die Polizei bescheinigte mir durch einen Wildschaden
Kratzer an Stoßstange, Motorhaube, Kotflügel und Tür.
Halt. Die Polizei bescheinigte das ein Wildschaden vorgefallen ist und das am Fahrzeug Schäden feststellbar sind. Inwieweit diese nur vom Wildunfall kommen können, kann die Polizei nicht sagen.
Der Gutachter sagt, lediglich die Kratzer an Kotflügel und Tür
können von den beiden Tieren sein.
Dann sollte auch immer eine Begründung folgen. „Art des Tieres, größe, Aufschlagwinkel, etc. können nicht dafür verantwortlich gewesen sein, etc. etc.“
Ich kann es nicht beweisen und ich weiß es auch ehrlich gesagt
nicht.
Tja dann war es das wohl mit der Motorhaube. Wenn du nicht zu 100% sagen kannst, das die Beschädigung vor dem Unfall nicht da war, dann hast du ja kein Argument gegen das Gutachten (wenn es denn begründet ist. Eine einfache Feststellung reicht da MM nicht)
Muss ich das jetzt so akzeptieren, oder gibt es eine andere
möglichkeit/Recht, mich mit der Versicherung zu einigen?
Ja, besteh auf deine Forderung das die Motorhaube auch dem Versicherungsschutz unterliegt mit einer Begründung, die der VR auch akzeptiert. Wenn du das nicht kannst, wars das. Begründungen könnten sein: „Der Schaden war vorher nicht da!“ „Das Wild ist da mit Sicherheit dran gekommen!“ Etc.
Zur Not kannst du noch einen Gutachterausschuß einberufen, aber…§ 15 Absatz 5 der AKB sagt:"Bewilligt der Sachvberständigen Ausschuß die Forderungen des VN, so hat der VR alle Kosten zu tragen. (Das wäre gut!) Kommt der Ausaschuß zu einer Entscheidung, die über das Angebot des VR nicht hinaus geht, so hat der VN alle Kosten zu tragen (Das wäre schlecht für dich, weil teuer!!)
Danke für Hinweise!
Bitte schön. Ich trink einen Glühwein.*grins*
Gruß
Martin