Will mir vom FA keine Liebhaberei anhängen lassen

Hallo,
ich habe seit 2008 ein Kleingewerbe als Nebenerwerb angemeldet (Erstellung von Webseiten, Vermittlung von Telekommunikationsprodukten).

Seit 2008 schreibe ich mit diesem Gewerbe jedes Jahr rote Zahlen, sprich: Meine Betriebsausgaben übersteigen meine Betriebseinnahmen, so dass mein Kleingewerbe einen Verlust in der Einkommensteuererklärung ausweist.

In den Einkommensteuererklärungen der Jahre 2008 und 2009 habe ich die Kosten für mein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben geltend gemacht, somit meine Steuerlast gesenkt und habe dadurch eine Steuererstattung bekommen.

Jetzt überlege ich, was ich tun kann, dass ich in meiner Einkommensteuerklärung 2010 beim Gewerbebetrieb schwarze Zahlen, sprich einen Gewinn ausweisen kann, so dass mir das Finanzamt keine Liebhaberei anhängt.

Da bin ich auf den Gedanken gekommen, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht anzugeben, so dass ich durch die dann verminderten Betriebsausgaben einen Gewinn ausweisen kann.
Gleichzeitig stelle ich mir aber auch die Frage, ob es das Finanzamt nicht stutzig macht, wenn ich in 2010 keine Kosten für das häusliche Arbeitszimmer mehr geltend mache, obwohl ich die Kosten in 2008 und 2009 geltend gemacht habe und sich an meiner/meinem Wohnsituation/Arbeitszimmer nichts geändert hat.
Andererseits kann es dem Finanzamt doch meiner Meinung doch einerlei sein, ob ich sämtliche Betriebsausgaben angebe. Dem Finanzamt ist es meiner Meinung nach doch wichtiger, dass die Betriebseinnahmen korrekt und vollständig angegeben wurden, oder?

Ich möchte nicht der Liebhaberei bezichtigt werden und zumindest einen kleinen Gewinn in der Steuerklärung 2010 ausweisen können. Zumal mir im Falle der Liebhaberei ja eine Korrektur der Steuerbescheide für 2008 und 2009 droht und damit eventuell eine Steuernachzahlung.

Was ratet ihr mir? Kosten des häuslichen Arbeitszimmers in 2010 angeben oder nicht? Oder was ganz anderes?

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

Kann dir da leider keine genaue Auskunft geben. Sorry
Susanne

Hallo,

Wenn Sie die Kosten für das Arbeitszimmer dieses Jahr nicht absetzen,dann können Sie es auch in den nächsten Jahren solange Sie den gleichen Job machen nicht mehr tun!
Das Finanzamt wird ihnen auch nicht mehr lange mit ihrem defizieht Geschäft zusehen.
Sie müssen ihr System erneuern und erweitern,das es sich überhaupt lohnt sich dafür Stunden und Tage aufzuopfern.
Ich kenne mich zwar in dieser Branche nicht so aus,aber jeder muss sich doch zuerst einen Gewinn -Steuerabgaben ausrechnen und dann erst dem anderen ein Gebot machen.Wenn Sie da mit ihren Preisen immer zu niedrig sind haben Sie das ganze Leben nur ein Minusgeschäft und stehen bald vor dem Konkurs.

Ich möchte niemanden zu nahe treten,aber irgendetwas stimmt bei ihrer Rechnerei nicht,da hört sich auch die Liebhaberei auf. Genauso denkt das Finanzamt und fordert Sie dann auf das Gewerbe aufzugeben und abzumelden.

