Willenserklärung; Nebenkostenrückzahlung

Ich habe zwei Fragen:

  1. Kann man eine Nebenkostenabrechnung,als „Willenserklärung“ bezeichnen ?

  2. Ist es zulässig daß jemand, der ein Wohnrecht besitzt u. der zur Beteiligung an den Nebenkosten/Betriebskosten verplichtet (Testamentarisch) ist; eine Rückzahlung von angeblich zuviel bezahlten Nebenkosten(1997-1999) zurückverlangt.

Großen Dank im Voraus

Joachim Bethke

Hallo Joachim,

eine Nebenkostenabrechnung ist ein Teil eines Mietvertrags. Separat würde ich sie nicht als Willenserklärung bezeichnen. Schließlich werden hier nur tatsächlich entstandene Kosten auf den Mieter umgelegt.

Wenn tatsächlich zuviel Nebenkosten gezahlt wurden, musst du natürlich eine Rückzahlung leisten bzw. ggf. muss auch der Mieter eine Nachzahlung leisten. Die tatsächlichen Kosten müssen den eingezahlten Vorauszahlungen (denn das sind ja die Zahlungen des Mieters nur) gegenüber gestellt werden. Daraus ergibt sich dann entweder eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung.

Gruß

Dagmar