mal angenommen, ein Vermieter hat die neben dem Haus befindliche Wiese gepachtet und stellt sie den Mietern zur Nutzung zur Verfügung, darauf wurden von den Mietern auch z.B. Beerensträucher gepflanzt, Beet angelegt… darf ein Mieter Verbotsschilder aufstellen an Karneval, die besagen, dass das Pinkeln dort verboten ist? Da sonst die Karnevalslustigen wie in Vorjahren gerne auf die Wiese pinkeln, die Sträucher zerhauen etc.
Frage 1: Wildpinkeln wäre doch auch auf einer Wiese verboten, oder?
Frage 2: dürfte ein Mieter selbst gemachte „Pinkeln verboten“ Schilder aufstellen auf der Wiese?
Vielleicht noch: die Wiese ist zu einem Teil durch eine Hecke deutlich an das Haus angegliedert, es stehen zusammengeschobenen Gartenstühle an einem Tisch, eine offensichtliche Benutzung als Wiese ist also erkennbar.
Frage 1: Wildpinkeln wäre doch auch auf einer Wiese verboten,
oder?
Wildpinkeln stellt bei vielen Städten einen Verstoß gegen die Ordnungssatzung dar und wird dann gerne auch mit einem Verwarnungsgeld belegt.
Frage 2: dürfte ein Mieter selbst gemachte „Pinkeln verboten“
Schilder aufstellen auf der Wiese?
Hä?
Zwischen 0,0 und 0,5 Promille werden die Schilder gesehen, gelesen und verstanden, Leute mit Anstand würden sowieso dort nicht urinieren, Leuten ohne Anstand ist das Schild egal.
Zwischen 0,5 und 1 Promille werden die Schilder gesehen, gelesen und verstanden, aber nicht mehr beachtet.
Zwichen 1 Plomill unn 2 Probill isch da son Schiiiilt abba ejal
Übas 213 Proil ish mia als egall w asdkl,m asdck.
Alternativ: Maschendraht hinlegen, großes Schild „ELEKTROZAUN!“ mit Elektro-Warnzeichen. Je nach Lust Weidezaungerät dranmachen oder auch nicht.
Danke für eure Antworten
Die Schilder wurden nun einfach mal hingehängt, wollte das Ergebnis nicht vorenthalten: erstaunlich viele reagierten mit umdrehen und woanders hin gehen. Manch einer suchte sich aber auch gezielt (!) den Strommast in der Mitte der Wiese… muss man dazu noch mehr sagen? Vielleicht hätte der auch einen Weidezaun aufgesucht…