Hallo!
Entweder wurde ein Inklusiv-Mietpreis vereinbart (Mietpreis
enthält die Betriebskosten=Warmmiete=Bruttomiete); dann ist
keine Erhöhung wegen gestiegener Betriebskosten möglich
Es ahndelt sich im Beispiel um einen Inklusivmietpreis eines möblierten WG-Zimmers.
Ein fester Preis und die Klausel, dass darin alle Nebenkosten-sogar I-net z.B.- enthalten seien.
Und es gibt ein „Ablaufdatum“, der Vertrag wurde auf 8 Monate begrenzt.
Im Beisspiel fällt dem Vermieter nach 3 Monaten ein, dass enige Nebenkosten- Strom und Wasser- zu gering angesetzt waren, dann die schriftliche Ansage, 2 Euro pro Wäsche.
Vielleicht auch noch zum grundsätzlichen Verständnis (da ja
die Titelzeile dies verbindet):
Eine fest vereinbarte Vertragsdauer bedeutet nicht
zwangsläufig, dass der Mietpreis auch für die gesamte Laufzeit
unverändert bleibt > das sind zwei paar Schuh 
Verstanden.
Aber was würde für das Bespiel nun gelten?
Darf erhöht werden, oder, wie Du oben sagst, bei Inklusivpreis keine Erhöhung möglich?
Wie wäre rechtlich korrekt auf eine schriftliche Mitteilung der beschriebenen Art zu reagieren?
Vielen Dank für´s drüber Nachdenken!
Zahira