Ich habe zwei Fragen:
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Kann man eine Nebenkostenabrechnung,als „Willenserklärung“ bezeichnen ?
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Ist es zulässig daß jemand, der ein Wohnrecht besitzt u. der zur Beteiligung an den Nebenkosten/Betriebskosten verplichtet (Testamentarisch) ist; eine Rückzahlung von angeblich zuviel bezahlten Nebenkosten(1997-1999) zurückverlangt.
Großen Dank im Voraus
Joachim Bethke