Wildschaden Airbags haben ausgelöst

Hallo, ich fahre einen VW T4 Bus Bj. 10/99  (2000-er Model ) 2,5l TDI 111KW
ich hatte einen Wildschaden und es sind beide Airbags, und vermutlich auch die Gurtstraffer ausgelöst.

Jetzt ist es so das man nur neue Ware verbauen darf ,…
schon klar und auch nur mit entsprechender Sachkenntnis, den Nach weis habe ich .

Meine Frage:

Ist es möglich aus einem anderen gebrauchten T4 Bus die Teile auszubauen und dann in meinen T4 Bus einzubauen ?
Ich denke ich brauche : 2X Airbags , 2X Gurtstraffer, den Querbeschleunigungssensor oder Crashsensor , dann das Steuergerät .
Muss man das Steuergerät RESETTEN oder kann das ein VAG Betrieb anlernen ? Ist es machbar die Teile zu übernemen ? Der Bus sollte schon Daten -CAN - Bus haben .
Hat jemand Erfahrung damit und kann mir helfen .

Die Einbauanleitungen und Technischen Unterlagen bekomme ich orginal oder von Bosch
LG Rolf Stohner

Hallo!

Möglich wäre es, denn warum werden Airbags und Zubehör gestohlen ? Irgendwer baut die nachher ja in Unfallfahrzeuge ein.

Es ist aber verboten.
Auf dem Schrottplatz werden die Airbags zerstört. Ausbau und Wiederverkauf = nochmalige Nutzung ist ausdrücklich untersagt.

Und Du willst den Sachkundenachweis haben ?

Ich würde erwarten, wenn Airbags schon ausgelöst haben ( Hirsch,Elch ?) dann hat doch auch der Bus nahezu Totalschaden.
Teilkasko würde den Zeitwert ersetzen, der ist m.E. niedriger oder gleichhoch,wie komplette Airbag-Ausstattung neu incl. Montagestunden. Und dann der eigentlich Unfallschaden am Fahrzeug selbst.

MfG
duck313

Hallo,

Ich würde erwarten, wenn Airbags schon ausgelöst haben (
Hirsch,Elch ?) dann hat doch auch der Bus nahezu Totalschaden.

Also ich habe durch meine Tätigkeit als Busfahrer schon öfter Wildunfälle früh morgens gesehen, eine 80kg Wildsau ruiniert Dir je nach Aufprallstärke das vordere Kennzeichen deutlich *hahahaha*

MfG

Hallo,

Jetzt ist es so das man nur neue Ware verbauen darf
schon klar und auch nur mit entsprechender Sachkenntnis, den
Nach weis habe ich .

Eigentlich erübrigen sich dann alle weiteren Fragen.

Ist es möglich aus einem anderen gebrauchten T4 Bus die Teile
auszubauen und dann in meinen T4 Bus einzubauen ?
Ich denke ich brauche : 2X Airbags , 2X Gurtstraffer, den

Möglich ja, erlaubt nein. Als Inhaber eines Sachkundenachweises sollten Dir die Gefahren bekannt sein.

Querbeschleunigungssensor oder Crashsensor , dann das
Steuergerät .

Warum die Steuergeräte? Wurden die beim Crash zerstört?

Muss man das Steuergerät RESETTEN oder kann das ein VAG
Betrieb anlernen ?

Die Frage ist, ob es ein Fachbetrieb macht. Können kann er es.

Der Bus sollte schon Daten -CAN - Bus haben .

Nee, der kam erst im T5. Und selbst wenn, welche Auswirkungen hat der CAN-Bus auf den Airbag?

Grüße

Ich habe auch den Klimasachkundenachweis und dort wird auch groß und breit verkündet das man jede abgegebene Menge dokumentieren muß , macht auch niemand. Oder eine Anlage vorher mit Formiergas füllen um eine Leckage zu finden,…
Ich dachte da an ein Fahrzeug mit Motorschaden und dann die Teile umbauen.

Das die Steuergeräte kommunizieren .

Hallo Rolf,

mich würde es wundern, wenn VW nicht vorschreiben würde, dass die komplette Lenkstange ausgewechselt werden muss. Und das Armaturenbrett dürfte auch nicht mehr heile sein. Von den Karosserieschäden mal abgesehen. Und die Sache soll sich wirklich lohnen?
Da habe ich aber schon wesentlich neuere Autos gesehen, die nach Airbagauslösung einen wirtschaftlichen Totalschaden hatten.

Beste Grüße
Guido

Hallo Rolf!

Ich habe auch den Klimasachkundenachweis und dort wird auch
groß und breit verkündet, das man jede abgegebene Menge
dokumentieren muß , macht auch niemand.

Stimmt. In laienhaften Bastlerkreisen schert sich niemand um solche Feinheiten.

