Wildunfall

Hallo,

ein Wildunfall mit einem Auto.
Hat die Versicherung die Möglichkeit den Schaden laut Gutachten an den Geschädigten zu zahlen oder muss sie die komplette Werkstattrechnung, egal wie das Gutachten war übernehmen?

Gruß
Kati

Hallo,

Hat die Versicherung die Möglichkeit den Schaden laut Gutachten an den Geschädigten zu zahlen

Dann zahlt sie ohne MwSt.

oder muss sie die komplette Werkstattrechnung, egal wie das Gutachten war übernehmen?

Wozu wurde dann das Gutachten angefertigt ? Wenn es eine nennenswerte Diskrepanz zwischen dem Gutachten und der Werkstattrechnung gibt, wird die Versicherung zuerst den Unterschied erklärt haben wollen, bevor sie etwas bezahlt.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

die Frage war eigentlich, kann die Versicherung mal angenommen, sagen ok das Gutachten ist recht günstig, die Werkstatt wird teurer, also ich als Versicherung zahle lieber gleich den Gutachterbetrag.

Gruß
Kati

Hallo!

Wenn VS das Gutachten bestellt hat und Du damit einverstanden bist,dann zahlen sie es auf Wunsch aus,ohne MWSt.
Macht man i.d.R. wenn man nicht reparieren will,weil noch fahrbereit und es sowieso eine alte Gurke ist.
Oder Du lässt es nach dem Gutachtervorschlag in Werkstatt richten,dann zahlt VS auch etwas mehr,wenn Werkstatt den Mehrbedarf belegt.
Weil alles kann der Gutachter trotz Herstellerempfehlungen oder Werkstattpreisen nicht exakt erfassen,weil der den Wagen ja nur besichtigt.
Bei der echten Rep. zerlegt man und sieht dann u.U.,das Teil was nur „gerichtet“ werden sollte,muss doch neu usw.

mfG
duck313

die Frage war eigentlich,

Die Frage hatte ich beantwortet.

Hallo,

die Versicherung hat den Gutachter bestellt.

Die eigentliche Frage ist ja, kann die Versicherung von sich aus sagen, sie zahlt den Gutachterpreis und der VN hat dann Pech wenn die Reparatur teurer wird?

Gruß
Kati

Hallo,

Hallo,

die Versicherung hat den Gutachter bestellt.

Die eigentliche Frage ist ja, kann die Versicherung von sich
aus sagen, sie zahlt den Gutachterpreis und der VN hat dann
Pech wenn die Reparatur teurer wird?

Unter Umständen - ja.
Hier kommt es auch auf die Vertragsbedingungen an wie auch auf den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung.

Im Normalfall hat die Kfz-Werkstatt mit dem Versicherer engen Kontakt und klärt solche Dinge im Vorfeld ab.

Gruß
Kati

Gruß Merger

Was hat der Selbstbehalt der Vollkasko damit zu tun? Bei Wild greift doch die Teilkasko.

Rätsel über Rätsel.

Gruß
Kati

Was hat der Selbstbehalt der Vollkasko damit zu tun? Bei Wild
greift doch die Teilkasko.

Richtig wenn eine Wildberührung stattgefunden hat greift die Teilkasko.
Bei lediglichem Ausweichen des Wildes (kommt auf die Vertragsbedingungen an) greift meistens nur die Vollkasko-Versicherung.

Gruß Merger