Hallo zusammen,
mich würde mal Eure Meinung zu folgendem Thema interessieren.
Nehmen wir mal an, da ist ein Hauseigentümer, dessen Grundstück an einen Kleingartenverein grenzt. Nehmen wir weiter an, dass zwischen der Grundstücksgrenze und dem Parkplatz des KGVs ein Streifen ist von ca. 1m Breite auf dem Haselsträucher stehen und der der Stadt gehört. Dazu nehmen wir mal an, dass die Leute des KGVs dafür zuständig sind, dass diese Sträucher/Bäume regelmäßig zurück geschnitten werden und als „Hecke“ unterhalten werden.
1.) Wenn wir jetzt mal annehmen, dass die Kleingärtner diesen Streifen als Mülldeponie nutzen. Also dort ihren Grünschnitt, Baumschnitt und Rasenschnitt, so wie Laub anhäufen.
Dann würde ich sagen, dass die einen riesigen Komposthaufen auf städtischem Grund erstellen, ist das richtig?
2.) Wenn ja, dann kann das doch nicht rechtens sein. Oder?
Es kann meiner Meinung nach doch nicht sein, dass diese Kleingärtner direkt an der Grundstücksgrenze des Hauseigentümers, auf städtischem Grund, einen Kompost errichten.
Und somit den Eigentümer der Gefahr aussetzen, dass von diesem Kompost Viecher (Mäuse, Ratten oder was auch immer) angelockt werden und eventuell das Grundstück des Eigentümers in Zukunft besiedeln. Seht Ihr das genau so?
3.) Nehmen wir mal an, das in diesem erfundenen Fall der Eigentümer den Vorsitzenden des KGVs schon zweimal darauf angesprochen hat und ihn aufforderte, das zu unterbinden. Leider hat das bisher nichts gebracht und wir nehmen an, dass vor Kurzem erst wieder dort Abfälle deponiert wurden. Nehmen wir mal an, dass der Eigentümer jetzt den Vorsitzenden zum dritten Mal auffordern will das zu unterlassen, dieses Mal schriftlich. Und der Eigentümer beispielsweise ganz klar schreiben würde:
„Ich fordere Sie auf, die Gartenabfälle innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens zu entfernen/entfernen zu lassen und für die Zukunft nachhaltig zu unterbinden!
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich Sie, stellvertretend für Ihre Kleingärtner, beim Ordnungsamt anzeigen!“
Wäre dieser Eigentümer damit auf dem richtigen Weg? Ist das eine richtige Vorgehensweise? Kann er den Vorsitzenden stellvertretend für den Kleingartenverein anzeigen? Und macht er das richtigerweise beim Ordnungsamt?
4.) Was würde es eigentlich bedeuten, wenn die Kleingärtner diesen Grünstreifen als Hecke pflegen sollen? Wie hoch darf das Gewächs zum Beispiel sein?
5.) Was kann der Eigentümer machen, wenn die Leute ihrer Aufgabe nicht nachkommen und das alles nur wachsen lassen?
6.) Was ist mit Ästen, die auf das Grundstück des Eigentümers ragen?
Wer hat die zu stutzen? Wer ist für die Entsorgung zuständig?
Über Eure zahlreichen Meinung würde ich mich sehr freuen.