Wildunfall nachweisen?

Hi,

leider hatte ich heute nacht einen wildunfall. ein reh rannte über die vollgeregnete strasse, ich bremste, schleuderte und überschlug mich in den strassengraben.

soweit, alles in ordnung, keine verletzten, nichteinmal blessuren.

das auto ist natuerlich hin, haette ohne schaden vielleicht noch 2.000 euro wert gehabt (94er suzuki swift mit 78TKM). nun hat er wirklich jedes blech verzogen und auch den rahmen denke ich. alles anderes als ein wirtschaftlicher totalschaden sollte mich wundern.

problem: ich habe das reh nicht erwischt, die polizei konnte auch keine spuren sichern (winnetou war leider nicht dabei - humor ist, wenn man trotzdem lacht).

mein einziges plus: zwei insassen, mit mir nicht verwandt und verschwägert. genau gesagt meine freundin und ihre schwester. diese haben auch beide das reh gesehen und waren voll dabei. inwieweit haben zeugenaussagen von den beiden gewicht.

wir hatten alle keinen alkohol im blut!

wer kennt aktuelle rechtssprechung oder hat tips wie man sich am besten ggü. der versicherung verhalten soll?

konkret handelt es sich um eine teilkasko bei der allianz. der kunde hat mehrere kfz bei der allianz und ist gern gesehener kunde.

was erwartet mich? auf was muss ich gefasst sein?

achso: versicherungsnehmer und halter ist NICHT mit fahrer verwandt oder verschwägert (arbeitgeber)…

danke für hinweise und tips

gruss vom

showbee, der nun wieder bahn fährt ;(

Hi,

leider hatte ich heute nacht einen wildunfall. ein reh rannte
über die vollgeregnete strasse, ich bremste, schleuderte und
überschlug mich in den strassengraben.

soweit, alles in ordnung, keine verletzten, nichteinmal
blessuren.

das auto ist natuerlich hin, haette ohne schaden vielleicht
noch 2.000 euro wert gehabt (94er suzuki swift mit 78TKM). nun
hat er wirklich jedes blech verzogen und auch den rahmen denke
ich. alles anderes als ein wirtschaftlicher totalschaden
sollte mich wundern.

problem: ich habe das reh nicht erwischt, die polizei konnte
auch keine spuren sichern (winnetou war leider nicht dabei -
humor ist, wenn man trotzdem lacht).

mein einziges plus: zwei insassen, mit mir nicht verwandt und
verschwägert. genau gesagt meine freundin und ihre schwester.
diese haben auch beide das reh gesehen und waren voll dabei.
inwieweit haben zeugenaussagen von den beiden gewicht.

wir hatten alle keinen alkohol im blut!

wer kennt aktuelle rechtssprechung oder hat tips wie man sich
am besten ggü. der versicherung verhalten soll?

konkret handelt es sich um eine teilkasko bei der allianz. der
kunde hat mehrere kfz bei der allianz und ist gern gesehener
kunde.

was erwartet mich? auf was muss ich gefasst sein?

achso: versicherungsnehmer und halter ist NICHT mit fahrer
verwandt oder verschwägert (arbeitgeber)…

danke für hinweise und tips

gruss vom

showbee, der nun wieder bahn fährt

Hallo
Ich kann mich erinnern , das es hieß , bei einer Begegnung mit einem Wild solle man lieber versuchen , auf der Fahrspur zu bleiben und dann Vollbremsung . Wenn Du also ein wenig rumgekurvt bist , und dann anschließend in den Graben , dann war es in diesem Sinne mehr deine eigene Schuld .
Bei so einem Unfall mit großen Tieren reagiert nun jeder Mensch anders , so das es sein kann , oder auch nicht , das ein Reh beteiligt war .
Wenn Du die Polizei gerufen hast , haben die ja den Unfall aufgenommen . Hat die Polizei keine Spuren vom Reh , war es eben kein Wildunfall . Wahrscheinlich geht das Reh unbeschädigt seines Weges .
Mein Resultat : Falls die Versicherung keinen Wildunfall anerkennt , das Aktenzeichen von der Polizei geben lassen , der Versicherung angeben , und als normalen Unfall versuchen reguliert zu bekommen .
Eventuell hilft auch die Polizei bei der Art des Unfalles , wie man es am besten der Versicherung „klarmachen“ kann , wie man das Geschehnis nennen kann .
Ich selber würde mal beim ADAC anrufen , weil ich da Mitglied bin .
MfG

Hallo Matthias,

ich meine, es gibt inzwischen schon Urteile, bei denen gesagt wird… dass der Versicherungsnehmer seiner Pflicht zur Schadensminderung (auch missglückte) nachgekommen ist und somit der Schaden erstattet werden muss.

Leider habe ich das Urteil nicht zur Hand und weiß daher nicht, welche anderen Begleitumstände in diesen Fällen vorhanden war.

