Will in Polen arbeiten lebe in Frankr

Ich frage für eine polnische Freundin;
sie lebt mit Mann und Kind in frankreich und sucht einen Job als Kraftfahrer-(anfänger). Sie findet nix in Frankreich man will nur Erfahrene. Nun bekommt sie einen Job in ihrer Heimat Polen und fragt: „WO zahl ich Steuer wenn Mann und Kind hier in F leben? Und wo kann ich Hilfe beantragen wenn mein Kind zur Betreuung muss?“
Kann sie Zweitwohnsitz anmelden in polen? Es ist eine poln. Firma die internat. Transporte fährt. Deutschland und England.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, dies betrifft die Steuergesetzte von Frankreich bzw. Polen.

Viele Grüße
Sebastian Thiel

sorry … das ist so überhaupt nicht mein Themenbereich wo ich mich auskenne. Würde da eher Steuerrechtler fragen.

Viel Erfolg
HJK

Sorry, aber damit habe ich keine Erfahrung…

Hallo,

leider kann ich Ihnen in diesem Sachverhalt nicht weiterhelfen.
Gruß Albert

Ich bin nun weder Expertin im polnischen noch im französischen Steuerrecht, kann mir nur denken, dass es vielleicht ähnlich wie in der BRD ist. Als deutscher Arbeitnehmer in Polen, ist man zuerst einmal auch in Polen steuerpflichtig und damit es nicht zu einer doppelten Besteuerung kommt, haben die meisten europäischen Länder ein Abkommen miteinander getroffen, das darüber Auskunft gibt wo jemand seine Steuern zu zahlen hat. Z.B. Artikel 13, Deutsch-Französisches Doppelbesteuerungsabkommen
(1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können vorbehaltlich der Vorschriften der nachstehenden Absätze nur in dem Vertragstaate besteuert werden, in dem die persönliche Tätigkeit, aus der die Einkünfte herrühren, ausgeübt wird. Als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten insbesondere Gehälter, Besoldungen, Löhne, Gratifikationen oder sonstige Bezüge sowie alle ähnlichen Vorteile, die von anderen als den in Artikel 14 bezeichneten Personen gezahlt oder gewährt werden.
Ob und wo Hilfen für die Betreuung eines Kindes gewährt werden, kann ich nicht wissen. Normalerweise brauchen Elternpaare ja keine Betreuungshilfen, denn wenn Arbeitseinkommen vorhanden ist, ist man auch in der Lage, die Betreuungskosten selbst zu tragen und muss nicht die Allgemeinheit der Steuerzahler dafür in Anspruch nehmen.

Tja–das ist ja nun kein deutsches Steuerrecht. Es ist mir zu gefährlich eine Antwort zu erteilen. In De. ist die >Frage: hat sie einen Wohnsitz im " Arbeitgeberland"? Wohin führt der Arbeitgeber die Steuer ab? Vermutlich in Frankreich.
Ihre Freundin sollte mit dieser Frage zu einem Steuerbüro ( Sateuerberatung) geben. Alles andere ist Unsinn.

Sorry,

dazu kann ich leider nichts sagen.

Hallo,
mit französichem und polnischem Steuerrecht kenne ich mich leider nicht aus.
viele Grüße
muttiwunder

Hallo,

ich gehe davon aus, dass sie die polnische Staatsangehörigkeit besitzt. Ihr Mann dürfte Franzose sein (oder?) und das Kind beide Staatsangehörigkeiten.
Sie kann demnach als poln. Staatsangehürige jederzeit in Polen einreisen und dort arbeiten. (Ist Sie Franzosin) könnte Sie dies auch, aber unter gewissen Einschränkungen.

Ich kenne nunmehr das franz. Steuerrecht nicht. Jedoch dürfte auch hier gelten, das Einkommen da zu versteuern wo es erworben wird.(Das wäre dann in Polen)
Jedoch müsste Sie auch dann längere Zeit, mind. 6 Monate dort arbeiten, also eine Festanstellung haben.

Der Mann und das Kind werden, soweit sie in Frankreich bleiben und er dort arbeitet weiter in FRA besteuert.

Aber Achtung; eine getrennte lebensweise, Sie in Polen und er mit Kind in FRA könnte eherechtliche Probleme mitsichbringen. Hier wäre weiterer Klärungsbedarf notwendig.

Das Kind lebt in FRA, hier gilt demnach das franz. Recht für Sozialhilfe oder Hilfe für Lebensunterhalt etc. Das heisst, wenn Hilfeleistungen für das Kind beantragt werden, dann muss dies in FRA sein. Ich kenne aber auch hier das franz. Recht nicht, d.h. evtl. kann sich anderes ergeben.

ich hoffe hiermit helfen gekonnt zu haben, sollten sich weitere Fragen ergeben, dann stehe ich gerne zur Verfügung.

Hey,

sorry,
dabei kann ich nicht weiterhelfen.
Gruß