hallo.
hab mir folgendes zusammengesponnen:
der zukünftige ex-mieter (hat von sich aus gekündigt) hat noch ein paar hundert euro schulden beim vermieter (keine mietschulden).
der mieter ist ehemaliger hartzler, jetzt frührentner und hat aufgrund anderer vorfälle sowas wie einen betreuer.
jetzt schreibt er einen zettel (reden will er mit dem vermieter aus irgendwelchen gründen nimmer), daß der vermieter ihm doch wegen dieser schulden den gerichtsvollzieher schicken möge (?). er möchte „amtsbekannt“ werden.
dem vermieter ist das natürlich egal. er sieht die schulden aufgrund gelegentlicher arbeitsleistungen des mieters als getilgt an.
allerdings fragt er sich, welchen grund wohl jemand haben könnte, amtsbekannt werden zu wollen?
finanzielle vorteile in der gegebenen konstellation?
ein noch sorgenfreieres leben?
gruß
michael
Hallo,
allerdings fragt er sich, welchen grund wohl jemand haben
könnte, amtsbekannt werden zu wollen?
wenn ein GV dem Gläubiger mitteilt, dass der Schuldner „amtsbekannt“ sei, tut er das idR. mit dem Adjektiv „nicht pfändbar“.
Zu gut deutsch: Der GV kennt den Schuldner seit Jahren wegen diverser Titel und hat da noch nie irgendwas holen können. Das ist der Wink mit dem Zaunpfahl, dass weitere Vollstreckungsversuche nur Gebühren verursachen aber nicht von Erfolg gekrönt sein werden.
Was der Gläubiger dann macht, bleibt ihm überlassen. Ich habe es schon erlebt, dass „schon aus Prinzip“ Gläubiger wegen minimaler Forderung die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung betrieben haben und dann doch plötzlich Geld da war.
Kurzum: Der Typ möchte weiter Schulden haben und machen aber künftig nicht von GV behelligt werden.
Gruß
S.J.
OT
Hallo
jetzt schreibt er einen zettel (reden will er mit dem
vermieter aus irgendwelchen gründen nimmer), daß der vermieter
ihm doch wegen dieser schulden den gerichtsvollzieher schicken
möge (?). er möchte „amtsbekannt“ werden.
Solche Forderungen verkauft man besser für 2 Euro fuffzich weiter an Moskau Inkasso, dann hat man noch was davon. Die schicken dann nicht den GV, sondern Juri und Igor vom Außendienst. (Es ist in solchen Situationen auch meist plötzlich wieder Geld da.)
Gruß
smalbop
hallo essjott.
Kurzum: Der Typ möchte weiter Schulden haben und machen aber
künftig nicht von GV behelligt werden.
na, den gefallen wird der hypothetische vermieter ihm sicher nicht tun!
danke & gruß
michael
Hallo!
Kurzum: Der Typ möchte weiter Schulden haben und machen aber
künftig nicht von GV behelligt werden.
na, den gefallen wird der hypothetische vermieter ihm sicher
nicht tun!
Da wird ihm kaum etwas anderes übrig bleiben, das entscheidet der Gerichtsvollzieher autonom, ob er hingeht oder nicht. Der Gläubiger müsste schon konkrete Anhaltspunkte dafür benennen, dass bei dem Schuldner etwas - und am besten auch ncoh was genau - zu holen ist.
Die maßgebliche Bestimmung hierzu ist § 63 GVGA.