Willkür?

Hi ihr Recht-schaffenden,
ich poste ganz bewusst nicht im Viecher-Brett (auch wenn ich mir meiner Claqueure sicher wäre). Mich interessiert, inwieweit Kommunen das Recht haben, Ordnungsgelder (genauer müsste es ja heißen: Ordnungs verletzungs gelder) zu verhängen und ggf. rechtlich einzufordern.
Der Fall: Hier in Frankfurt/Main ist es seit dem 1.3. grundsätzlich verboten, Hunde im Stadtgebiet frei (also unangeleint) laufen zu lassen. Ordnungsgeld: € 150,- für ‚kleine‘ Hunde, € 300 für ‚große‘ Hunde. Unabhängig davon zum ersten, dass es Hundehalter, die verantwortungsvoll mit dem Begriff der ‚artgerechten‘ (soweit das überhaupt möglich ist) Haltung umgehen, dazu zwingt, ihre Hunde zu neurotisieren (und damit aggressiv zu machen) finde ich die aufgerufenen Beträge schlicht als Wucher.
Tatsächlich ist es so, dass schon so ein Ordnungsamtshüter am Main per Fahrrad Streife fährt und kassiert. Eine Kielerin, die erst gestern in Frankfurt eintraf, konnte sich nur vor einer Zahlung retten, weil sie per Personalausweis nachweisen konnte, dass sie hier nicht lebt und von der Verordnung nichts wissen konnte.
Dürfen Kommunen das? Zigarettenkippen wegschmeissen kostet € 20,-, Pommestüte wegschmeißen € 40,-, Hundekacke nicht entfernen € 80,-.
Bitte versteht mich nicht falsch: Ich finde das Müll-Verhalten vieler meiner lieben Mitbürger auch zum Kotzen. Meine Frage geht nur nach der Rechtmässigkeit von derart willkürlichen „Ordnungsgeldern“.
Dank+Gruß,
Anja
(die sich heute um 22.00 mit ihrem Gast-Hund ohne Leine an den Main gewagt hat und sich wie eine Verbrecherin vorkam…)

hi,

es handelt sich um ordnungswidrigkeiten. dem gesetzgeber (hier kommune) kommt ein grosser spielraum zu. das gesetz darf nur nicht gegen das verhältnismäßigkeitsgebot verstoßen.

es geht grob immer um folgende prüfung:

  • legitime zielsetzung der verordnung (hier zu bejahen, da es ruhe, ordnung und sicherheit schafft)
  • erforderlichkeit der verordnung (solange wie nur ein hund frei rum läuft und kinder gefährdet oder kippen rumliegen ist das auch gegeben)
  • angemessenheit (abwägung beschränkung der raucher & hundehalter vs. gefährdete öffentlichkeit)

im letzten punkt muss entschieden werden. wo liegt das problem einen hund in der stadt anzuleinen, er kann sich auch mal im wald austoben, wo ist das problem seinen kaugummi, kippe in den mülleimer zu werfen statt in die wiese?

im übrigen: wer zuwandert muss sich über die bestehenden verordnungen in kenntnis setzen, gerade wenn es offensichtlich ist. hundehalter melden ja auch ihren hund bei der steuer an, dann werden sie sicher auch darüber informiert. ansonsten gebietet das sittliche verbot (ich werfe meinen müll nicht in die natur) schon ein normgemäßes verhalten. hier einem verbotsirrtum zu unterliegen wird recht schwer werden!

also, akzeptieren oder auswandern … aber vorsichtig in solchen sachen ist deutschland ggü. vielen anderen ländern sehr human!

mfg vom

showbee

Moien!

Weißt du, was ein hund für Schaden anrichtet der unangeleint auf die Straße läuft und schön die Autos zusammenkrachen läßt?

Das sollte die Frage beantworten genau wie die anderen, denn der Schaden der dadurch verursacht wird ist happig…

Bernd

Anderer Sichtwinkel, gefällig?
Hallo Anja

ich poste ganz bewusst nicht im Viecher-Brett (auch wenn ich
mir meiner Claqueure sicher wäre).

Was bringt es schon, wenn einem nach dem Mund geredet wird.

Mich interessiert,
inwieweit Kommunen das Recht haben, Ordnungsgelder (genauer
müsste es ja heißen: Ordnungs verletzungs gelder) zu
verhängen und ggf. rechtlich einzufordern.

Die Ordnungsgelder basieren auf einer Verordnung. Diese wurde sicherlich durch das demokratischgewählte Stadtparlament legitimiert.

Der Fall: Hier in Frankfurt/Main ist es seit dem 1.3.
grundsätzlich verboten, Hunde im Stadtgebiet frei (also
unangeleint) laufen zu lassen. Ordnungsgeld: ? 150,- für
‚kleine‘ Hunde, ? 300 für ‚große‘ Hunde. Unabhängig davon zum
ersten, dass es Hundehalter, die verantwortungsvoll mit dem
Begriff der ‚artgerechten‘ (soweit das überhaupt möglich ist)
Haltung umgehen, dazu zwingt, ihre Hunde zu neurotisieren (und
damit aggressiv zu machen) finde ich die aufgerufenen Beträge
schlicht als Wucher.

