Hallo,
mit dem Arbeitsrecht ist das so eine Sache.
Generell kann ja jeder Arbeitgeber bestimmte Anforderungen an sein Personal stellen - wer diese Anforderungen nicht erfüllen will oder kann, der darf dann halt diese Stelle nicht nehmen. Er muß es ja auch nicht. Ich kann mich ja auch nicht darüber beschweren, daß ich als Schwerbehinderter einfach einige Jobs einfach nicht ausführen kann und darus eine Dikreminierung herleiten.
Im Übrigen wird ja letztlich überall verlangt, daß ein Mtarbeiter auch offensiv für seine Firma eintritt und hinter der entsprechenden Firmenphilosophie steht.
Was mich viel mehr stört ist, daß viele kirchliche Arbeitsplätze ja staatlich subventioniert werden, daß also der Staat den Quatsch letztlich auch noch bezahlt. Denn ansonsten gäbe es wahrscheinlich keinen einzigen kirchlichen Kindergarten, keine kirchlichen Krankenhäuser und Altersheime - ohne Staatsknete läuft da gar nichts. Und normalerweise könnte man dann wohl schon verlangen, daß jese Einrichtung, die so was betreibt, dann auch weltanschaulich neutral arbeitet, wenn sie dazu staatliche Mittel benutzt. Hier erfolgt echt eine staatlich gewollte Bevorzugung der Kirche - das ist meines Erachtens sogar ein grobeer Verstoß gegen die Glaubensfreiheit, denn oft sind kirchliche Einrichtungen da die einzigen der Region und es gibt nicht einmal die vom Grundgesetz geforderte Glaubensfreiheit.
Daß es auch anders geht zeigt im Übrigen Ostdeutschland: Dort treten als Träger solcher Einrichtungen alle möglichen vereine und Organisationen auf (Rotes Kreuz z.B.) - aber fast nie Kirchen.
Gernot Geyer