Ansonsten wäre es natürlich immer besser das Reh zu attackieren :smile:

Gruß
Marco

Ansonsten wäre es natürlich immer besser das Reh zu
attackieren :smile:

Hallo , so würde ich es zwar nicht formulieren , aber Reste vom Reh am Kühler machen einen deutlichen Unterschied zur überhöhten Geschwindigkeit bei Nässe , oder was auch immer da passieren kann .
Außerdem kann man schlecht mit der Unberechenbarkeit von wilden Tieren wetteifern . Beim Igel weiß ich inzwischen in etwa , wie ich vermeiden kann , das er plattgefahren wird , aber ein Reh , welches in Dreieck springt , keine Chance .
MfG

hallo Showbee,
Deine Rettung: die Zeugen.
Wie sagte mal einer meiner Rechtsanwälte vor Gericht, als mein Gegner sagte: „die Zeugin ist seine Frau, also lügt sie!“
sein Satz: „man kann nicht aus der verwandschft schließen, dass deswegen jemand ein Lügner ist.“
Also auf Deinen Fall: da du 2 Zeugen hast, ist am Haarwildunfall nichts zu deuteln.
Das einzige, was die Versicherung evtl. versuchen könnte, ist, dass sie Dir vorwirft, dass Du Deine Fahrweise den Straßen- und Wetterzustand nicht angepasst hast. (§1 StVO).
Bei dem Schaden wird aber wohl kein (Versicherungs) Hahn krähen. Der ist so gering (2000 € abzüglich SB), da rentiert sich kein Prozess.
Grüße
Raimund
Ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung)

klugscheisser

Ansonsten wäre es natürlich immer besser das Reh zu
attackieren :smile:

Hallo , so würde ich es zwar nicht formulieren , aber Reste
vom Reh am Kühler machen einen deutlichen Unterschied zur
überhöhten Geschwindigkeit bei Nässe , oder was auch immer da
passieren kann .
Außerdem kann man schlecht mit der Unberechenbarkeit von
wilden Tieren wetteifern . Beim Igel weiß ich inzwischen in
etwa , wie ich vermeiden kann , das er plattgefahren wird ,
aber ein Reh , welches in Dreieck springt , keine Chance .

Mein Fahrlehrer gab uns den Tip bei Wild auf der Strasse:

  1. Wenn mgl. Licht ablenden bzw. mal kurz auf- und abblenden
  2. Bremsen
  3. dem Strassenverlauf folgen und Lenkrad festhalten
    Während 1. und 2. nur optional waren (wenn noch Zeit dazu ist bzw. die Strassenverhältnisse es hergeben), war drittens obligatorisch.

Begründung:
für 3.:
-Was nützt ein lebendiges Bambi, wenn man lebenslang mit Rollstuzhl unterwegs ist.
-Schäden eines Wildunfalls sind i.d.R. überschaubar gegenüber den Schäden, die durch an den Baum knallen, Hangüberschlag (s. showbee) etc. entstehen.
-Dummerweise passiert sowas immer dann wenn man allein ist oder die Beifahrer nicht hingucken. Ohne Wildschaden, kein Wildunfall, daher du (in den Augen der Versicherung) 100% Schuld.
-Das Wild macht sich gelegentlich ganz schnell von der Strasse, wenn ein BrummBrumm kommt.

für 2.:
-reduziert die kinet. Energie, man sollte allerdings neg. Nebeneffekte (schleudern auf nasser/Laubbedeckter Fahrbahn vermeiden) vermeiden, daher ist der Tip nur optional

für 1.
Rehe sind auch nur Menschen, die vor Schreck stillstehen, so ein Signal kann die Blockade lösen und den Fluchtinstinkt reaktivieren.

Soweit zur Theorie, die man in der entsprechenden Situation eh nicht parat hat.

@showbee: Ich freu mich, dass du das Tor (zwischen den zwei Strassenbäumen) getroffen hast und ihr das Hangabenteuer gut überstanden habt.

Tschuess Marco.

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Ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung)

hi,

nein, nicht, aber einen anwalt in der familie und zwei weitere im bekanntenkreis :wink:

aber, wenn es hart auf hart kommt… schaun mer ma!

danke & gruss

vom showbee

richtig, im nachhinein klingt alles so einfach…

  1. dem Strassenverlauf folgen und Lenkrad festhalten
    Während 1. und 2. nur optional waren (wenn noch Zeit dazu ist
    bzw. die Strassenverhältnisse es hergeben), war drittens
    obligatorisch.

hi marco,

jaja, sowas habe ich auch gelernt, wenn man aber ständig im stadtverkehr unterwegs ist und in der regel 1-2 mal die woche bremsen muss, weil kleine kinder auf die strasse springen, hat man diesen bremsaffekt im blut. ehrlich, da kann mir sagen wer will, ich habe schneller auf der bremse gestanden als der beifahrer brüllen konnte …

im übrigen stellt sich mir die frage inwieweit die versicherung zur schadenvermeidung solche weisheiten anbringen kann. immerhin haben sie extra kassiert, weil der einzige fahrer unter 25 jahre ist und demzufolge nicht die jahrelange erfahrung hat. das sollte doch auch mit berücksichtigt werden, oder zahl ich den jugendlichenaufschlag just for fun?

Ich freu mich, dass du das Tor (zwischen den zwei
Strassenbäumen) getroffen hast und ihr das Hangabenteuer gut
überstanden habt.

genau, selbst wenn die versicherung nach dem ganzen sch… keinen müden euro zuecken will, ist mir das auch egal, denn 3 gesunde insassen zaehlen unzaehlig x soviel wie 2.000 euro + x …

gruss vom

showbee, der nun auf den gutachter von der versicherung wartet!

Moin,
ich scheisse auch mal klug:

  1. Wenn mgl. Licht ablenden bzw. mal kurz auf- und abblenden

Fernlicht ausschalten ist schon mal ein guter Anfang. Mit Lichthupe allerdings konnte ich bisher kein Reh zurück in den Wald scheuchen. Was bei mir in 100% der Fälle (jaja, Statistiken…) geholfen hat ist die Hupe.
Bei voller Christbaumbeleuchtung sind die Tiere geblendet und können noch weniger als sonst die drohende Gefahr einschätzen. Das umso mehr, als dass ich bisher von keinem Reh gehört habe, das zumindest im Verkehrskindergarten war. Ein lautes Tröten ist also zumindest einen Versuch wert.

Unfallfreie Fahrt für dich bzw unfallfreies Überqueren der Straße für Rehe wünscht
Nils