Oder eine Anlage vorher mit Formiergas füllen um eine Leckage zu finden…

Die Prüfung eines geschlossenen Systems auf Leckagefreiheit ist ja wohl hoffentlich ein Selbstgänger. So geht vor, wer auf gesicherte Qualität achtet. Leider gibt es auch Leute, die vorgeblich Qualitätskriterien beachten, sogar alle möglichen Punkte abhaken, aber nichts davon gemacht haben. Funktioniert doch und scheinbar ist alles gut. Gesicherte Qualität geht aber anders. Bei Klimaanlage und Sachen der Kategorie klemmender Aschenbecher mag die Hinterhofbutzenbastelmentalität noch irgendwie durchgehen. Aber doch niemals an sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen!.

Zwischen Komponenten einer Klimaanlage und Airbags gibt es einen elementaren Unterschied: Versagt die Klimaanlage, unterhält man sich über ein Komfortproblem. Das ist bei Airbags und Gurtstraffern anders. Da geht es ums nackte Überleben. Dies übrigens auch, wenn die Pyrotechnik losgeht, obwohl sie es gar nicht soll/darf. Von daher ist es verfehlt, mögliche Mängel an solchem Pipifax wie einer Klimaanlage mit unter allen Umständen unbedingt zu sichernder Qualität an Airbags und den damit im Zusammenhang stehenden Komponenten zu vergleichen.

Hier murksen wir uns irgendwas nach Gutdünken zurecht - Hauptsache kost nix - aber dort achten wir auf gesicherte Qualität, ist in der betrieblichen Praxis und insbesondere in der Mentalität der Beteiligten nicht darstellbar. Der alles ignorierenden Bastlermentalität wird entweder keine Chance gegeben oder sie zieht sich alsbald querbeet durch alle Bereiche des Betriebs. Wenn dann auch noch der Kfz-Meister/Inhaber unverblümt seine Inkompetenz zeigt und zum Besten gibt, trotz Verbots gebrauchte Teile einbauen zu wollen, an denen das Leben hängt, gehört die gemeingefährliche Schrauberbude umgehend geschlossen.

Das strikte Verbot, irgendwo ausgebaute Airbags oder Airbags unbekannter bzw. nicht lückenlos dokumentierter Herkunft zu verwenden, hat handfeste Gründe. Eine Funktions- und Qualitätskontrolle ist nicht möglich. Deshalb darf man nur Teile einbauen, die aus einer Produktion mit durch stringente Kontrolle aller Fertigungsschritte gesicherter Qualität stammen. Auch die Einlagerung hat nach Vorgaben stattzufinden, so dass nur Teile mit genau bekannter Vorgeschichte zum Einsatz kommen. Statt dessen Teile mit jahrelang völlig unbekannter Vorgeschichte und unbekannter Funktionsfähigkeit einzusetzen, ist bei Teilen indiskutabel, an deren einwandfreier Funktion Leben hängen. Natürlich setzt auch der Einbau solcher Teile ein hohes Maß an Sorgfalt voraus. Deshalb dürfen das auch nur Leute mit Sachkundenachweis machen. Mag ja sein, dass du solchen Zettel besitzt, aber die erforderliche Sachkunde hast du nicht, von Sicherheit und Qualität jedenfalls nichts begriffen.

Ich frag lieber nicht, wie mit zu entsorgenden Stoffen/Flüssigkeiten umgegangen wird, auch nicht nach dem Stand der Buchführung und allen anderen, nicht sofort ins Auge fallenden Sachen. Angesichts der hier gezeigten haarsträubenden Mentalität sagt mir die Lebens- und Berufserfahrung, dass der gesamte Betrieb aus Murks besteht. Weil sich so etwas nach außen nicht verbergen lässt, also auch von den Kunden wahrgenommen wird, bekommst du vorzugsweise heruntergekommene Karren und wirtschaftliche Totalschäden zur „zeitwertgerechten Reparatur“, wie der schon als kriminell zu bezeichnende Pfusch auf deiner Homepage so nett umschrieben wird.

Das Konzept, Reparaturen an sicherheitsrelevanten Teilen alter Schlorren statt an Fahr- und Verkehrssicherheit am Zeitwert zu orientieren, ist das genaue Gegenteil dessen, was z. B. der TÜV überwacht. Die der Sicherheit dienenden Dinge müssen unabhängig vom Zeitwert des Fahrzeugs funktionieren. Du aber nimmst billigend in Kauf, Sachen ohne Funktion oder mit Fehlfunktion einzubauen. Das ist der weiter oben beschriebene Effekt, dass sich Pfuschermentalität nicht auf hinnehmbare Ausnahmen begrenzen lässt, sondern sich quer durch den Betrieb zieht und zur überall angewandten Methode wird. Solches Handeln ist ungeeignet, auf einen grünen Zweig zu kommen und wird dir über kurz oder lang auf die Füße fallen. Dabei ist der wirtschaftliche Ruin noch der günstige Fall. Führen nämlich Ignoranz und fehlendes Qualitätsbewusstsein zu Personenschäden, kümmert sich der Staatsanwalt um die Gepflogenheiten bei „zeitwertgerechter Reparatur“.

Gruß
Wolfgang

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