wir haben ein Büro angemietet und haben im Nachhinein
feststellen müssen, daß der Mietvertrag sehr zu unseren
Ungunsten formuliert ist - sprich: der Vermieter hat uns über
den Tisch gezogen.
Eine Überprüfung des Vertrages durch den Mietverein ergab leider
keine Möglichkeit, noch auszusteigen.
Unsere einzige Hoffnung liegt nun darin, daß der Vermieter wohl
nach eigenen Angaben (noch) keine Genehmigung hat, diese
ehemalige Wohnung gewerblich nutzbar zu machen.
Frage: Wie stellt man sich so geschickt an, daß der
Vermieter diese Genehmigung nicht bekommt - und wir somit
fristlos kündigen können ?
Danke für jede Hilfe,
Sabine Burghoff
PS: Anfrage parrallel unter „Ämter und Behörden“ und
„Recht“.
Hat die Stadt eine Zweckentfremdungs-VO für den Wohnraum? Dann könnte man der Stadt was stecken, daß sie hier einen Ablehnungsbescheid erläßt. Ansonsten Pech gehabt!
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Hat die Stadt eine Zweckentfremdungs-VO für den Wohnraum? Dann
könnte man der Stadt was stecken, daß sie hier einen
Ablehnungsbescheid erläßt. Ansonsten Pech gehabt!
Was ist eine Zweckentfremdungs-VO?
Wo/wie erfahre ich, ob die Stadt eine hat?
Wem genau kann ich dann was „stecken“?
einfach einmal beim Bauamt oder beim Grundstücksverkehrsamt oder in der örtlichen Bibliothek bezüglich der Verordnungen nachfragen, durchlesen und dann findest Du auch inn der Verordnung eine Textpassage wem Du wie wann was „stecken“ kannst.
genau so ist es. Kleiner Hinweis. Die „Gesetze“ einer Stadt heißen Satzungen. Beispiel: In München gibt es eine solche VO, da steht drin, wer betroffene Wohnungen zu Büroflächen umfunktioniert und nicht die Genehmigung dazu hat, muß das Gewerbe einstellen und/oder Strafe zahlen (die Stadt kann nachträglich eine solche Änderungen genehmigen). Wenn so was hinter dem Rücken der Stadt passiert, dann weiß durch Dich der Beamte, daß da was faul ist. Die Stadt hat aber nicht die Pflicht in jedem Fall einzuschreiten! Wenn sie die Änderung als zwangsläufig einstuft, dann hast Pech gehabt.
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