Wilde Ehe

Hallo,

mit dem Arbeitsrecht ist das so eine Sache.
Generell kann ja jeder Arbeitgeber bestimmte Anforderungen an sein Personal stellen - wer diese Anforderungen nicht erfüllen will oder kann, der darf dann halt diese Stelle nicht nehmen. Er muß es ja auch nicht. Ich kann mich ja auch nicht darüber beschweren, daß ich als Schwerbehinderter einfach einige Jobs einfach nicht ausführen kann und darus eine Dikreminierung herleiten.
Im Übrigen wird ja letztlich überall verlangt, daß ein Mtarbeiter auch offensiv für seine Firma eintritt und hinter der entsprechenden Firmenphilosophie steht.

Was mich viel mehr stört ist, daß viele kirchliche Arbeitsplätze ja staatlich subventioniert werden, daß also der Staat den Quatsch letztlich auch noch bezahlt. Denn ansonsten gäbe es wahrscheinlich keinen einzigen kirchlichen Kindergarten, keine kirchlichen Krankenhäuser und Altersheime - ohne Staatsknete läuft da gar nichts. Und normalerweise könnte man dann wohl schon verlangen, daß jese Einrichtung, die so was betreibt, dann auch weltanschaulich neutral arbeitet, wenn sie dazu staatliche Mittel benutzt. Hier erfolgt echt eine staatlich gewollte Bevorzugung der Kirche - das ist meines Erachtens sogar ein grobeer Verstoß gegen die Glaubensfreiheit, denn oft sind kirchliche Einrichtungen da die einzigen der Region und es gibt nicht einmal die vom Grundgesetz geforderte Glaubensfreiheit.
Daß es auch anders geht zeigt im Übrigen Ostdeutschland: Dort treten als Träger solcher Einrichtungen alle möglichen vereine und Organisationen auf (Rotes Kreuz z.B.) - aber fast nie Kirchen.

Gernot Geyer

heuchlerisch

Es geht doch hier um formaljuristische Fragen und nicht um Sexualmoral!

Andererseits ist es nicht schlüssig.

Nach kirchlicher Sicht gibt es keine Scheidung, d.h. das Paar ist verheiratet bis zum Tod. Wenn eine (staatliche) Scheidung KEINE Kündigung nach sich zieht, dann dürfte eine Wiederverheiratung es auch nicht, da weder Scheidung noch staatliche Ehen kirchenrechtlich wirksam sind. Eine kirchliche Wiederverheitung gibt es gar nicht, weil es keine Scheidung gibt, außer bei Witwen und nach Annullierung.

Offenbar handelt es sich bei der Kündigungsdrohung um pure Schikane.

Wie wärs mit Mord an der Ex?

Gruß
d.

HAllo

Wie wärs mit Mord an der Ex?

Ja das würde die Probleme lösen - wwenn er sich nicht von der Polizei erwischen läßt dabei.
Denn der Mord ist ja kirchlich eine beichtbare läßliche Sünde - ein Klax gegenüber dem Verbrechen der Scheidung. Und da die Ex dann ja tot ist, arf er auch kirchlich wieder heiraten.

Gernot Geyer

Was mich viel mehr stört ist, daß viele kirchliche
Arbeitsplätze ja staatlich subventioniert werden, daß also der
Staat den Quatsch letztlich auch noch bezahlt. Denn ansonsten
gäbe es wahrscheinlich keinen einzigen kirchlichen
Kindergarten, keine kirchlichen Krankenhäuser und Altersheime

  • ohne Staatsknete läuft da gar nichts.

Damit werden aber nicht die kirchlichen Arbeitspläzte subventioniert, sondern es ist genau anders herum. Der Staat hat einen Versorgungsauftrag. Den übernehmen die kirchlichen und sonstigen Träger für ihn und buttern dann immer noch was dazu. Zum Teil zwangsweise (Trägeranteil) zum Teil freiwillig.

Geld für den Betrieb gibts für kirchliche Häuser von Staat überhaupt nicht. Allerdings gibt es Investitionszuschüsse entsprechend eines „Bettenplanes“. Es ist ja auch ziemlich unsinnig anzunehmen, dass die Kirche ein Krankenhaus mit Kosten von mehreren 100 Mio Pro Jahr aus der eigenen Tasche bezahlt. Auch kommunale Khs rechnen ihre Leistungen über die Kassen ab. Im Gegensatz zu anderen Trägern stecken aber auch hier die Kirchen immer noch was aus eigenen Mitteln rein.

könnte man dann wohl schon verlangen, daß jese Einrichtung,
die so was betreibt, dann auch weltanschaulich neutral
arbeitet, wenn sie dazu staatliche Mittel benutzt. Hier
erfolgt echt eine staatlich gewollte Bevorzugung der Kirche -
das ist meines Erachtens sogar ein grobeer Verstoß gegen die
Glaubensfreiheit, denn oft sind kirchliche Einrichtungen da
die einzigen der Region und es gibt nicht einmal die vom
Grundgesetz geforderte Glaubensfreiheit.

