also…
ich bin seit 3 Wochen arbeitslos und gleichzeitig von Sachsen nach Bayern gezogen. einen neuen Job zu finden ist ne Aufgabe die ich nicht aussichtslos finde. Meine Tochter geht mit dem neuen Schuljahr in einen Hort. Betreuung ab September gesichert. Nun hatte ich einen Aamt Termin in der neuen Heimat. Das ALG 1 stände mir nicht zu, weil ich eben 2 Monate nicht verfügbar wäre. Stimmt nicht. Mein Freund kann mit seinen selbstwählbaren Schichten auch aufpassen. für beide Sachen möchte die Dame vom Amt einen Beweis. Vertrag und schriftlich vom Freund. Ist das rechtlich? Ich mein, es ist gesichert, seit wann bin ich in der Beweispflicht? ebenfalls darf ich ein Integrationsprojekt für ein halbes Jahr besuchen, da die Dame meint, ich wäre in meinem Beruf nicht vermittelbar, da es hier nix gäbe. Ich bin gelernte bürokauffrau mit ausbilderschein. Also nix weltbewegendes. Die maßnahme richtet sich an Arbeitslose die sich neu orientieren müssen und wollen. Dummerweiser habe ich es sofort unterschrieben, weil sie gesagt hat, ich würde sonst kein ALG 1 mehr bekommen. ob ich Putzfrau werden würde kam als Frage. Kann ich dagegen im Nachhinein in Widerspruch gehen? Wie kann es sein, dass ich nach 3 wochen Arbeitslosigkeit so behandelt werde? Wie kann ich mich dagegen wehren? Ich brauche dringend einen Rat!
Erste drei Monate ALG 1
Hallo Bella,
gegen die Maßnahme brauchst Du dich nicht zu wehren - bei ALG 1 - Beziehern laufen die so ab, dass sie eigene Bewerbungen nicht behindern; man kann nicht nur für Vorstellungstermine jederzeit Luft schaffen, sondern auf dem kleinen Dienstweg auch für Recherche und Bewerbungen; alle Beteiligten wissen das und dulden es. Dass Du in eine Tätigkeit vermittelt wirst, die Du nicht gut kannst oder überhaupt nicht tun magst, wird nicht passieren, weil ein Arbeitgeber das spätestens beim Vorstellungstermin auch mitkriegt, und in Jobs, für die alle eingestellt werden, die nicht bei drei unterm Tisch sind, kommst Du jetzt in den ersten drei Monaten auch nicht rein, weil die dort bezahlten Löhne unterhalb der Grenze für Zumutbarkeit (80% des für die Berechnung der Leistungen zugrundegelegten Entgelts) liegen.
Der geforderte Nachweis der Betreuung Deiner Tochter dürfte unmittelbar auf deinen eigenen Angaben beruhen. Eine einfache Erklärung von Deinem Freund, bestätigt durch dessen Personaldisponenten, reicht völlig aus - auch hier weiß die Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit, dass vor 01.09. wohl eh nix gehen wird, aber sie ist gehalten, Leistungen nur an Arbeitslose zu bezahlen, die dem Arbeitsmarkt nicht erst später, sondern schon jetzt uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Was die Frau hier macht, ist keine Willkür, sondern beruht auf der Erfahrung, dass Wege aus der Arbeitslosigkeit in aller Regel innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit gefunden werden. Wenn diese drei Monate je überschritten werden sollten, wirst Du sehen, dass es dann vom „Amt“ her ruhiger wird.
Empfehlung: Bei den beschriebenen Dingen, die allesamt „business as usual“ sind, ist Wehren ungefähr das Ungünstigste, was man machen kann.
Hinweis: Du wirst in den ersten Wochen mit den seltsamsten Vermittlungsvorschlägen regelrecht zugeschüttet werden - lass Dir was einfallen, aber mach nicht den Fehler, dich auf einen Vorschlag (mit Rechtsfolgenbelehrung) überhaupt nicht zu bewerben: Das wird dann teuer.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Danke für deine Antwort. Welcher Paragraph sagt mir, dass ich in der schriftlichen Beweispflicht einer Unterbringung meiner Tochter bin?
