Wildunfall im Ausland

Hallo Experten!

Angenommen man hat einen Wildunfall im Ausland und das Auto ist aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereit. Man meldet diesen Schaden der Teilkasko. Vor Ort (im Ausland) lässt man einen Kostenvoranschlag bei einem Karosserie und Lackierbetrieb machen und lässt diesen der Kfz-Versicherung zukommen. Aufgrund der geringeren Lohnkosten, liegt der Kostenvoranschlag unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Würde der Schaden jedoch in Deutschland begutacht werden, lägen die Reperaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert und es wäre somit ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Was gilt in diesem Fall. Muss die Teilkasko die Reperaturkosten für die Reperatur im Ausland zahlen?

Danke schonmal im vorraus.
Gruß
Andreas

Auch hallo,

vorab: Du bist hier falsch, da die Frage nicht mit Verkehrsrecht zu tun hat (=> Versicherungen).

Entschädigungsgrenze ist der Wiederbeschaffungswert, so lange der nicht erreicht/überschritten wird, spricht nichts gegen eine Reparatur.

Bei einem Kaskoschaden bist Du aber ohnehin gehalten, Dich mit Deinem Versicherer abzustimmen, insofern: rufe an und lass Dir die Freigabe der Reparatur bestätigen.

Grüße, M