Ein Freund von mir hatte vor ca. 1/2 Jahr einen Unfall, bei dem er einem Reh ausweichen mußte und gegen einen Baum fuhr.
Er rief daraufhin die Polizei an und teilte denen das mit. Die fragten jedoch, ob er das Tier angefahren hatte, was er verneinte. Daraufhin teilte die Polizei ihm mit, daß solche Bagatellunfälle, wenn kein Tier mehr von der Straße zu entfernen ist, keine Unfallaufnahme stattfindet. Er solle den Schaden seiner Teilkasko melden. Das ganze spielte sich in Rheinland Pfalz ab und da ich selbst bei der Polizei arbeite, weiß ich, daß dies in diesem Bundesland so gehandhabt wird.
Er meldete also den Schaden der Württembergischen Versicherung. Die lehnte die Schadensregulierung sofort ab, da er das Tier ja nicht erfaßt habe.
Die Rechtssprechung sagt aber, daß es gerechtfertigt ist, bei einem größeren Tier, wie z.B. einem Reh, auszuweichen.
Kann die Versicherung ihm einfach vorwerfen, daß er lügt oder müssen die ihm beweisen, daß er gar keinem Tier ausgewichen ist???
Der Schaden war nicht unerheblich und auf den Kosten ist er bis jetzt sitzen geblieben.
Gruß Ina
Hi,
ich befürchte er muß tatsächlich beweisen, das er einem Reh ausgewichen ist und deswegen gegen den Baum gefahren ist.
Ohne Zeugen wird das sehr sehr schwierig, da keine Haare oder sonstige „Reste“ an seinem Fahrzeug zu finden waren. Der Versicherer kann nicht entscheiden, ob der Unfallhergang sich tatsächlich so zugetragen hat wie geschildert.
Sollte er das beweisen können, bezahlt die Versicherung, aber jetzt im Nachhinein einen Zeugen auf zu treiben wird auch nichts bringen, da Schadenshergang ja schon ohne Zeugennennung an die Versicherungsgesellschaft übermittelt wurde.
Vielleicht kennt ja jemand aktuellere Urteile dazu, aber ich würde sagen leider Pech. Keine Ahnung wie man sich davor schützen kann.
Grüße
Michael
Kann die Versicherung ihm einfach vorwerfen, daß er lügt oder
müssen die ihm beweisen, daß er gar keinem Tier ausgewichen
ist???
offensichtlich hat er keinen zeugen dabei gehabt. grundsätzlich muss, von den aussnahmen der umkehr der beweislast, der etwas beweisen der ansprüche erhebt. das wäre dan der pkw-fahrer. auch ist denkbar, das im falle einen zivilprozesses, der richter dem kläger (pkw-fahrer) in seiner argumentation folgt und ihm dennoch eine vers.leistung zuspricht. hilfreich könnten vergleichsfälle sein.
Hi,
ich befürchte er muß tatsächlich beweisen, das er einem Reh
ausgewichen ist und deswegen gegen den Baum gefahren ist.
Ohne Zeugen wird das sehr sehr schwierig, da keine Haare oder
sonstige „Reste“ an seinem Fahrzeug zu finden waren. Der
Versicherer kann nicht entscheiden, ob der Unfallhergang sich
tatsächlich so zugetragen hat wie geschildert.
Sollte er das beweisen können, bezahlt die Versicherung, aber
jetzt im Nachhinein einen Zeugen auf zu treiben wird auch
nichts bringen, da Schadenshergang ja schon ohne Zeugennennung
an die Versicherungsgesellschaft übermittelt wurde.
Vielleicht kennt ja jemand aktuellere Urteile dazu, aber ich
würde sagen leider Pech. Keine Ahnung wie man sich davor
schützen kann.
vielleicht kann er letztendlich selbst unter eid bezeugen und den tathergang an eides statt versichern. ein richter kann das anerkennen, wenns sonst keine zeugen gibt.
Hallo,
den Äußerungen aus den bisherigen Posts ist wenig hinzuzufügen, ausser vielleicht, dass ein solcher Ausweichschaden grundsätzlich nachvollziehbar sein muss.
Also: 50-m-Bremsspur vor einer Haarnadelkurve oder Wildwechsel in der Frankfurter Innenstadt sind mit Sicherheit Indizien, die weder einen Schaden-Sachbearbeiter noch einen Richter von der Wildschaden-Darstellung überzeugen.
Andererseits, eine gerade Strecke mit anerkannt häufigem Wildwechsel in der fraglichen Unfallzeit mögen schon überzeugender wirken, wenn es um die Frage geht, warum das Fahrzeug im Graben gelandet ist.
Generell aber gilt logischerweise: ohne Zeugen wird es schwer.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch