Will die Scheidung habe 200 tausend€ schulden!

Hallo bin seit 12 Jahren verheiratet haben ne gemeinsame Tochter (11 ) Es klappt nicht mehr wir sind uns nur noch am streiten und Ich möchte mich von meiner Frau scheiden lassen. Wir haben uns Anfang des Jahres ne Eigentumswohnung gekauft die noch in Bau ist… Jetzt habe ich natürlich einen haufen schulden was alles auf mich läuft kredit usw…Sie meint jedesmal ich müsste für alles Aufkommen wie ihre Miete und Unterhalt an sie zahlen. Meine frage ist was kommt auf mich zu??? Werde ich jetzt zum sozialfall??

MfG E.

hallo,
ist natürlich schon blöd, wenn man sich gemeinsam was anschafft, aber alles auf den Namen des Mannes läuft. Ob die Wohnung dann evtl.in den Zugewinn läuft, oder ob du drauf sitzen bleibt, können dir bestimmt hier andere sagen…ABER deiner Frau brauchst du nur im Trennungsjahr UNterhalt zahlen, wenn überhaupt, weil die Tochter schon groß ist. Sie MUSS und kann Vollzeit arbeiten gehen.
Ich würde mir mal ein Beratungstermin beim Anwalt geben lassen

viel glück

lisa

Hallo,

… einfach wird es nicht. Aber, die gemachten Schulden sind „eheprägend“. Das bedeutet, dass sie bei der Ermittlung des Unterhalts angerechnet werden. Ihre Frau wird ihren Unterhalt kurzfristig wieder selbst bestreiten müssen. Wenn sie für ihre Tochter den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (abhängig von ihrem Einkommen u. a.) nicht zahlen können, werden sie verpflichtet sein, die Eigentumswohnung zu verkaufen, wenn dies wirtschaftlich möglich ist. Gern in aller Munde ist die sog. 3/7-Regelung. Mehr dazu und zum "Trennungs"Unterhalt hier: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterha…

LG

Vielen dank für die schnelle Antwort…
Meine einzigste Sorge ist das sie versuchen wird mir das leben schwer zu machen und ich zum sozialfall werde!!! Am besten ich suche mir schnell einen Anwalt…
MfG Cappuccino

Danke für die schnelle Antwort hört sich ja besser an als ich vermutet habe… Meine einzigste Angst ist halt das finanzielle… Werde mir jetzt nen Anwalt suchen und versuchen alles ohne grossen Tamtam zu Ende zubringen…
MfG Cappuccino

Hallo
Sie sind Ihrer Tochter zum Unterhalt verpflichtet,dies richtet sich nach Ihrem Einkommen abzüglich Ihrem Selbsterhalt (ca 900 euro) und diverser Verpflichtungen.
Ihre Frau muss für sich selbst aufkommen, also arbeiten gehen.
Eigentumswohnung nach möglichkeit so schnell wie möglich wieder abstoßen.
Evtl. ist im Trennungsjahr auch Trennungsunterhalt für die Freu zu zahlen, aber auf keinen Fall so wie Ihre Frau sich das so vorstellt.

Sofort einen Anwalt aufsuchen und weitere Schritte klären.
Viel Glück

Hallo Cappuccino,
Der Unterhalt für die gemeinsame Tochter ist auf jeden Fall zu zahlen. Die Ehefrau hat nur Anspruch auf Trennungsunterhalt bis zu 2 jahre nach dem Beginn der Trennung.
Sie ist allerdings verpflichtet sich eine Arbeit zu suchen, da das Kind nicht mehr im Kleinkindalter ist, es sei denn sie ist gesundheitlich nicht dazu in der Lage. (Hier scheiden sich bekanntlich die Geister)
Wenn eine gesetzliche Gütergemeinschaft besteht, wird das gemeinsame Vermögen geteilt. Es sei denn die Eigentumswohnung ist auf einen der Eheleute eingetragen, dann ist nur der Zugewinn zu teilen, der allerdings hier nicht zum tragen kommt, da beide Eheleute Eigentümer sind und die Wohnung noch nicht fertig ist. Die gemeinsamen Schulden werden auch geteilt, unabhängig davon wer welches Einkommen hat.
In Bezug auf Unterhaltszahlungen haben Sie nicht für die Miete aufzukommen. Ihnen muss ein Selbstbehalt von 950 Euro bleiben. Die Unterhaltszahlungen für das Kind sind in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Hängen aber auch vom Einkommen ab.
Ob Sie die Wohnung verkaufen oder ein Ehepartner den Anteil des anderen übernimmt, also den Anteil abkauft bleibt letztendlich Ihnen überlassen.
Alles Gute

Hallo,

ich bin zwar kein Anwalt,…
Es wird alles geteilt, auch die Schulden.

Gruß
Thommy

HAllo,

ganz allgemein sind die positiven und negativen Vermögen, die während der Ehe angehäuft werden, gemeinsame Werte, die geteilt werden. Ansonsten spielen sehr viele Faktoren da rein.

Alles Gute
Andreas

Hallo E.,
wenn für die Ehe nichts besonderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Alles was während der Ehe erworben wurde, wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das gilt i.d.R. auch für die Schulden. Schließlich steht dem ja auch der Wert der Eigentumswohnung dagegen.
Grundsätzlich gehts aber nicht ohne Anwalt. Den würde ich auf jeden Fall dazuziehen. Aber vorerst als Argumentation für die Nochehefrau: Wenn sie Anspruch auf die Eignetumswohnunge erhebt, hat sie auch die Hälfte der Schulden zu übernehmen.
Alles Gute und adventliche Grüße
Bernd

Hallo und Kopf hoch,

möglicherweise verliert ihr Geld, ja, je mehr ihr streitet um so mehr braucht Ihr Anwälte, welches auch viel Geld möchten.

Die Schulden gehöre nicht nur Dir sondern auch Deiner Frau, also alles was Euch gemeinsam gehört (Guthaben und Schulden) wird geteilt.
Für Deine Tochter wirst Du sicher sorgen wollen, der Betrag ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.

Mein Rat, geht gemeinsam zu einem Mediator, damti Ihr beide Klarheit bekommt und Unterstützung in dieser entsetzlichen und unschönen Situation.

Das Leben geht weiter, und wenn Du zum Sozialfall würdest, dann Deine Frau und Kind sicherlich auch. Deine Frau wird auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt beisteuern müssen (Ab 14 Jahre) auch Vollzeit.

nicht provozieren und auch nicht provozieren lassen. Geht zum Mediator (Internet/Telefonbuch/Jugendamt)

Grüße
EJWW

Sorry habe ich zu spät gesehen!!! Gruß