Ebenfalls hat die Dame sich nicht einmal meine Bewerbungsunterlagen oder Bemühungen der Bewerbungen angeschaut. Mich also in eine auf gut Deutsch Bewerbungsmaßnahme zu stecken, finde ich dreist. Ich habe sie gebeten mich in Maßnahmen zur Unterstützung meines Berufes zu stecken, gäbe es nicht. Übrigens hat sie mich vor dem Super Einfall der Maßnahme fast gebeten, schnellstmöglich meinen Freund zu heiraten, damit ich nach dem Wegfall des ALG 1 noch krankenversichert bin. das ist doch nicht menschlich.
ebenfalls bin ich mir meiner Qualitäten bewusst. Ich habe super Arbeitszeugnisse, bei der Stadtverwaltung gearbeitet, einen Ausbilderschein und einen lückenlosen Lebenslauf. Zu behaupten ich hätte keine Chance auf dem Arbeitsmarkt ist doch Hohn!
ebenfalls bin ich mir meiner Qualitäten bewusst. Ich habe
super Arbeitszeugnisse, bei der Stadtverwaltung gearbeitet,
einen Ausbilderschein und einen lückenlosen Lebenslauf. Zu
behaupten ich hätte keine Chance auf dem Arbeitsmarkt ist doch
Hohn!
Hi,
auf Deine rechtlichen Fragen möchte ich nicht antworten, da ich mich mit ALG zu wenig auskenne.
Aber je nachdem wo Du in Bayern wohnst, können Deine Chancen trotz guter Zeugnisse und lückenlosem Lebenslauf schlecht sein.
Und gerade die Stellen rund um Büroarbeiten sind oftmals sehr überlaufen.
Von daher muß auch diese Aussage keine Willkür sein, sondern könnte auf den Erfahrungen der Mitarbeiterin beruhen.
Gruß
Tina
Von daher muß auch diese Aussage keine Willkür sein, sondern
könnte auf den Erfahrungen der Mitarbeiterin beruhen.
… die sich aber vermutlich in einem völlig anderen Berufsfeld auskennt und sich um die UP kümmern muß, weil sie ihr durch den Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens zugeteilt wurde.
Die Arbeitsagenturen gehören eingestampft. Auf die Arbeitslosenquote hätte das vermutlich kaum nennenswert Einfluß.
Gruß S
Hallo!
Die Arbeitsagenturen gehören eingestampft.
Sehe ich ähnlich.
Auf die Arbeitslosenquote hätte das vermutlich kaum nennenswert Einfluß.
Halte ich für einen Irrtum. Mit dem Einstampfen der Agentur für Arbeit, vulgo Arbeitsamt, verlöre eine 6stellige Anzahl Menschen, die nichts Brauchbares gelernt haben, ihren Job.
Die Zahl der am Arbeitsmarkt unvermittelbaren Menschen würde deshalb steigen.
Gruß
Wolfgang
Hallo
Welcher Paragraph sagt mir, dass ich in der schriftlichen Beweispflicht einer Unterbringung meiner Tochter bin?
Ich wette, dass es keinen gibt.
Guck doch mal hier, ob du dazu etwas findest:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Buergeri…
Ich finde diese Seite sehr übersichtlich, und da findet man auch fast alles.
Ich habe sie gebeten mich in Maßnahmen zur Unterstützung meines Berufes zu stecken, gäbe es nicht.
Dass es keine anderen Maßnahmen gibt, das glaube ich unbesehen.
Diese Maßnahmen bringen die Leute in Arbeit, die sie veranstalten, sind also nicht völlig sinnlos.
Übrigens hat sie mich vor dem Super Einfall der Maßnahme fast gebeten, schnellstmöglich meinen Freund zu heiraten, damit ich nach dem Wegfall des ALG 1 noch krankenversichert bin. das ist doch nicht menschlich.
Was für ein Wegfall des Alg 1? Ach so, Alg 2 kommt wegen zu vieler Gelder nicht in Frage? - Dann müsste man sich tatsächlich freiwillig pflichtversichern, oder wie das heißt.
Viele Grüße
PS: Im Raum Köln haben sie mal arbeitslose Mathematikprofessoren in Kurse gesteckt, in denen die Grundrechenarten geübt wurden.
