Wildschaden nach Gutachten?

Hallo,
die Polizei bescheinigte mir durch einen Wildschaden
Kratzer an Stoßstange, Motorhaube, Kotflügel und Tür.
Der Gutachter sagt, lediglich die Kratzer an Kotflügel und Tür
können von den beiden Tieren sein.

Ich kann es nicht beweisen und ich weiß es auch ehrlich gesagt nicht.

Muss ich das jetzt so akzeptieren, oder gibt es eine andere
möglichkeit/Recht, mich mit der Versicherung zu einigen?

Danke für Hinweise!

Grüße
Garry

PS ich stelle diesen Artikel auch unter Allgemeines Recht ein,
da dort evtl. Leute sind, die Erfahrungen usw. haben

Hallo,
entscheidend ist für die Versicherung das, was der Gutachter sagt. Damit bleibt dir evtl. die Möglichkeit mit einem weiteren Gutachter zu arbeiten, ABER höchstwahrscheinlich bleibst du auf diesen Gutachterkosten sitzen.

Rede mit der Versicherung, was diese zu entschädigen denkt. Uns kannst du auch mal erzählen, wie der Schaden entstanden ist. Also: was für ein Tier, wo angeprallt usw.

Gruß
Andreas Berger

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die Polizei bescheinigte mir durch einen Wildschaden
Kratzer an Stoßstange, Motorhaube, Kotflügel und Tür.

Halt. Die Polizei bescheinigte das ein Wildschaden vorgefallen ist und das am Fahrzeug Schäden feststellbar sind. Inwieweit diese nur vom Wildunfall kommen können, kann die Polizei nicht sagen.

Der Gutachter sagt, lediglich die Kratzer an Kotflügel und Tür
können von den beiden Tieren sein.

Dann sollte auch immer eine Begründung folgen. „Art des Tieres, größe, Aufschlagwinkel, etc. können nicht dafür verantwortlich gewesen sein, etc. etc.“

Ich kann es nicht beweisen und ich weiß es auch ehrlich gesagt
nicht.

Tja dann war es das wohl mit der Motorhaube. Wenn du nicht zu 100% sagen kannst, das die Beschädigung vor dem Unfall nicht da war, dann hast du ja kein Argument gegen das Gutachten (wenn es denn begründet ist. Eine einfache Feststellung reicht da MM nicht)

Muss ich das jetzt so akzeptieren, oder gibt es eine andere
möglichkeit/Recht, mich mit der Versicherung zu einigen?

Ja, besteh auf deine Forderung das die Motorhaube auch dem Versicherungsschutz unterliegt mit einer Begründung, die der VR auch akzeptiert. Wenn du das nicht kannst, wars das. Begründungen könnten sein: „Der Schaden war vorher nicht da!“ „Das Wild ist da mit Sicherheit dran gekommen!“ Etc.
Zur Not kannst du noch einen Gutachterausschuß einberufen, aber…§ 15 Absatz 5 der AKB sagt:"Bewilligt der Sachvberständigen Ausschuß die Forderungen des VN, so hat der VR alle Kosten zu tragen. (Das wäre gut!) Kommt der Ausaschuß zu einer Entscheidung, die über das Angebot des VR nicht hinaus geht, so hat der VN alle Kosten zu tragen (Das wäre schlecht für dich, weil teuer!!)

Danke für Hinweise!

Bitte schön. Ich trink einen Glühwein.*grins*

Gruß
Martin

Vielen Dank für Deine Mühe!!!

Naja, gutmütig, wie ich normalerweise bin,
sage ich, ich weiss nicht, ob es die beiden Rehe waren.
Aber ich laufe auch nicht dreimal am Tag ums Auto und
prüfe den Lack.

Meinst du, die Versicherung könnte mit einem Kompromiss leben, der wie folgt aussieht:
Werkstatt hat 1800 Euro geschätz für alle Schäden.
Versicherung schätz ca. 750 Euro.
D.h. am Ende würde ich unter Abzug Neuwert und Selbstbehalt ca.
450 Euro bekommen.

Wenn ich jetzt auf einen eigenen Gutachter bestehe und die Sache
aufrolle, läßt sich eine Versicherung auf so etwas ein?

Nochmal Danke!

Grüße
Garry

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Danke Andreas!!!

Der Unfall hat sich so ereignet, dass mir zwei Rehe ins Auto gelaufen sind.
Das eine habe ich wohl mit der vorderen rechten Seite erwischt und das andere ist mir wohl in die Seite gelaufen.

Es ging sehr schnell und so ganz genau kann ich es nicht sagen.

Auf jeden Fall sehr unschön!!!

Naja, gutmütig, wie ich normalerweise bin,
sage ich, ich weiss nicht, ob es die beiden Rehe waren.
Aber ich laufe auch nicht dreimal am Tag ums Auto und
prüfe den Lack.