Gruß
monika61

Hallo
Da sich nichts verändert hat werden die stutzig denen ist es nicht einerlei was sie angeben sondern was Fakt ist und es ist tatsächlich so das die bescheide zum Teil vorläufig sind das heißt Nachzahlungen können durchaus für die letzten Jahre kommen also Vorsicht
bei veränderungen (nicht das da noch verdacht auf betrug dazu kommt) .Ich habe eine Berufszweitwohnung und mich haben sie in 2,5 Stunden komplett auseinander genommen obwohl sich schon seit 2008 nichts geändert hat. Sogar die Fahrten zur Arbeitsstätte haben sie akribisch durchgerechnet.Wenn die ne Veränderung sehen werden die Aufmerksam so war es bei mir.Die hat meine komplette Angabe mit meiner Berufswohnung auf den Bildschirm gehabt sogar was der Vermieter an Miete gezahlt hatte im Jahr 2007 (wohnt sein 2007 nicht mehr dort).
Was du tust ist deine Entscheidung ich in meinem Fall würde es nach meiner Erfahrung beim FA auf jeden Fall angeben.
LG Mausi

Hallo,

kein einfacher Sachverhalt…
wenn ihre Steuerberscheide nach § 165 AO vorläufig sind und dies im Bescheid entsprechend erläutert ist, sollten Sie sich intensiv mit dem Thema Liebhaberei und Totalgewinn auseinandersetzen. Letztendlich müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, warum Sie weiterhin eine Tätigkeit ausüben, mit der Sie keinen Gewinn ausüben. Sicherlich spielt hier auch Ihre persönlichen Neigungungen / Fähigkeiten eine Rolle.

Sie können weiterhin Verluste erzielen, müssen aber durch geeignete „Umstrukturierungsmaßnahmen“ / Werbung, Kostensenkung etc. nachweisen, dass Sie es ernst mit der Gewinnerzielungsabsicht meinen.

Sollte dies nicht innerhalb der ersten zwei-vier Jahren gelingen, sollten Sie die Tätigkeit einstelen. Dagegen kann das Finanzamt nichts sagen, da eine Verlustphase zur Betriebseröffnung ok ist. Nur wenn man keine Leeren daraus zieht wirds eng.

Anmerkung am Rande:
M.E. würden Sie die Tätigkeit sicherlich nicht ausüben, wenn Sie ein Büro auserhalb Ihres Wohnraumes anmieten müssten. So ist das Arbeitszimmer halt da und wird sowohl betrieblich als auch privat benutzt.

Herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Antworten…

Ich habe mich nun entschieden, auch die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer anzugeben. Frei nach dem Motto: Was wahr ist, muss wahr bleiben.

Für den Fall dass das FA in diesem oder im nächsten Jahr die Liebhaberei festestellen möchte: Kann ich dem Finanzamt zuvorkommen und sozusagen das Gewerbe von mir aus abmelden? So sieht ja das Finanzamt, dass ich mir Gedanken gemacht habe, dass es nichts bringt mit dem Gewerbe und es besser ist, es aufzugeben. Würde das FA dann trotzdem die nach § 165 AO vorläufigen Steuerbescheide der Vorjahre korrigieren mit dem Resultat dass ich evtl. Steuer nachzahlen muss?

Ich stelle mir das so vor, wie es sein könnte:

Steuerbescheid 2008: Einkünfte aus Gewerbebetrieb:
-657 €
Steuerbescheid 2009: Einkünfte aus Gewerbebetrieb:
-69 €
Steuerbescheid 2010: voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbetrieb:

  • 1.000 €

Das Finanzamt schickt mir nach dem dritten Verlustjahr ein Fragebogen, um die Liebhaberei beurteilen zu können.
Dann melde ich daraufhin das Gewerbe ab und schreibe in den Fragebogen des Finanzamts rein, dass ich das Gewerbe abgemeldet habe, aus o.g. Gründen.

Was macht das Finanzamt dann? Streicht das FA mir dann trotzdem die (vorläufig) erlangten Steuervorteile der Vorjahre, obwohl ich sozusagen von mir aus gehandelt habe und das Gewerbe abgemeldet habe?

Ich hoffe, dass es verständlich rüber gekommen ist, was ich geschrieben habe. Danke für Eure Hilfe. Ist sehr viel wert.

Hallo,

m.E. sollten Sie dem Fragebogen zuvor kommen und das Gewerbe von sich aus abmelden.

Hallo,
bin leider überfragt. Liebhaberei ist ein komplexest Thema. M.E. sollte man sich fachkundigen Rat von beruflicher Seite einholen.
Mit freundlichen Grüßen