Hallo Amsee,
nicht jede Planung muss eine Willkür sein. Manchmal ist es sehr sinnvoll eine Fläche innerhalb bebauten Gebietes unbebaut zu lassen, weil diese z.B. für die Kaltluftzuführung der bebauten Flächen verantwortlich ist und es ansonsten zu einer Aufheizung des Baugebietes käme. Ich weiß nicht, was und wie der Bürgermeister damals gemacht hat um die Bebauung zu verhindern. Eigentlich kann er dann nur einen Bebauungsplan erstellen lassen, der die Fläche entsprechend festschreibt. Dies ist jedoch ein Verfahren, welches eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Einspruchsrecht voraussetzt und sich somit der reinen Willkür entzieht.
Grundsätzlich gilt, dass Sie keinen Anspruch auf die Erstellung eines Bebauungsplanes haben, dieser jedoch durch die Gemeinde aufgestellt werden darf. Die Gemeinde hat hier autarke Planungshoheit und bestimmt darüber ob sie einer Bebauung an bestimmten Stellen zustimmt oder nicht und wie diese Bebauung aussehen darf.
Gibt es keinen Bebauungsplan und die Fläche befindet sich im sogenannten „Innenbereich“ nach BauGB § 34, so kann eine Bebauung zugelassen werden. Diese kann auch nicht willkürlich abgelehnt werden, da ansonsten eine Baugenehmigung auch über das Verwaltungsverfahrensgericht erlangt werden kann. Hierzu bedarf es jedoch sehr guter Argumente.
Mein Tipp:
- Mit dem zuständigen Bearbeiter bei der Verwaltung reden und hinterfragen warum die Fläche nicht überbaut werden darf.
- Wenn ein Bebauungsplan existiert, der Bebauung verbietet, auch wieder mit dem Bearbeiter reden, ob es eine theoretische Möglichkeit gibt diesen Bebauungsplan zu ändern.
- Wenn ja, dann schriftlichen Antrag zur Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes an die Gemeinde stellen. Die Kosten werden jedoch bei ihnen hängenbleiben.
- Gibt es keinen Bebauungsplan, dann formelle Bauvoranfrage MIT HILFE EINES FACHPLANERS erstellen. Eine abgelehnte Bauvoranfrage in eine Baugenehmigung zu verwandeln wird höllisch schwer. Das am Planer eingesparte Geld legen Sie sonst 10fach wieder drauf!
Wenn alle Stränge reißen: Einen Rechtsanwalt des Verwaltungsrechtes kontaktieren und sich hier ausführlich beraten lassen, gegebenenfalls klagen.
Je intensiver und vollständiger Sie zuvor Informationen einholen, desto kleiner sind die Kosten für Sie!
Viel Erfolg!
Ingenieurbüro L.O.P.
Worms, 26.08.2013