Hallo,
im allgemeinen Reechtsbrett wurde empfohlen das ganze nochmal hier zu posten, daher nochmal:
Mich beschäftigt seit längerem schon folgender (und auch ähnliche) Sachverhalte.
Beispiel
Eine Person A ist Mieter in einer Mitwohnung von Vermieter Z.
Der Vermieter Z hat die Mietwohnung mit Rauchmeldern ausgestattet. Einmal jährlich wird vom Vermieter eine Firma beauftragt, die die Funktionsfähigkeit dieser Rauchmelder überprüfen soll. Diese Kosten werden ja sehr wahrscheinlich in den Nebenkosten aufgeführt und quasi vom Mieter bezahlt. Jetzt legt diese beauftragte Firma den Termin (eigenmächtig) aber so ungünstig (z.B. Mittwoch Vormittags 11 Uhr), so dass A diesen Termin nicht wahrnehmen kann, weil er z.b. auf der Arbeit ist.
Nach besagtem Termin findet A einen Zettel in seinem Briefkasten, dass die Mitarbeiter der Firma ihn nicht antreffen konnten, ihm aber nochmals die Möglichkeit gegeben wird an einem anderen Tag (wieder ebenso ungünstig und eigenmächtig festgesetzt am nächsten Mittwoch um 13 Uhr) erneut zu besuchen zwecks Überprüfung der Rauchmelder. Gleichzeitig wird A darauf hingewiesen, dass ihm, sofern er erneut nicht anzutreffen wäre, die Kosten für eine dritte Anfahrt in Rechnung gestellt werden können. Nun hat sich an der Situation von A aber nichts geändert, er ist Mittwochs immer noch arbeiten. Gleichzeitig wird A darum gebeten, sofern er nicht selber anwesend sein kann, den Mitarbeitern dennoch zugang zur Wohnung zu gewähren (z.B. durch einen Nachbar etc) . Gehen wir mal davon aus, dass A den Nachbarn nicht traut weil er vielleicht gerade erst eingezogen ist oder aus welchen Gründen auch immer. Zufällig steht auch keiner aus dem Familien/Bekanntenkreis an besagtem Termin zur Verfügung
Nun die Frage(n):
Auf welcher rechtlichen Grundlage würde eine solche Rechnung, im Falle eienr dritten Anfahrt, an A gestellt werden? Immerhin wird diese Firma doch Geld vom Vermieter kriegen, damit sie die Rauchmelder überprüfen. Wie können sie also nochmals Geld von A verlangen für eine Anfahrt zur Erfüllung ihres Vertrages
Ist A generell verpflichtet solche Termine wahrzunehmen und wenn ja, kann A sich z.b. von seinem Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen und diese Kosten der Firma in Rechnung stellen? Müsste A diese Firma dann hiervon in Kenntnis setzen? Immerhin hielt besagte firma es ja nichtmals für nötig einen Termin mit A abzustimmen.
Wenn nein, wie wäre dann die Lösung? Muss besagter Dienstleister sich bei diesem Termin nach A richten und kommen, wann dieser Zeit hat? z.B. Werktags nach 17 uhr, wenn A Feierabend hat?
Wenn nein, kann A diese Kosten dann in der Nebenkostenabrechnung reklamieren, da bei ihm ja tatsächlich keine Prüfung der Rauchmelder stattgefunden hat?
Wenn all dies nicht zutrifft, was wäre dann die Lösung?
Der Trend geht doch immer mehr zum Singlehaushalt und wenn Ehe, dann sind oftmals beide Berufstätig. Das alte Bild, Mann geht arbeiten, Frau ist zu Hause und macht Haushalt, existiert doch so fast gar nicht mehr.
Haben sich die Dienstleister dieser geänderten Situation einfach noch nicht angepasst?
Hier kann man natürlich 1000 Fälle konstruieren, wozu eine Firma im Auftrag des Vermieters in eine Mietwohnung muss, um bestimmte Tätigkeiten durchzuführen. Ähnliches gibt es z.b. beim Heizungsablesen etc.
Mir geht es hier also eher um die generelle Frage
Über antworten würde ich mich freuen
Grüße
Stefan