Dabei ist niemand gezwungen einen bestimmten Glauben auszuüben und mehr ist Glaubensfreiheit nicht.
Wenn ein Kindergarten den kommunalen Versorgungsauftrag übernimmt muss er auch andersgläubige aufnehmen. Gibt es im Versorgungsbereich verschiedene „Anbieter“ können kinder entsprechend der Konfessionen auch verwiesen werden. Allerdings erhöht sich soweit ich weiß dann der Trägeranteil an den Kosten.

Daß es auch anders geht zeigt im Übrigen Ostdeutschland: Dort
treten als Träger solcher Einrichtungen alle möglichen vereine
und Organisationen auf (Rotes Kreuz z.B.) - aber fast nie
Kirchen.

Stimmt. Auch im „Westen“ gibt es Krankenhäuser aller möglichen Träger. Die kirchlichen sind oft die besseren. Der Vergleich fehlt natürlich im „Osten“. Das sind aber gewachsene Strukturen, die natürlich auch anders gewachsen sein könnten.

Gruß
Werner

Hallo,

Du gehst nicht auf das Problem ein.
Das besteht nämlich darin, daß in den kirchlichen Einrichtungen auch feste kirchliche Politik gemacht wird. Und das steht in der Regel sogar drin in Arbeitsverträgenm Atatuten und Arbeitsanweisungen - man ist verpflichtet, eine christliche Grundanschauung zu vermitteln. Deshalb ja auch die Forderung, daß die Mitarbeiter sies vorleben müssen.
Aber das Ganze geschieht mit staatlichen Geldern - und das ist für meine Begriffe nicht in Ordnung. Wenn die Kirche da nicht als neutraler Träger auftreten will oder kann - dann soll es es halt bleiben lassen und dieses feld anderen überlassen.
Denn ander herum: Was würdest Du denn sagen, wenn fundamentalistisch islamische Gruppen oder kommunistisch angehauchte Organisationen mit dem gleichen Selbstverständnis als träger auftreten und ihre Ideologie verbreiten wollen? Die mütest Du dann auch zulassen, sofern sie nicht offen gegen das Grundgesetz verstoßen (und sich irgendeinen legalen Antrich geben kann jeder, das ist das Geringste der Probleme).

Für meine Begriffe erfolgt hier eine sehr einseitige Bevorzugung einer Richtung - und eine Gesellschaft die dies so handhabt, sollte sich dann besser nicht als weltoffen und demokratisch bezeichnen.

Gernot Geyer

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Mein Beifall! * o.w.T.
o.w.T. = ohne weiteren Text

Nach kirchlicher Sicht gibt es keine Scheidung, d.h. das Paar
ist verheiratet bis zum Tod. Wenn eine (staatliche) Scheidung
KEINE Kündigung nach sich zieht, dann dürfte eine
Wiederverheiratung es auch nicht, da weder Scheidung noch
staatliche Ehen kirchenrechtlich wirksam sind. Eine kirchliche
Wiederverheitung gibt es gar nicht, weil es keine Scheidung
gibt, außer bei Witwen und nach Annullierung.

Also, soviel ich weiß (aus näherem Bekanntenkreis) gibt es sogar extra für die katholische Kirche Scheidungsrichter. Kenne eben selbst einen. Man kann demnach auch vor der katholischen Kirche eine Scheidung vollziehen. Allerdings muss es triftige (für die katholische Kirche) Gründe geben, die eine Scheidung rechtfertigen. So z.B. kann ein Mann sich scheiden lassen, wenn seine Frau keine Kinder kriegen kann, er aber unbedingt welche will - oder andersherum. So in der Art gibt es eine Reihe von Gründen, niemals aber zählt die alleinige Tatsache, dass sich zwei Menschen nicht mehr lieben!
Sind sich beide Partner einig, kann man die Kirche sogar „bescheissen“. Wenn beide an einem Strang ziehen, findet man Gründe, die von der katholischen Kirche akzeptiert werden. Ist dies nicht der Fall und beide Partner sind total zerstritten, ist es praktisch unmöglich.
Sollte aufgrund der entsprechenden Sachlage eine Scheidung vor einem katholischen Scheidungsrichter vollzogen werden können, steht einer erneuten Heirat nichts mehr im Wege. Was ich von dem Bekannten gehört habe, MUSS man sogar wieder heiraten.-Zumindest darf man nicht in wilder Ehe leben.
Ich kenne einen Katholiken, der ebenfalls bei einem katholischen Arbeitgeber arbeitet, getrennt von seiner Frau lebt und mit einer nichtkatholischen Frau in einer losen Beziehung lebt. Wüßte das sein Arbeitgeber, wäre er seinen gutbezahlten Job los.
Er weiß allerdings noch nicht, ob er eine Scheidung durchkriegt, da seine Frau nicht mitzieht…