Mit dem Mathekurs ist genauso wie mich in eine Bewerbungsmaßnahme zu stecken. Meine Unterlagen oder Bewerbungsversuche wollte nicht mal einer sehen. Es ist doch nur eine Kontrolle, dass ich nicht dumm rumsitze. Nur ich kann ja beweisen, dass dies nicht mein Ziel ist. Im Nachhinein finde ich es schade das sie es mir nicht entzogen hat, das Gericht in München wäre sofort meins gewesen. Habe mich mittlerweile beraten lassen und rechtens scheint das alles nicht zu sein. Aber die Frage mit der Beweispflicht ist leider immer noch nicht geklärt. Ich werde mir den Link mal anschauen, danke für eure Hilfe.
Servus,
Aber die Frage mit der Beweispflicht ist leider immer noch nicht geklärt.
die Frage, ob ALG I eine „Sozialleistung“ im Sinn der §§ 60 ff SGB I ist, ist meines Erachtens durch die Aufzählung in § 19 SGB I zu klären, in der nicht zwischen ALG I und ALG II unterschieden wird.
Wenn das zutrifft, ist die Frage, ob der Antragsteller im Zweifelsfall nachweisen muss, dass er arbeitslos im Sinn des § 138 AGB III ist, mit § 60 Abs I SGB I beantwortet.
Ich bin nicht sicher, ob es richtig oder falsch ist, hier nicht zwischen Sozialleistung und Versicherungsleistung zu differenzieren, aber ich fände es höchlich überraschend, wenn eine Behörde nicht gehalten wäre, vor der Bewilligung von Leistungen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch erfüllt sind.
Schöne Grüße
MM
… hast Du recht.
Gruß S
Hallo
… aber ich fände es höchlich überraschend, wenn eine Behörde nicht gehalten wäre, vor der Bewilligung von Leistungen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch erfüllt sind.
Ja, aber da stellt sich doch die Frage, welcher Personenkreis nachweisen muss, dass seine Kinder ggf. untergebracht sind. Müssen es nur Mütter? Oder nur Alleinerziehende? Oder überhaupt jeder, der irgendwie Kinder hat? Und was ist mit eventuell pflegebedürftigen Eltern? Muss man da auch nachweisen, dass man ggf. einen Platz im Altersheim hat?
Ich persönlich glaube, dass es früher die Mütter nachweisen mussten, und dass man es in der Praxis größtenteils einfach so beibehalten hat, obwohl das natürlich heutzutage nicht mehr so gehen kann. Ich glaube, dass man unterschreiben muss, dass man zur Verfügung steht, und dass man erst dann Ärger bekommt, wenn man dann im Ernstfall auf einmal sagt, dass man irgendeine Arbeit oder Maßnahme nicht machen kann, weil die Kinder nicht untergebracht sind. - So würde ich den Gesetzgeber jedenfalls einschätzen.
Viele Grüße
Servus,
Ja, aber da stellt sich doch die Frage, welcher Personenkreis nachweisen muss, dass seine Kinder ggf. untergebracht sind.
Nun, Antragsteller, die Zweifel an ihrer Verfügbarkeit erwecken, müssen es sicherlich. Ob dieses vor der Aufforderung geschehen ist, die Verfügbarkeit nachzuweisen, ist im Sachverhalt nicht genannt. Die UP wird uns vermutlich nicht verraten, welche Angaben genau sie zu dem Thema im Erfassungsbogen bei Antragstellung gemacht hat.
Schöne Grüße
MM
An Bella14
der gleichzeitige Umzug nach Bayern tut in erster Linie gar nichts zur Sache. Begründung: größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Frage ist als erstes: wer hat gekündigt. (!Evtl. Sperre!)
Arbeitssuche eingerechnet, sind drei Monate Karenz so gut wie nix. Ein evtler neuer Arbeitgeber dürfte m. E. mal nach dem Verbleib des Kindes fragen. Dabei kommt es auch noch darauf an, ob halbtags oder ganztags - oder Schichtdienst…
Im äußersten Notfall (und der scheint mir hier vorzuliegen) am Sozialgericht einen Antrag auf Rechtschutz stellen. Sich mittels im Internet oder einer Bücherei beschaffter Literatur sehr (!) gut vorbereiten. Da kann man dann auch alleine hingehen! Die Richter sind meistens auf Seiten des Antragstellers.
Gut Holz!°
bruchpilotin
Hallo Bruchpilotin,
weißt Du denn auch was zur vorgelegten Frage?
Schöne Grüße
MM