Leider bin ich seit längerem darauf angewiesen, die mir zustehenden Leistungen vom Arbeitsamt abzurufen. Leider hat es auch immer wieder Konflikte mit dem einen oder anderen Sachbearbeiter gegeben, die zu langen Auszahlungsverzögerungen führten und mir stark zu schaffen machten. Hintergrund ist - meiner Auffassung nach - die Tatsache, dass ich einst Klage gegen die Bundesanstalt für Arbeit eingereicht hatte wegen einer Sperrzeitverhängung. Aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten, so die zuständige Richterin, habe ich mich vor dem Landessozialgericht schließlich der staatlichen Übermacht gebeugt und meine Berufung zurück gezogen. So weit, so gut.
Was mir gerade allerdings widerfährt, schlägt dem Fass den Boden aus. Vor zwei Wochen wird mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass rückwirkend eine Sperrzeit von sechs Wochen verhängt worden sei. Ich hätte im Mai - genau neun Wochen (!!!) vor dieser Mitteilung - eine vom Arbeitsamt empfohlene Stelle eines Personaldienstleisters mit dem Hinweis, dafür überqualifiziert zu sein, nicht angetreten. Dies ist sachlich falsch. Der Vermittler - ein Mann - hatte mir seinerzeit telefonisch gesagt, es handele sich um einen Irrtum, für den das Arbeitsamt verantwortlich sei. Die Stelle existiere überhaupt nicht. Das habe ich handschriftlich auf der Rückseite des Bewerbungsangebots - zugegeben ein wenig schnodderig - auch so notiert. Jetzt hat mich mit Bekanntgabe der Sperrzeit der Schlag getroffen.
Wie ich recherchiert habe, hat ein Sachbearbeiter in meiner Akte vermerkt, eine Mitarbeiterin dieser Personalfirma hätte ihm gegenüber bestätigt, für mich eine Stelle im Angebot gehabt zu haben. Diese Mitarbeiterin kannte ich bis vor anderthalb Wochen überhaupt nicht, als ich sie zur Rede gestellt habe. Sie leugnete diese Aussage. Heute - die Sperrzeit ist eingetreten - verweigerte sie mir eine schriftliche Bestätigung. Vielmehr hätte sie sofort nach unserer ersten Begegnung mit dem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes, mit dem ich übrigens auch noch nie etwas zu tun gehabt habe, telefoniert. Der hätte ihr versichert, dass es meine Angabe gewesen sei, mit ihr gesprochen zu haben (eine glatte Lüge). Darauf hätte sie dann erwidert, es könnte sein, sie könnte sich jedoch nicht mehr erinnern.
Das Arbeitsamt hat also mit eindeutigen Falschangaben erreicht, was es - so denke ich - erreichen wollte: Ich erhalte sehr viel später (oder nie) meine Unterstützung. Da ich mich derzeit in einer Trainingsmaßnahme befinde (dieselbe, die ich vor Jahren abgelehnt hatte, was zu Sperrzeit und obiger Klage führte), ist es mir unmöglich, nebenbei Geld zu verdienen. Mir ist der Kragen geplatzt, und ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Folglich mahlen die Mühlen wohl noch langsamer. Ich denke, es hat keinen Zweck, eine einstweilige Anordnung anzustrengen. Fakt: Ich stehe ohne Geld da. Und ich will auch nicht wieder Angehörige belästigen und belasten, was kaum vermeidbar scheint.
Weiß jemand einen anderen Weg, oder muss ich morgen zum Sozialamt? Möglicherweise würde dadurch ja der Druck aufs Arbeitsamt erhöht. Mir fällt allerdings sonst auch nichts mehr ein. Das einzige wäre, die Trainingsmaßnahme abzubrechen und eine Aushilfstätigkeit anzunehmen. Dann hätte das Arbeitsamt alles erreicht: Ich wäre komplett aus der Förderung und könnte mich von sofort an nur noch ans Sozialamt melden.
Ich entschuldige mich für die langen Ausführungen. Nur ohne die - so glaube ich - wäre der Sachverhalt nur lückenhaft dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd