Fikt. Fall: Herr M. hatte einen Wildunfall (Fuchs) und rief die Polizei, die den Unfall aufnahm. Am PKW war ein Stück der Schürze rausgebrochen, zudem war noch ein Riss drin. Weitere Schäden möglich, KVA steht noch an.
Problem: Es gab keine Spuren (Haare, Blut) am PKW. Eigentlich klar, die waren dann wohl am rausgebrochenen Teil.
Vorteil: Die Polizei hat den Fuchs (leider verendet) gefunden und eingesammelt.
Wie siehts nun mit der TK-Vers. aus? Muss Herr M. nun befürchten, dass die Vers. nicht zahlt, weil es am Wagen keine Spuren des Tieres gab?
Hallo,
dazu gab es vor kurzem ein Gerichtsurteil zu.
In dem Fall waren auch keine Spuren am Auto vorhanden.
TK musste zahlen. Leider habe ich das Urteil nicht griffbereit.
Gruß
A.
Super, das hört sich doch gut an. Wissen Sie denn moch, in welche richtung das Urteil ging? M.E. ist hier der Schwachpunkt, dass theoretisch gesehen die Versicherung ja behaupten kann, das Tier wäre von jmd anderem überfahren worden.
Herr M konnte der Polizei genau erklären, wo der Unfall passierte, so dass diese den Fuchs fand. Dann wird man ja wohl auch das fehlende Fahrzeugteil dort finden, hoffentlich mit Fuchsspuren. Ohne dieses Teil wird es wohl schwierig mit der Beweislage. Zumindest hätte man am Fuchs nach Art der Verletzung auch Rückstände finden müssen.
Das mit dem abgebrochenem Teil hat Herr M. auch gleich angemerkt. Aber die Polizei hat aufgrund der Verkehrssituation (volle Autobahn im Wochenendverkehr) nur den Fuchs von der Fahrbahn entfernt. Das Suchen eines Teils kam hier nicht in Frage.
Das war die Überschrift - jedoch kann ich auf den Artikel nicht mehr zugreifen.
Eine unklare Beweislage
Nach einem angeblichen Wildunfall kann auch schon einmal zu Lasten des Kasko-Versicherers gehen. Das beweist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.
mit dem Hinzurufen der Polizei und deren entsprechender Unfallaufnahme ist das gebongt. Zum einen, weil man mehr eigentlich gar nicht mehr verlangen kann, zum anderen, weil die VR - entgegen der landläufigen Annahme - nicht grundsätzlich vom unehrlichen Kunden ausgehen (Ausnahmen bestätigen die Regel, auf beiden Seiten).