Willenserklärung bei Auktion (Handheben)

Hallo,

angenommen Herr Z hebt bei einer Auktion die Hand, um seinen plötzlich inder Tür erscheinenden Freund F zu grüssen. In diesem Augenblick erhält er den Zuschlag vom Auktionator. Muss er die Ware abnehmen und zahlen?

In einem Buch hier heisst es, es fehle das Erklärungsbewusstsein, aber ich kann mich erinnern, dass ich in der Rechtsvorlesung genau das Gegenteil gehört habe - Zuschlag wäre demnach rechtmässig.

Hi,

In einem Buch hier heisst es, es fehle das
Erklärungsbewusstsein, aber ich kann mich erinnern, dass ich
in der Rechtsvorlesung genau das Gegenteil gehört habe -
Zuschlag wäre demnach rechtmässig.

das ist ein klassischer Fall, auch bekannt als „trierer Weinversteigerung“. Literatur en masse:
http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=%22trie…

Gruß,
Christian

Und das Schöne: Jede Ansicht ist vertretbar :smile:

Levay

Hallo Michael!

Christian verwies schon auf einschlägige Links. Die Situation der „Trierer Weinversteigerung“ gehört nach meiner Beobachtung zum Tagesgeschehen jeder Auktion. Dabei ist es schier unglaublich, wie unbedacht und blöde sich manche Leute benehmen. Wenn es um billiges Zeug geht - Insolvenzauktion, Handbohrmaschine… - erlebte ich schon einen Auktionator, dem der Kragen platzte und einen bereits ermahnten und immer noch unentwegt herumzappelnden Besucher anraunzte: „So, das nimmst Du jetzt!“ Zack, hatte der den Zuschlag für ein paar Euro und saß mit gelernter Lektion und hochrotem Kopf nach kurzer Protestmurmelei endlich still.

Bei Immo-Auktionen, wo es manchmal in 10 T€-Schritten voran geht, sind die Sitten nicht so locker. Auktionator und beiderseits des Publikums postierte Leute haben die Bieter samt ihren Eigenheiten im Auge wie die Katze die Maus. Mancher Bieter bleibt mit einer fast unmerklichen Handbewegung zusammen mit einem ebenso fast unmerklichen Nicken des Kopfes dran, während es um Beträge mit 5 Nullen geht. Der Auktionator kennt sein Publikum in Windeseile und registriert die Regungen ohne Wenn und Aber als gültige Gebote. Dann sitzt jemand dazwischen, vielleicht zwickt der Pullover, der jedenfalls urplötzlich mit ausladender Bewegung eine Hand in die Höhe reckt. Der Auktionator ist dann für eine Sekunde genervt-irritiert und fragt nach, ob es sich um ein Gebot handelt. Er könnte zwar ohne weiteres den Zuschlag erteilen, aber der Bieter wider Willen wollte gar kein Gebot abgeben, hatte nur die nach den örtlichen Gepflogenheiten gebotene Sorgfalt nicht walten lassen. So wäre der Besucher zwar schadenersatzpflichtig, aber letztlich hat niemand etwas davon, weil die ganz wichtige Eigendynamik, auf die solche Auktion angewiesen ist, empfindlich gestört würde.

Gruß
Wolfgang