Meinst du, die Versicherung könnte mit einem Kompromiss leben, der wie folgt aussieht:
Werkstatt hat 1800 Euro geschätz für alle Schäden.
Versicherung schätz ca. 750 Euro.
D.h. am Ende würde ich unter Abzug Neuwert und Selbstbehalt ca.
450 Euro bekommen.

Wenn ich jetzt auf einen eigenen Gutachter bestehe und die Sache
aufrolle, läßt sich eine Versicherung auf so etwas ein?

Nochmal Danke!

Grüße
Garry

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Hallo nochmal,

Naja, gutmütig, wie ich normalerweise bin,
sage ich, ich weiss nicht, ob es die beiden Rehe waren.

Was kein Grund ist, das es nicht doch vom Schaden kommen kann. Eine solche Aussage wird von einem vernüftigen Gutachter garnicht als Entscheidungsgrundlage genommen. Das kann es also nicht sein.

Aber ich laufe auch nicht dreimal am Tag ums Auto und
prüfe den Lack.

Also sind es Beschädigungen die nicht so leicht zu sehen sind?? Muß dann die Motorhaube komplett lackiert werden/ersetzt werden?

Kann die Beschädigung von den Rehen sein? Warum sagt der Gutachter das?? Womit begründet er das??

Meinst du, die Versicherung könnte mit einem Kompromiss leben,
der wie folgt aussieht:
Werkstatt hat 1800 Euro geschätz für alle Schäden.
Versicherung schätz ca. 750 Euro.

1050 € für eine Motorhaube?? Ich glaube eher da gibt es eine differenz in der gesamten Darstellung (Werkstatt anderer Preis als Gutachter)

D.h. am Ende würde ich unter Abzug Neuwert und Selbstbehalt
ca.
450 Euro bekommen.

Wenn ich jetzt auf einen eigenen Gutachter bestehe und die
Sache
aufrolle, läßt sich eine Versicherung auf so etwas ein?

Wenn du der Versicherung deinen Anspruch beweisen kannst dann ja. Kosten für das Gutachten trägst du selber!!! Siehe dazu § 14 deiner AKB.

Was manchmal funktioniert ist ein Gespräch zwischen Gutachter und Werkstatt. Dazu muß die Werkstatt aber der Meinung sein, das der Schaden vom Reh verursacht wurde.

Nochmalige Schreiben an die Versicherung bringen nicht viel, da für den Sachbearbeiter das Gutachten zählt.

Gruß
Martin

Hallo,
Stoßstange, Motorhaube, Kotflügel und Tür haben Kratzer.
Werkstatt will alles lackieren. 180 Euro
Gutachter sagt, nur Kotflügel und Tür akzeptiere ich
als Wildschaden. 750 Euro

Also muss ich das mehr oder weniger so hinnehmen?

Grüße
Garry

Hallo,
Stoßstange, Motorhaube, Kotflügel und Tür haben Kratzer.
Werkstatt will alles lackieren. 180 Euro
Gutachter sagt, nur Kotflügel und Tür akzeptiere ich
als Wildschaden. 750 Euro

Nochmal gaaaanz langsam:
Differenziere mal die einzelnen Positionen:
Was will die Werkstatt für die a)Tür, b) Kotflügel, c) Motorhaube haben?? Und was hat der Gutachter errechnet.

Heißt, Kommst du mit 750 € für Kotflüge und Tür hin??

Also muss ich das mehr oder weniger so hinnehmen?

Ja! Wenn du keine eigene Kosten aufdich nehmen willst.

Eine Frage ist hier noch unbeantwortet. Mit welcher Begründung sagt der Gutachter, das der Schaden an der Motorhaube nicht vom Reh sein kann??

Gruß

Martin

Hallo,
der Gutachter sagt, dass diese Art von Kratzer
nicht durch Wild verursacht worden sein kann.
Fertig.

Grüße
Garry

Hallo,
der Gutachter sagt, dass diese Art von Kratzer
nicht durch Wild verursacht worden sein kann.
Fertig.

Hey auch,
mmmh, dann sollte oder könnte man dieses auch akzeptieren. Wenn eich Gutachter dieses schriftlich protokolliert, dann hat das schon seinen Stellenwert. Leider bleibt einem da, wenn man dagegen was machen will, nur der Weg der Beschwerde an die Versicherung und Darstellung, das diese Spuren/Beschädigungen sehr wohl vom Reh kommen(vielleicht hilft es ja??). Wenn das nichts bringt, kann man die Kosten für einen eigenen Gutachter aufwenden oder man beruft einen Gutachterausschuß’(je einen Gutachter von beiden Parteien) ein. Wie die Kostenverteilung aussieht hab ich ja schon geschrieben. Sorry, leider hab ich keine positivere Nachricht. Vielleicht hat ja Marco oder Raimund noch ne Idee.

Gruß

Martin

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…mehr kann ich auch nicht dazu sagen…
Hallo Gerry,
habe gesehen, Martin hat sehr ausführlich geantwortet. Mehr kann ich nicht mehr ergänzen,
Andreas