angenommen, ein Lokführer findet nach getanem Tagwerk beim abschließenden Rundgang um sein Fahrzeug einen Fasan an selbigem (z. B. im Hohlraum hinter der SchaKu), der nicht mehr rechtzeitig die Kurve gekriegt hat, in noch recht unbeschädigtem Zustand. Er nimmt ihn mit nach Hause, um ihn der kulinarischen Verwertung zuzuführen.
Der Ort des Unfalls ist vom Ort des
Aus-dem-Fahrzeug-Pflückens ca. 120 km entfernt. Wat nu?
ändert nichts daran, daß der Fasan nicht dem Lokführer gehört sondern dem Jagdbesitzer.
Dabei ist unerheblich, ob und wenn ja wie eine Zustellung zum Eigentümer möglich ist.
Der Ort des Unfalls ist vom Ort des
Aus-dem-Fahrzeug-Pflückens ca. 120 km entfernt. Wat nu?
ändert nichts daran, daß der Fasan nicht dem Lokführer gehört
sondern dem Jagdbesitzer.
Dabei ist unerheblich, ob und wenn ja wie eine Zustellung zum
Eigentümer möglich ist.
So ähnlich hab ich mir das schon gedacht. In der Realität wird man das Tier ein wenig abseits ins Gebüsch legen und das Problem den Aasfressern überlassen
So ähnlich hab ich mir das schon gedacht. In der Realität wird
man das Tier ein wenig abseits ins Gebüsch legen und das
Problem den Aasfressern überlassen
nein, in der Realität wird entweder die Polizei angerufen, die den zuständigen Förster informiert, oder falls zufällig zur Hand, wird direkt der Förster angerufen.
So ähnlich hab ich mir das schon gedacht. In der Realität wird
man das Tier ein wenig abseits ins Gebüsch legen und das
Problem den Aasfressern überlassen
nein, in der Realität wird entweder die Polizei angerufen, die
den zuständigen Förster informiert,
Oder die den Anrufer bittet, das tote Tier in den Graben zu ziehen, dann kümmert sich schon der Fuchs darum…
So ging es jedenfalls S, als er ein kleines totes Wildschwein auf der Straße gefunden hat, dem er zum Glück gerade noch ausweichen konnte.
Mag natürlich sein, dass der zuständige Förster zufällig Fuchs heißt, aber das klang am Telefon nicht so…
So ähnlich hab ich mir das schon gedacht. In der Realität wird
man das Tier ein wenig abseits ins Gebüsch legen und das
Problem den Aasfressern überlassen
nein, in der Realität wird entweder die Polizei angerufen, die
den zuständigen Förster informiert, oder falls zufällig zur
Hand, wird direkt der Förster angerufen.
Und der wird angesichts der auf ihn sonst zukommenden 2x 120 km Abholfahrt dem Lokführer den Fasan von sich aus zur kulinarischen Verwertung asnbieten…
Andererseits stellt sich die weitere Frage, ob eine Bahntrasse überhaupt zu einer Jagd gehören kann - es also einen Pächter gibt.
nein, in der Realität wird entweder die Polizei angerufen, die
den zuständigen Förster informiert, oder falls zufällig zur
Hand, wird direkt der Förster angerufen.
Harhar, nein, definitiv nicht. Ich spreche hier aus Erfahrung.
Andererseits stellt sich die weitere Frage, ob eine Bahntrasse
überhaupt zu einer Jagd gehören kann - es also einen Pächter
gibt.
Eine gute Frage sich Dir hier stellt. Die Bahntrasse gehört ja der DB Netze. Abgesehen davon wird i. A. über den Fahrdienst der Förster informiert, aber erst ab Rehen oder Wildschweinen oder so.