Ca 2,5- 3 m von der Grundstücksgrenze steht ein alter Apfelbaum, bei dem früher die wilden Triebe regelmäßig zurückgeschnitten wurden. Seit mehreren Jahren passiert da nichts mehr, so dass diese Trieb mittlerweile eine Länge von ca 3-4 m erreicht haben und über die Grundstücksgrenze herüberreichen. Was tun, wenn der Nachbar nicht will?
Einfach mal mit dem Nachbarn reden.
Wir ham uns z.b. darauf geeinigt, dass jeder bei sich überhängende Äste abschneiden darf.
Alles, was auf Deinem Grundstück wächst oder rüberwächst gehört Dir.
Globus.
Ist es denn nötig, sich da erst zu einigen?
Hat denn nicht jeder Grundstückseigner das Hoheitsrecht und kann jeden allzu triebhaft herüberragenden entsprechend beschneiden?
Hallo,
Ist es nicht. Allerdings ist es vernünftig und sinnvoll. Ein generationenlanger Nachbarschaftsstreit ist nicht immer angenehm.
Im Rahmen des jeweiligen Nachbarrechtsgesetzes des Bundeslandes. (Einfach abschneiden mit der Begründung „hat meinen Luftraum verletzt“ oder auch nur „stört meine Besonnung“ ist normalerweise nicht.)
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
ich nehme an, das Nachbarschaftsverhältnis ist nicht gut? Schade.
Man setze einen Brief auf - Kurzform:
Die Zweige Ihres Apfelbaums ragen über die Grenze auf unser Grundstück.
Das beinträchtigt die Nutzbarkeit dieses Bereichs, weil…
Bitte schneiden Sie doch die betreffenden Äste innerhalb der nächsten zwei Wochen zurück.
Wenn Sie es bis dahin nicht schaffen, werden wir das vornehmen.
Hallo,
Dafür hast Du sicher einen Beleg?
Gruß
Jörg Zabel
Das „Niedersächsische Nachbarschaftsrecht“.
Nicht unbedingt, Äste müssen „stören“, man muss dem Nachbarn eine Frist setzen, geht nicht bei dem…
Hallo,
wenn der Baum das überlebt: abschneiden und Behalten!
Guck mal in den §910 BGB. Das gilt übrigens tatsächlich bundesweit ![]()
Gruß vom
Schnabel
da steht das nicht drin.
du redest ganz einfach unsinn. weil du noch nie wirklich nachgelesen hast.
Hallo X-Strom,
das Problem ist auch mir als Gartenbesitzer bekannt.
Und der Baumpfleger hat erklärt, wenn ein bestimmter Ast abgeschnitten wird (der in sehr großer Höhe über dem Nachbarsgrundstück „schwebt“), ist die Statik des Baumes gefährdet. Er würde das also weder empfehlen oder gar tun (er wäre dann der Verursacher), da der Baum dann auf Nachbars Grundstück purzeln würde … ![]()
Gilt für Österreich - wie es in D gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis
Gruß
dafy
Ich empfehle eine Mischform der voanstehenden Tipps. Sind ja offensichtlich mehrere Wildtriebe. Einen davon würde ich sicher ganz aus Versehen abschneiden und mal kucken, was dann passiert. Sind viele Varianten möglich. Du könntest auch irgendeinen Killefit mit Draht an den überhängenden Zweigen immer fester verzwirbeln. Mir fällt da ziemlich viel ein😊
Hallo,
Wieder nur eine Behauptung!
Es gibt ein „Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz“. Falls Du das meinst, dann bitte ich Dich um den entsprechenden Paragraphen, schön wäre ein Link.
Ansonsten: wie ist die entsprechende Regelung in anderen Bundesländern? Es ist nicht klar, dass sich die Ursprungsfrage auf Niedersachsen bezieht.
Gruß
Jörg Zabel
§ 50 usw.
Servus,
in § 50 NNachbG steht genau nix über das Eigentum an Pflanzenteilen.
Versuchs nochmal, mit Anlauf vielleicht. Und zitiere dann so, wie man Rechtsquellen zitiert.
Schöne Grüße
MM
da steht aber nichts bezüglich rüberwachsen. da steht erst recht genau gar nichts darüber, dass irgendwer eigentum erwirbt.
noch ein versuch? oder gibst du jetzt auf und zu, dass du schlicht keine ahnung und unsinn geschrieben hast?
Servus,
‚triebhaft herüberragen‘ kann eigentlich nur ein Körperteil des Nachbarn, den man tunlichst nicht abschneiden sollte.
Schöne Grüße
MM
Kommt darauf an, ob das erwünscht oder unerwünscht ist … ![]()