Hallo guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Seit 1987 bin ich ehrenamtlich im Technischen Hilfswerk (THW) tätig und versehe dort regelmäßig meinen Dienst und habe auch diversen Einsätzen (Hochwasser usw.) teilgenommen. Es handelt sich hierbei um eine Bundesanstalt (es gibt dort auch hauptamtliche Mitarbeiter, die aber dafür zuständig sind, daß im Ehrenamtsbereich alles läuft) die dem Bundesinnenminister und seinem Ministerium unterstellt ist. Also nicht gerade um eine kleine Organisation.
Mir wurde im Jahr 2004 (im Vorfeld gab es massives Mobbing gegen mich) absichtliche ein „konstruierter Dienstpflichtverstoß“ untergejubelt. Dieser hätte für mich, hätte ich mich nicht juristisch und vor allem erfolgreich dagegen gewehrt massive Konsequenzen (strafrechtlicher Natur)gedroht. Immerhin wurde ich bezichtigt, mir Zugang zu einer Datenbank verschafft zu haben. Dies konnten bzw. wollten die Personen (ehrenamtliche Ortsbeauftragte) nie belegen. Wahr war, ich habe diesen Verstoß nie begangen. Bevor es zum Prozeß kam. Hat das THW, die Leitung sitzt in Bonn um Klagerücknahme gebeten. Ich wurde aber im Vorfeld von meinen Ämtern die ich im Ortsverband versah enthoben und das auch gegen alle Normen und Vorschriften (immerhin gibt es dort das Helferrechtsgesetz und Richtlinien für die Be- und Abberufung).
Das THW hat alle Kosten gezahlt aber die Täter, im Amt belassen. Eine Entschuldigung gab es bis heute nicht. Ich habe sogar von mir aus versucht ein Gespräch mit dem Ortsbeauftragten zu führen um wenigstens wieder einen halbwegs normalen Dienstbetrieb miteinander führen zu können. Es kam zu keinem Vieraugengespräch eher das Gegenteil. Ließ mir vor versammtelter Mannschaft wissen, er mache weiter wie bisher und sei der Meinung, er habe richtig gehandelt.
Daraufhin habe ich zwei Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerden (eine betrifft einen Vorfall aus dem Jahr 2002 die andere das Jahr 2004) an den Präsident des THW geschrieben. Nach immerhin 3 Monaten erhielt ich eine Antwort, die Vorfälle seien verjährt. Dabei erwähnte man in diesem Schreiben nur den Vorfall aus dem Jahr 2002. Den Vorfall aus dem Jahr 2004 mit der bewußt falschen und konstruierten Anschuldigung erwähnt man gar nicht in diesem Schreiben.
Man teilte mir mit, daß alles was vorgefallen sei nicht für einen Verweis bzw. sonstigen Sanktionen (Enthebung der betreffenden ehrenamtlichen Personen aus dem Amt, mangels charakterlicher Eignung) ausreichend.
Das ärgerliche ist, im beigefügten Brief habe ich auf meine Situation und auf die Ungerechtigkeit hingewiesen. Wollte wissen, wie sich das THW mir gegenüber verhält bezüglich Gerechtigkeit (z.B. offizielle Entschuldigung usw.) wurde überhaupt nicht erwähnt und übergangen.
Die Täter sind natürlich jetzt voller prallem Selbstbewußtsein, das THW zeigt, daß es nicht unabhängig prüft.
Ich habe mich an Politiker, Ehrenamtsbeauftragte (Land Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland, Bundespräsidialamt) gewandt, keiner will für mein Problem (Klärung der Sache auf übergeordneter neutraler Ebene) zuständig sein.
Vielleicht kann mir jemand helfen, ob es hier einen Ansprechpartner gibt, der hier den Streit mit lösen kann. In unserem Land wird doch das Ehrenamt hochgelobt und das Bürgerengagement ausdrücklich gewünscht.
Welche rechtliche Möglichkeiten im Rahmen des Gleichbehandlungs-gesetzes gibt es für mich??
Mit freundlichen Grüßen
Th. Kösler