Hallo,
wir haben einen Schrebergarten im Landschaftsschutzgebiet gepachtet. Direkt hinter unserem Garten (am Gartenzaun) sowie ca 4 Meter entfernt wachsen Riesen-Brombeerhecken. (1 x ca. 10 Meter x 6 Meter) direkt an unserem Zaun ca 8 Meter x 2 Meter.
Bis vor ein paar Jahren hat die Stadt diese Hecken einmal im Jahr gerodet. Mittlerweile wird dies nicht mehr gemacht. Grund ist Unterschlupf für Wildtiere zu schaffen.
Aber nun wächst das Zeugs so langsam überall. Neben unserem Garten ist ein kleiner Feldweg, der eigentlich nur dem Landwirt dienen soll zu seinem Feld zu kommen. Allerdings parken hier unrechtmäßig auch Gartenbesitzer, denen der Weg (rund 150 Meter) vom öffentlichen Parkplatz zu weit ist. Es herrscht eigentlich dort Fahrverbot (nur Landwirtschaftlicher Verkehr frei) allerdings wurde bisher geduldet, dass Gartenbesitzer zum Be- und Entladen hinfahren.
So nun meine Frage. Nachdem die Stadt nicht mehr rodet, der Landwirt das Zeugs nur platt fährt und eh nur unberechtigt geparkt wird, muss ich das Zeugs denn auf meine Kosten entfernen? Die Entsorgung kostet bei uns Geld sobald man mehr wie 2 m³ anliefert.
Oder kann man es einfach wachsen lassen und nur das entfernen, was in den Garten reinwächst.
Wie ist das generell denn. Wo endet für einen Gartenbesitzer denn die Pflicht Pflanzen die vor! seinem Garten wachsen zu entfernen?
Leider habe ich beim Mietrecht keine Antwort bekommen, es handelt sich aber ja auch um eine Pachtsache.
Danke Ute
Hallo Ute,
ich befürchte, du musst deine Frage im Brett Allgemeines Recht stellen, hier ist dafür nicht der richtige Ort. Aber das klären die MODs bestimmt noch.
Gruß
Horst
Hallo Horst,
ich glaube da kann mir auch niemand helfen, aber ist dann auch egal, wir lassen es dann drauf ankommen und machen vor dem Garten halt nichts weg.
Grüße Ute
Hallo Ute,
Jede Kolonie, Kleingartenverein usw. hat seine eigene Satzung, Vorschrift usw. Generell kenne ich das so, das außerhalb des Grundstücks nur die Fläche freigehalten, also gesäubert werden muß, die für die Öffentlichkeit benutzbar ist. Der Teil hinter deinem Garten gehört ja vermutlich dem Bauern, ist somit Privatgelände.
Gruß premme
Hallo Premme,
es handelt sich um einen ganz normalen Pachtgarten, nichts vom Kleingärtnerverein. Der übrigens auch die Disteln, Gras und Co. vor dem Gemeinschaftsgelände stehen lässt und nur die Hecken zurückschneidet.
Grüße Ute
Leider habe ich beim Mietrecht keine Antwort bekommen, es
handelt sich aber ja auch um eine Pachtsache.
Hallo Ute,
wenn in deinem Pachtvertrag nichts erwähnt ist, brauchst du eigentlich nur deinen Garten sauber zu halten.
Wie halten es die „Anderen“ ?.
Ich habe mir auf meiner betreffenden Seite an meinen Zaun einen Schutz durch Well PVC angebracht. Gibt es in jedem Heimwerkermarkt, vom laufenden Meter in verschiedenen Höhen. Habe jetzt Ruhe.
Gruß premme
Hallo premme,
wenn in deinem Pachtvertrag nichts erwähnt ist, brauchst du
eigentlich nur deinen Garten sauber zu halten.
Im Pachtvertrag steht gar nichts dazu.
Wie halten es die „Anderen“ ?.
Die die am oberen „Brombeerfeld“ angrenzen machen auch nichts, eine Gartennachbarin rodet einen Weg zwischen den beiden Teilen, da sie sonst nicht in ihren Garten kommt. Der Feldweg grenzt allerdings nur an unser Grundstuck, bzw. oben an eine Wiese (teilweise als Kuhweide genutzt) und an ein Maisfeld, beides vom selben Landwirt (von der Stadt gepachtet). Es sind sich übrigens alle einig, das wir das Unkraut nun stehen lassen.
Ich habe mir auf meiner betreffenden Seite an meinen Zaun
einen Schutz durch Well PVC angebracht. Gibt es in jedem
Heimwerkermarkt, vom laufenden Meter in verschiedenen Höhen.
Habe jetzt Ruhe.
Tja, da kommt jetzt wieder das Landschaftsschutzgebiet. Wir dürfen nur die schon vorhandenen Zäune und Hütten vor dem Verrotten sichern, nichts neues anbringen. Die Stadt macht es sich einfach.
Und wir in Zukunft auch, der nächste Winter kommt bestimmt.
Grüße Ute