Wild zelten: Brandenburg/Mecklenburg Vorpommern

Hallo liebe hoffentlich Wissende :smile:

für den Sommer plane ich mit meinem Freund eine größere Fahrradtour. Los gehen soll es von einer Festunterkunft im Spreewald aus nach Osten und dann den Oder-Neiße Radweg bis nach Usedom hoch. Geplant ist, dass wir dann unterwegs in einem Zelt übernachten.

Daher interessiert mich natürlich, inwiefern und unter welchen Bedingungen man generell in der Natur für eine Nacht das Lager legal aufschlagen kann, länderspezifisch für Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern.

Gehört habe ich, dass es grundsätzlich nicht-motorisierten Wanderern (wozu ich Fahrrad-Wanderer zählen würde?) gestattet ist, sofern man sich außerhalb von Naturschutzgebieten befindet. Ist das so richtig? Meine Recherche ergab ein Haufen "es kommt drauf an"s und überhaupt nur wenig konkrete Aussagen.

Ich würde mich natürlich über Licht im Dunkel des Paragraphen-Dschungels zum Übernachten im Freien freuen :smile:

Gruß,
Inka

PS: ich hoffe, dass ich mich mit der Formulierung als allgemeine Frage FAQ 1129-konform verhalte. Falls das nicht ausreicht, bitte mal eine kurze Notiz, dann formuliere ich nochmal neu…

Hi,

das wird Dir keiner so genau sagen können.

Es kommt eben darauf an. Vielleicht hilft Dir dieser Link:

http://www.outdoor-magazin.com/service/touren-planun…

etwas weiter.

Zu beachten ist aber, ob das Grundstück nicht vielleicht in Privatbesitz sein könnte, dies gilt bei Wald genauso, wie auf der freien Wiese. Es könnte durchaus sein, das der Eigentümer nicht möchte, das man auf seinem Grundstück zeltet.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

vielen Dank erstmal für deine Antwort und den Link. Auf diesen war ich zwischenzeitlich auch schon gestoßen, und auf jeden Fall ist er sehr informativ, klärt aber eben nicht vollständig, ob man nun unter gewissen Umständen wirklich legal zelten darf oder nicht.

Gefunden habe ich immer wieder (unter anderem wikipedia, wild-campen.de) die Aussage, in Brandenburg/Mecklenburg Vorpommern sei das wild campen nicht motorisiert und außerhalb von Naturschtzgebieten erlaubt.

Für MV habe ich nun folgenden Gesetzestext ausgegraben:

Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft
im Lande Mecklenburg-Vorpommern
(Landesnaturschutzgesetz - LNatG M-V)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2002

Fundstelle: GVOBl. M-V 2003, S. 1
§ 45

Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften

(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden.
(2) Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte für den persönlichen Gebrauch aufgestellt werden, wenn die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.
(3) für mich irrelevantes bla zum Gruppenzelten.

Wenn ich das richtig deute, dürfte man dort grundsätzlich als Radwanderer überall dort für eine Nacht campieren, wo ich den Besitzer des Grunds um Erlaubnis gefragt habe?

Mal abgesehen vom Rechtlichen stelle ich mir das schwierig vor, auf einer Radwanderung spontan den Besitzer eines Grund und Bodens ausfindig zu machen, und diesen dann auch noch am selben Abend zu kontaktieren…

Gruß,
Inka

Hi,

Fundstelle: GVOBl. M-V 2003, S. 1
§ 45

Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften

(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen,
Wohnmobile) dürfen nur auf hierfür zugelassenen Plätzen
aufgestellt und benutzt werden.
(2) Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken
und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen
in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie
privatrechtlich dazu befugt sind
und keine anderen
Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum
engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige
bewegliche Unterkünfte für den persönlichen Gebrauch
aufgestellt werden, wenn die Belange der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.
(3) für mich irrelevantes bla zum Gruppenzelten.

Wenn ich das richtig deute, dürfte man dort grundsätzlich als
Radwanderer überall dort für eine Nacht campieren, wo ich den
Besitzer des Grunds um Erlaubnis gefragt habe?

Ja, so würde ich das auch sehen.

Mal abgesehen vom Rechtlichen stelle ich mir das schwierig
vor, auf einer Radwanderung spontan den Besitzer eines Grund
und Bodens ausfindig zu machen, und diesen dann auch noch am
selben Abend zu kontaktieren…

Auch richtig und wenn die Grundstückseigentümer schon schlechte Erfahrungen gemacht haben, wird das ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen. Bei uns in der Gegend wirst Du kaum einen Eigentümer finden, der das gestattet: Zertrampelte Wiesen, Brandflecken im Gras, hinterlassene Abfälle etc. sind ziemlich ärgerlich.

Gruß
Tina