willkürliche Nebenk.erhöhung in Zeitmietvertrag

Hallo!

Wenn ein zeitlich konkret begrenzter Mietvertrag ausdrücklich sämtliche Nebenkosten einschl. Wasser, Strom im Mietpreis beinhaltet, Dem Vermieter später einfällt, dass der Verbrauch höer ist, als geplant, hat er dann das Recht pauschal pro Wäsche in einer auch von ihm bereit gestellten Waschmaschine, sagen wir, mal 2 Euro zu verlangen?

Und wenn der Mietvertrag unbegrenzt läuft, ist es dann anders?

Dieser fiktive Fall spielt sich ab in einer WG, in der der Vermieter die Zimmer einzeln vermietet.

Über Antworten würde sich freuen
Zahira

Hallo!

Das hat mit der Form des Mietvertrags nichts zu tun.
Wenn eine Warmmiete oder hier sogar eine Pauschalmiete incl. aller möglichen Verbrauchskosten genannt und vereinbart wird,dann kann man die nicht mehr einsetig ändern.

Nicht wenn man sich „vertan“ hat .

Und eine „Gebühr“ von 2 € für eine WM-Füllung ist deutlich überteuert,wenn es um den reinen Strom- und Wasserverbrauch geht.

MfG
duck313

Wenn eine Warmmiete oder hier sogar eine Pauschalmiete incl. aller möglichen Verbrauchskosten genannt und vereinbart wird,dann kann man die nicht mehr einsetig ändern.

Der Begriff „Pauschalmiete“ ist bei uns nicht gebräuchlich und kam mir auch bislang noch nie unter. Vielleicht meinen wir ja das selbe, aber ich würde das so unterscheiden:

Entweder wurde ein Inklusiv-Mietpreis vereinbart (Mietpreis enthält die Betriebskosten=Warmmiete=Bruttomiete); dann ist keine Erhöhung wegen gestiegener Betriebskosten möglich oder es wurde Miete plus Betriebskostenpauschale vereinbart, dann wäre eine Erhöhung dieser Pauschale nach § 560 BGB möglich.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/miete.htm

Bei der Waschmaschine („maschinelle Wascheinrichtung“) sind gemäß Betriebskostenverordnung neben Wasser+Strom auch die Kosten für Pflege, Reinigung und regelmäßige Überprüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit in Ansatz zu bringen.

Vielleicht auch noch zum grundsätzlichen Verständnis (da ja die Titelzeile dies verbindet):
Eine fest vereinbarte Vertragsdauer bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Mietpreis auch für die gesamte Laufzeit unverändert bleibt > das sind zwei paar Schuh :wink:

Hallo!

Entweder wurde ein Inklusiv-Mietpreis vereinbart (Mietpreis
enthält die Betriebskosten=Warmmiete=Bruttomiete); dann ist
keine Erhöhung wegen gestiegener Betriebskosten möglich

Es ahndelt sich im Beispiel um einen Inklusivmietpreis eines möblierten WG-Zimmers.
Ein fester Preis und die Klausel, dass darin alle Nebenkosten-sogar I-net z.B.- enthalten seien.
Und es gibt ein „Ablaufdatum“, der Vertrag wurde auf 8 Monate begrenzt.

Im Beisspiel fällt dem Vermieter nach 3 Monaten ein, dass enige Nebenkosten- Strom und Wasser- zu gering angesetzt waren, dann die schriftliche Ansage, 2 Euro pro Wäsche.

Vielleicht auch noch zum grundsätzlichen Verständnis (da ja
die Titelzeile dies verbindet):
Eine fest vereinbarte Vertragsdauer bedeutet nicht
zwangsläufig, dass der Mietpreis auch für die gesamte Laufzeit
unverändert bleibt > das sind zwei paar Schuh :wink:

Verstanden.
Aber was würde für das Bespiel nun gelten?
Darf erhöht werden, oder, wie Du oben sagst, bei Inklusivpreis keine Erhöhung möglich?

Wie wäre rechtlich korrekt auf eine schriftliche Mitteilung der beschriebenen Art zu reagieren?

Vielen Dank für´s drüber Nachdenken!

Zahira

Hallo!

Inklusivmieten kann man nicht erhöhen,es widerspricht ja gerade dem „inklusive“,es soll/braucht nicht abgerechnet werden.

Wenn die WM-Nutzung im Vertrag steht,dann darf man sie auch nutzen.
Dann ist das auch inklusive.

MfG
duck313

Ok, so verstehe ich das auch.
Nun hatte ich mich aber gefragt, ob man nicht auch so einen Inklusivevertrag wie jeden Mietvertrag eines Tages mieterhöhen kann.
Aber wohl sicherlich nicht nach wenigen Monaten?

Wie reagiert man denn angemessen, wenn die WM-Nutzung schriftlich zum Extraposten widerrechtlich erklärt worden ist?
Ignorieren?
Schriftlich ablehnen?
Besten Dank auch für´s Antworten!

Zahira