Der Leinenzwang ist sicherlich die geringere Einschränkung der artgerechten Haltung als das Halten eines Hundes in einer Stadtwohnung überhaupt.
Wenn Du nun von Wucher sprichst, dann ist das falsch! Warum? Nun die Verordnung soll eingehalten werden, damit nicht ausser Kontrolle geratene Hunde die Unversehrtheit Dritter oder deren Sachen gefährden. Wenn der Verstoss gegen die Verordnung ein „Trinkgeld“ kosten würde, dann würden viel mehr Leute sich nicht daran halten und das Risiko eingehen mal erwischt zu werden. Da bei den von dir geschilderten Müllverstössen keine derartig grosse Gefahr darstellen, ist der Unterschied gerechtfertigt.

Tatsächlich ist es so, dass schon so ein Ordnungsamtshüter am
Main per Fahrrad Streife fährt und kassiert. Eine Kielerin,
die erst gestern in Frankfurt eintraf, konnte sich nur vor
einer Zahlung retten, weil sie per Personalausweis nachweisen
konnte, dass sie hier nicht lebt und von der Verordnung nichts
wissen konnte.

Was beweist, dass man die Verordnung mit Verstand umsetzt.

(die sich heute um 22.00 mit ihrem Gast-Hund ohne Leine an den
Main gewagt hat und sich wie eine Verbrecherin vorkam…)

Was hättest Du gemacht, wenn der Hund mit einem Radfahrer hätte „spielen“ wollen und dieser vor Schreck mit seinem Velo in den Main gefallen wäre???

Gruss
Poppet

Nachtrag…
axso…ich fand es natürlich sehr toll, als mir ein Hund fast vors Motorrad gelaufen war weil ein Schwachkopf den nicht an der Leine hatte!!

off-topic
Hallo,
aus Neugier - was umfaßt das „Stadtgebiet“ ? Oder anders gefragt, gibt es ausgezeichnete Flächen im Umkreis von Frankfurt, wo Hunde frei laufen dürfen ? Das Gegenteil findet man vermutlich in Dresden-Neustadt - prinzipieller Leinenzwang aber kein Schwein interessiert es.

Gruss
Enno

Stadtverordnung
Hallo,

aus Neugier - was umfaßt das „Stadtgebiet“ ?

alles innerhalb der Stadtgrenzen.

Oder anders
gefragt, gibt es ausgezeichnete Flächen im Umkreis von
Frankfurt, wo Hunde frei laufen dürfen ?

Gibt es bzw. gab es vor zwei Jahren.

Das Gegenteil findet
man vermutlich in Dresden-Neustadt - prinzipieller Leinenzwang
aber kein Schwein interessiert es.

Ist hier auch nicht anders. Um mal ein Beispiel zu bringen, wie so etwas geregelt ist, hier ein Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorfer Straßenordnung - DStO) vom 4. Juni 1997:

[…]
§ 7 Hunde

(1) In Grünanlagen, Freizeitanlagen, Wäldern und Fußgängerbereichen (einschließlich auf dem Konrad-Adenauer-Platz und dem Bertha-von-Suttner-Platz) dürfen Hunde nur angeleint und auf Wegen geführt werden. § 5 Abs. 5 bleibt unberührt.

(2) Wer einen Hund ausführt, muß dafür sorgen, daß dieser Straßen und Anlagen nicht verunreinigt und Passanten nicht belästigt. Bei Verunreinigungen ist der Hundeführer außerdem zur sofortigen Säuberung verpflichtet.

(3) Absatz 2 Satz 2 gilt nicht für Hundeauslaufplätze und Straßenrinnsteine.

§ 7 a Kampfhunde
eingefügt durch Verordnung vom 30. 6. 2000 (Ddf. Amtsblatt Nr. 26/27 vom 8. 7. 2000); In-Kraft-Treten: 16. 7. 2000

(1) Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind American Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, ferner Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Rhodesian Ridgeback sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

(2) Soweit das Halten von Kampfhunden generell oder im Einzelfall zulässig ist, dürfen diese auf Straßen und in Anlagen im Sinne des § 1 dieser Verordnung sowie in öffentlich zugänglichen Räumen nur ständig angeleint und mit Maulkorb geführt werden.

(3) Die Leine darf nicht länger als 2 Meter sein und muss die jederzeitige sichere Kontrolle über den Hund gewährleisten. Der Maulkorb muss einen sicheren Sitz aufweisen und geeignet sein, das Tier am Beißen zu hindern.
[…]

Gruß,
Christian

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Hi Enno,

aus Neugier - was umfaßt das „Stadtgebiet“ ?

Frag’ mich was leichteres… Unser sog. „Stadtwald“ liegt ja auch innerhalb der Stadtgrenzen, ob man da Hunde weiterhin frei laufen lassen kann, muss ich noch rauskriegen.

Oder anders
gefragt, gibt es ausgezeichnete Flächen im Umkreis von
Frankfurt, wo Hunde frei laufen dürfen ?

Es gibt wohl ein paar solcher Flächen, aber weit verstreut, in meiner näheren Umgebung kein einziger (und ich kann ja nicht jedesmal Busfahren, um den Hund irgendwo laufen zu lassen). Und gerade am Main kann man Hunde ideal frei laufen lassen: breite Wege und Grünflächen, alle paar Meter ein Kästchen mit Kacktüten zur kostenlosen Selbstbedienung… Da stört niemand niemanden, die Jogger können rennen, die Radler radeln, die Skater skaten und eigentlich: die Hunde rennen - im Sommer ein friedliches und fröhliches Gewusel…

Das Gegenteil findet
man vermutlich in Dresden-Neustadt - prinzipieller Leinenzwang
aber kein Schwein interessiert es.

Das könnte hier auch so kommen. Aber diese Verordnung ist gerade eben in Kraft getreten und da müssen die Behörden erst einmal „konsequent“ auftreten, um ernst genommen zu werden…
Und zu den anderen: Ich habe leider keine Statistik zur Hand, aber ich glaube die von Hunden ausgelösten Unfälle bewegen sich wohl eher im untersten Bereich. Ich bin sicher, dass mehr Rehe in Autos laufen als Hunde… und einen Radfahrer in den Main zu schubsen ist schlicht unmöglich (wenn man mal von dem Inder absieht, der letztes Jahr seine beiden Kinder, ans Rad gebunden, in den Main geschmissen hat).
Gruß,
Anja

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Hallo,

(1) Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind American
Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire, Staffordshire
Bullterrier, Tosa-Inu, ferner Bullmastiff, Bullterrier, Dogo
Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff,
Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Rhodesian Ridgeback
sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Wird dieser Mist mal angepasst? Diese Rasseaufzählung entspricht nicht dem Landeshundegesetz (dort werden nur 4 sogenannte „Kampfhunde-Rassen“ aufgezählt, nämlich Pit-Bull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier). Oder müsste ich mit meinem (fiktiven) Ridgeback vor dem Betreten jeder Stadt in NRW mich über die dortigen Rassevorschriften kundig machen? Kann jede Stadt zusätzlich zum Landeshundegesetz des jew. Bundeslandes noch weitere Vorschriften erlassen?

Gruß,

Myriam
*führende Hunderasse der Beißstatistik übrigens: Deutscher Schäferhund (auch nach Bereinigung der Zahlen für 1/4 der gezählten Vorfälle verantwortlich)

Danke (owT)
.

Hallo,
ist halt eine Frage der Halter und der anwesenden Hunderassen. Hier würde ich den Teil der „Problemfälle“ auf

Hallo!

Nur zur Ergänzung, was eh schon gesagt wurde: wenn es sich um eine Rechtsgrundlage handelt, die in der Verfassung vorgesehen ist und die auch rechtmäßig kundgemacht ist, dann kann es keine Willkür sein, wenn diese auch vollzogen wird. Vielmehr gehört es gerade zum Prinzip des Rechtsstaates, dass die Vollziehung erstens an die Gesetze gebunden ist und zweitens diese auch so zu vollziehen hat und dass das im konkreten Fall genau so ist sieht man ja. Dir ist bekannt, dass es hier eine Vorschrift gibt und dass ein Verstoß gegen diese Vorschrift eine Strafsanktion beinhaltet. Verstößt du jetzt gegen diese Vorschrift und wird genau diese Strafsanktion verhängt, dann kann das logisch keine Willkür sein, sondern ist vielmehr genau die Rechtsfolge, die im Gesetz steht und die dir auch vorher schon bekannt war.

Eine völlig andere Frage ist, ob du die Vorschrift für richtig hältst oder nicht - das ist eine rechtspolitische Frage, die von der Rechtsanwendung ganz klar getrennt werden muss. Du kannst natürlich gegen diese Vorschrift sein und das auch kundtun und versuchen deinen Einfluss geltend zu machen, damit es diese Vorschrift nicht mehr gibt - das ergibt sich aus dem Demokratieprinzip. Du musst die Vorschrift aber, solange sie gilt einhalten (und die Behörden müssen sie vollziehen).

Gruß
Tom

Ergänzung
Hallo!

Willkür wäre etwas ganz anderes: nehmen wir an es gibt kein Gesetz, welches dir das frei Herumlaufenlassen verbietet. Die Behörde geht aber trotzdem her und verhängt ohne irgendeine Rechtsgrundlage ein Bußgeld - dann sind wir in der Willkür.

Gruß
Tom

…was aber alles mit dem Problem der Willkür nichts zu tun hat.

Gruß
Tom

klar…
Hi Tom,

Willkür wäre etwas ganz anderes: nehmen wir an es gibt kein
Gesetz, welches dir das frei Herumlaufenlassen verbietet. Die
Behörde geht aber trotzdem her und verhängt ohne irgendeine
Rechtsgrundlage ein Bußgeld - dann sind wir in der Willkür.

Der Titel war durchaus etwas provokativ gemeint. Du hast vollkommen Recht.
Gruß,
Anja