Tja, soviel dazu. Schreibt bitte, wenn ihr andere Beispiele habt. Das Thema interessiert mich schon sehr. Das ist so das, was ich dazu weiß.

Steffi

Wohnen oder wohnten nicht auch Haushälterinnen mit dem Pfarrer
unter einem Dach?

Was das mit einer „wilden“ Ehe zu tun hat, ist mir schleierhaft. Oder gehst Du grundsätzlich davon aus, daß Haushälterinnen von Pfarrern mit ihrem Pfarrer ein Verhältnis haben?

pace & bene

fr. Christian

Also, soviel ich weiß (aus näherem Bekanntenkreis) gibt es
sogar extra für die katholische Kirche Scheidungsrichter.

Allerdings muss
es triftige (für die katholische Kirche) Gründe geben, die
eine Scheidung rechtfertigen. So z.B. kann ein Mann sich
scheiden lassen, wenn seine Frau keine Kinder kriegen kann

Hast du da eine Quelle? Soweit ich weiß, gibt es in diesem Fall die Annullierung.

Wobei mich sowieso interessieren würde, welchen Status eventuelle Kinder aus einer annullierten Ehe haben.

Gruß
d.

Hallo,

Du gehst nicht auf das Problem ein.
Das besteht nämlich darin, daß in den kirchlichen
Einrichtungen auch feste kirchliche Politik gemacht wird.

Ehrlich gesagt ist mir das noch nie begegnet. Kirchenpolitik am Krankenbett? Missionsveranstaltungen in der kirchlichen Realschule? Könntest du das mal etwas konkreter machen?
Das Problem in der Wahrnehmung kirchlicher Aktivitäten wird vielleicht zunehmend größer, je weniger die Bevölkerungsmehrheit sich mit dem christlichen Glauben identifiziert. Dann finden sich vielleicht auch Mehrheiten für einen Systemwechsel. Im Augenblick sind die Meisten Leute wohl noch froh über das kirchlichen Engagement.

Weltanschaulich gebundene Träger ganz von staatlichen Zuschüssen auszuschlieben ist vor allem eine politische Frage und Politik heißt nicht auf einer abstrakten Ebene recht haben, sondern praktisch die besten und akzeptierten Alternativen wählen.
Wenn du also allen privaten Trägern die staatliche Unterstützung streichst, die mit ihren Institutionen auch ihren weltanschaulichen Zielen dienen und dafür auch irgendwie werben wollen, dann musst du auch andere haben, die die Aufgaben dann übernehmen. Vielleicht findet man ja genug und vielleicht machen sie es auch gut. Allerdings ist es eine Illusion es gäbe Weltanschaulich neutrale Institutionen. Auch das DRK ist keine.
Kleine Satire: Ein Mattel-Kindergarten mit Barbie-Vollausstattung wäre vielleicht eine Alternative, oder ein Ronald-McDonald-Kinderhort?

Auf deine Frage nach den islamischen Fundamentalisten und Kommunisten als Träger ist natürlich provokativ, du verwendest stakr negativ konnotierte Begriffe und erweckst den falschen Eindruck diese Gruppen seien Qualitativ mit den jetzigen kirchlichen Träger vergelichbar. Prinzipiell hat du aber recht, dass entsprechend bestimmter Kriterien, nicht nur christliche Träger Anspruch auf staatliche Zuwendungen haben. Das ist auch jetzt schon so.
Natürlich würde ich es mir genau überlegen, ob ich meine Kinder in einen islamischen oder buddhistischen Kindergarten schicke oder einen Waldorfkindergarten oder was auch immer das sein könnte. Dabei ginge es mir aber darum was dort an Werten gelebt und vermittelt wird.

Allerding fände ich es kaum einen Ausschlussgrund, wenn in einem evtl. islamischen Kindergarten, dann islamische Gebete gesprochen würden. Dadurch würden meine Kinder bestimmt keine Moslems.

Gruß
Werner