Hallo,
ich habe seit 2008 ein Kleingewerbe als Nebenerwerb angemeldet (Erstellung von Webseiten, Vermittlung von Telekommunikationsprodukten).
Seit 2008 schreibe ich mit diesem Gewerbe jedes Jahr rote Zahlen, sprich: Meine Betriebsausgaben übersteigen meine Betriebseinnahmen, so dass mein Kleingewerbe einen Verlust in der Einkommensteuererklärung ausweist.
In den Einkommensteuererklärungen der Jahre 2008 und 2009 habe ich die Kosten für mein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben geltend gemacht, somit meine Steuerlast gesenkt und habe dadurch eine Steuererstattung bekommen.
Jetzt überlege ich, was ich tun kann, dass ich in meiner Einkommensteuerklärung 2010 beim Gewerbebetrieb schwarze Zahlen, sprich einen Gewinn ausweisen kann, so dass mir das Finanzamt keine Liebhaberei anhängt.
Da bin ich auf den Gedanken gekommen, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht anzugeben, so dass ich durch die dann verminderten Betriebsausgaben einen Gewinn ausweisen kann.
Gleichzeitig stelle ich mir aber auch die Frage, ob es das Finanzamt nicht stutzig macht, wenn ich in 2010 keine Kosten für das häusliche Arbeitszimmer mehr geltend mache, obwohl ich die Kosten in 2008 und 2009 geltend gemacht habe und sich an meiner/meinem Wohnsituation/Arbeitszimmer nichts geändert hat.
Andererseits kann es dem Finanzamt doch meiner Meinung doch einerlei sein, ob ich sämtliche Betriebsausgaben angebe. Dem Finanzamt ist es meiner Meinung nach doch wichtiger, dass die Betriebseinnahmen korrekt und vollständig angegeben wurden, oder?
Ich möchte nicht der Liebhaberei bezichtigt werden und zumindest einen kleinen Gewinn in der Steuerklärung 2010 ausweisen können. Zumal mir im Falle der Liebhaberei ja eine Korrektur der Steuerbescheide für 2008 und 2009 droht und damit eventuell eine Steuernachzahlung.
Was ratet ihr mir? Kosten des häuslichen Arbeitszimmers in 2010 angeben oder nicht? Oder was ganz anderes?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße