Guten Tag,
ich habe einen Teil einer Wohnung geerbt. Nun moechte ich diese Teilhaberschaft verkaufen. An wen soll ich mich wenden ausser an den anderen Erben. Bin fuer eine Antwort wirklich dankbar. Gruesse Tina
Guten Tag,
ich habe einen Teil einer Wohnung geerbt. Nun moechte ich
diese Teilhaberschaft verkaufen. An wen soll ich mich wenden
ausser an den anderen Erben. Bin fuer eine Antwort wirklich
dankbar. Gruesse Tina
Sorry, ich habe keine Ahnung !
LG Enrico
Na das hört sich ja nicht so dolle an
Stress?
Grundsätzlich kannst du deinen Teil an jeden verkaufen, aber wer kauft schon eine halbe Hütte?
Wo drückt denn der Schuh wirklich? (Hab mal die Öffentlichkeit rausgenommen). So ohne Hintergrund ist ein Tipp schwierig.
Tut mit leid: Deutsches Recht, ich lebe in der Schweiz…
Gruss,
Hallo Tina
ich würde auf jeden Fall Kontakt mit dem Notar aufnehmen der die Erbschaft regelt vielleicht kann er auch bei deinem Anliegen behilflich sein.
Viel Glück
Guten Tag,
ich habe einen Teil einer Wohnung geerbt. Nun moechte ich
diese Teilhaberschaft verkaufen. An wen soll ich mich wenden
ausser an den anderen Erben. Bin fuer eine Antwort wirklich
dankbar. Gruesse Tina
Hallo Tina
es gibt keinen anderen Käufer für eine Teihaberschaft mit einer Wohnung. Den Trottel möchte ich sehen. Aber eine andere Idee, solltest du Schulden haben, so biete dies als Ausgleich mit Restzahlung an und du hast evt. noch Spass mit dem Gläubiger, aber eine andere Person als den Miterben zu finden ist schon weit hergeholt.
Gruß tmmle
Hallo
eigentlich kannst Du Dich nur an die anderen Erben wenden denn keiner wird bei einer Eigentumswohnung sich nur einen Anteil erwerben. Dies ergibt für einen anleger oder dgl. keinen Sinn.
Ich wünsche viele glück und maximalen Erfolg bei der gewünschten Angelegenheit.
Viele Grüße
Olaf
Hallo Tina,
ich denke ein Immobilienmakler kennt sich in solchen Dingen bestimmt aus.
Gruß
Michael
Hallo Tina,
ich würde als erstes das Gespräch mit den Erben suchen, denn es erscheint mir am Einfachsten.
Dann stellt sich noch die Frage, was will der / die anderen Erben! Wollen die auch verkaufen, oder die Immobilie selbst nutzen, bzw. wie und wofür soll die Immobilie langfristig genutzt werden?
Sie können sich aber auch an einen Experten wenden, wie z. Bsp. einen Steuerberater, Rechtsanwalt und / oder einen Immobilienfachmann!
Paralleldazu haben die ortsansässigen Banken fast immer einen Immobilienfachmann, oder eine Immobilienabteilung, über die die Anteile verkauft werden könnten!
Sollten Sie einen Finanzberater Ihres Vertrauens haben, dann können Sie diesen auch als Experten und / oder Kontaktgeber fragen!
Hoffe, dass Ihnen diese Tipps erst einmal weiter helfen können!
Sollten Sie noch, oder schon spezielle Ziele haben, dann helfe ich Ihnen bei Bedarf gerne weiter!
Ihnen einen schönen Tag und herzliche Grüße
Ralf Wacker
Wende Dich am besten an einen Notar. Viel Glück!
Hallo,
zunächst solltest Du mal prüfen, ob der andere Teilhabe nicht ohnehin ein Vorkaufsrecht hat. Das ist eigentlich üblich.
In den alten Verträgen ist mit Sicherheit auch geregelt, wer wie verkaufen kann und welche Verkaufsrechte wie bei einem Erbe übergehen.
Wenn die Unterlagen geprüft worden sind, solltest Du einen fähigen Makler ansprechen. Der weiß wer angesprochen werden muß und wie man vorgehen sollte.
Solltest Du da nicht weiterkommen, ist der Gang zum Notar der nächste. Der hilf ganz sicher und an dem kommst Du bei dem Verkauf ohnehin nicht vorbei!
Viel Erfolg!!!