Wildunfall Versicherung

Hallo,

ich bin erst neu in der Versicherung und hatte nun einen Wildunfall.
Jetzt habe ich dazu mal eine Frage. Ab wann kann mich einen Versicherung kündigen wegen sowas? Es handelt sich hier ja um einen Teilkasko schaden.
Da ich jetzt erst ein 10tell des Schadens in die versicherung eingezahlt habe , macht man sich halt schon seine gedanken. Aber bei einem Wildunfall kann man ja wirkliuch nichts dafür.

daru mdie Frage wenn man jetzt im extremfall mehrerer Solche Unfälle hat ab wann schmeißt einen die Versicherung raus, vorlalem wenn man noch kaum ezwas eingezahlt hat ?

Hallo Herr Millekat,

gerne beantworte ich Ihre Fragen. Eine Versicherung besteht aus einer Gemeinschaft von vielen Versicherten. Manche haben Schäden andere haben ein lebenlang keinen Schaden. Sobald Sie Ihren Beitrag bezahlen haben Sie Schutz bei Ihrer KFZ-Versicherung egal ob der Schutz einen Tag oder 20 Jahre besteht.

Sollten Sie mehrere Unfälle haben, wird Ihre Versicherung die Vorfälle jedoch genauer prüfen. Da es sich bei der Haftpflicht um eine sogenannte „Pflichtversicherung“ handelt, werden Sie Versicherungsschutz erhalten, jedoch ist Ihre Versicherung nicht verpflichtet Ihnen einen Kaskoschutz (Voll oder Teilkasko) anzubieten und Sie muss Ihnen im Haftpflichtbereich auch nur die „gesetzliche Deckung“ anbieten.

Ihre KFZ-Versicherung wird Sie nach Regulierungen Ihres Schadens im kommenden Jahr zurückstufen, d.H. Sie bezahlen mehr für Ihren Schutz. Konkret heißt dies, dass Sie in Ihrer SF-KLasse zurück gestuft werden und dies egal bei welcher Versicherung, da eine neue Versicherung sich die Informationen bei Ihrer aktuellen Versicherung einholt.

Bei Fragen können Sie auch gerne direkt und persönlich auf mich zukommen.

Herzliche Grüße

Thorsten Bohn

Guten Tag.

Dafür gibt es keine feststehende Formel. Jeder Versicherer handhabt das anders.

Nach EINEM Unfall sehe ich das eher als unkritisch. Wenn sich aber bereits nach kurzer Zeit mehrere Unfälle häufen droht ein Rausschmiss. Aber gerade in der KFZ-VErsicherung brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Da MUSS Sie jeder andere Versicherer laut GEsetz aufnehmen (zumindest in der KFZ-Haftpflicht). Ob Sie dann aber nochmal eine Kasko-Versicherung bekommen ist dann aber sehr fraglich.

Viele Grüße vom Versicherungsmakler vom Saarbrücker Rodenhof
Claude Burgard
Versicherungskaufmann
http://www.burgard-versicherungen.de

Wird man bei einem TK auch höher eingestuft ? Dachte das wäre nur bei VK so.

Hallo,

ja schon aber ich denk halt so bei solchen Schäden Kann man halt leider nichts dafür. Wenn man jetzt einen Wildunfall hat und einen Hagelschaden in einem jahr hat man schon 2 TK Fälle ohne das man eigentlich was dafür kann.

Bei VK Schäden sehe ich das ja ein, da man da ja selber Schuld an den Unfällen ist.

Hallo,

die Kasko kann theoretisch nach jedem Leistungsfall gekündigt werden. In der Regel passiert das aber nur, wenn nach mehreren Fällen irdendwann der Geduldsfaden reißt. Wann genau hängt von der Versicherung ab.

Am Besten Sie bleiben Unfallfrei.

freundliche Grüße

Ja bisher hatte ich auch noch keine Unfälle. Nur imer Wildunfälle und das jetzt in einem jahr 2 mal mit 2 verscheidenen Autos und gott sei dank mit 2 verschiedenen Versicherungen.

Aber wenn die Serie so weiter geht und dies dann bei der jetzigen Versicherung so bleibt mach ich mir halt so meine gedanken.

Bei Vollkaskoschäden wird da eher drauf geschaut, weil da meist der Fahrer schuld ist. Nach jeder Reparatur sinkt ja auch der Fahrzeugwert, dass Ihr Auto für die Versicherung immer günstiger wird.

Ohne Haftpflicht stehen Sie aber auf keinen Fall da, selbst wenn die gekündigt wird, muss Sie eine andere Versicherung nehmen, dann bekommen Sie höchstens keine Kaso mehr. (weil Pflichtversicherung)

Im Bereich Versicherung und co. ist es sowieso viel wichtiger, über Arbeitskraft und Altersvorsorge nachzudenken, da es da um viel mehr Geld geht als bei einem Auto.

Nochmals Guten Tag.

Natürlich berücksichtigt das der Versicherer in seiner Überlegung. Trotzdem kann es Ihnen auch nach 2 unverschuldeten Schäden passieren, dass Ihnen der Versicherer den Vertrag kündigt. Das hat was mit Versicherungsmathematik und Wirtschaftlickeitsberechnung zu tun. Da aber, wie schon mehrfach erwähnt, hier keine feststehende Regel existiert und jeder Versicherer andere Grundsätze hat sowas zu handhaben gibt es niemanden, der Ihre Frage letztlich auf den Punkt beantworten könnte.

Viele Grüße
C B

Hallo Frank,

grundsätzlich hat die Versicherung als auch der Versicherungsnehmer bei jedem Schadenfall das Recht und die Möglichkeit zu kündigen. Ob der Versicherer kündigt hängt zumeist nicht von der Höhe des Schadens ab sondern vielmehr von der Häufigkeit. Wieviel Du bereits eingezahlt hast spielt keine Rolle -eher wie lang und umfangreich die Kundenbeziehung ist.
Bei dem ersten Schaden hätte ich noch keine Bedenken.

Gruss

Hallo,
bei der TK gibt es keine Rückstufung (noch nicht…ist im Gespräch)

Rückstufungen gibt es z.Zt. in Vollkasko und HP

Grüße

Thorsten Bohn

Wird man bei einem TK auch höher eingestuft ? Dachte das wäre
nur bei VK so.

Im allgemeinen kündigen Versicherer nach Schaden nur dann, wenn es bislang bereits eine gewisse Häufung gab, also mehrere Schäden.

Hallo,
nach dem ersten Schaden wirst Du schon nicht rausgeworfen - es sei denn er ist irgendwie „komisch“.
Letztlich sind Versicherungen aber Wirtschaftsunternehmen, die sich auch mal von „unrentablen“ Verträgen trennen. Wann und wie das die einzelne Gesellschaft macht, ist völlig unterschiedlich, kann man also nicht allgemein sagen.
Viele Grüße
Andreas

Hallo,
Die Frage ist zu pauschal, es kommt drauf an ob Sie bei der Gesellschaft weitere Versicherungen bzw. Verträge haben, manche sind Kulant andere nicht.

Gruss
Daniel

In der Regel ist man ab der ersten Prämenzahlung versichert und der Versicherer ist verpflichtet, all ab diesem Zeitpunkt entstehenden und im Vertrag vereinbarten Schäden zu bezahlen. Der Versicherer hat jedoch das Recht, Schäden (bzw. deren Entstehung) anzuzweifeln und kann diese durch einen Sachverständigen überprüfen lassen. Kommt es innerhalb einen kürzeren Zeitraumns zu mehrfachen Schadensmeldungen, dann klingeln bein Versicherer die Alarmglocken und er wird besonders misstrauisch werden.

Je nach Vertrag (das Kleingedruckte lesen) kann es auch zu Prämienerhöhungen kommen. Das geschieht im Normalfall aber erst nach mehreren Unfällen.

Tipp: Vergleich aller Versicherer in Deutschland …

>>> http://58591.tarifcheck24.com

Mit internetten Grüßen,

Andy Schmidt

Hallo auch!

Die Frage ist in der Form für mich nicht verständlich. Bei einem berechtigten Schaden zahlt der Versicherer den Schaden. Ob der Vertrag durch den Versicherer gekündigt wird, hängt u.a. davon ob, wie oft man einen Wildunfall oder andere Unfälle hat.

Grüße
CKH