Firma A beschäftigt an der Telefonzentrale Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens.
Jetzt bekommt einer dieser Mitarbeiter der sich bei der Telefonannahme mit Firma A und seinem Namen meldet ständig Briefe und Pakete die er nicht angefordert hat.
Die Anschrift sieht wie folgt aus:
Mitarbeiter Nachname
Firmennahme Firma A
Strasse
Postleitzahl und Ort
In den Schreiben sind Zahlungsaufforderungen, bzw. Rechnungen beiliegend bei den Paketen.
Da ja der Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens nicht bei Firma A arbeitet nur für diese, kann Firma A dann einfach die Pakete bzw. Briefe ungeöffnet zurücksenden?
Wer ist denn Empfänger? Die Privatpersion oder das Unternehmen? Das ergibt sich ja spätestens aus dem Inhalt. Wenn das Unternehmen Empfänger ist, kann man in der Tat nicht auf § 241 a I BGB abstellen.
Name des Mitarbeiters des Sicherheitsunternehmens
Name Firma A
Anschrift Firma A
Dann ist doch eindeutig die Person der Empfänger. Falls ihm die Angelegenheit nicht geheuer ist, kann er die Sendungen mit dem Vermerk zurückgehen lassen: „in dieser Firma ist keine Person dieses Namens beschäftigt“.
Ich würde auch sagen, dass hier die Person gemeint ist. Aber um genau zu gehen, würde ich, wie in der Netiquette geschrieben, einen Anwalt befragen.
Als Großhandelskaufmann wurde mir in der Lehre eingebläut:
Die Regeln für Privatpersonen sind ja bekannt (Firma kontaktieren, um wieder abholen zu lassen, da ansonsten Kosten durch Versand entstehen).
Für Firmen gilt: Das Versenden von Ware ist hier ein Antrag auf Kaufvertrag seitens der Firma. Das Annehmen des Paketes gilt als Annahme des Kaufvertrages. Somit ist ein Kaufvertrag entstanden und es entsteht eine Zahlungsverpflichtung. Das ist auch der Grund, warum in Firmen nicht jeder Praktikant Pakete annehmen sollte, sondern jemand, der Ahnung hat, der die bekannten Lieferanten kennt. Unbekannte Lieferanten müssen erst gecheckt werden.
Die Frage sollte somit wirklich anwaltlich geklärt werden, auch um den unseriösen Lieferanten einzuschüchtern.
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Wer ist denn Empfänger? Die Privatpersion oder das
Unternehmen? Das ergibt sich ja spätestens aus dem Inhalt.
Wenn das Unternehmen Empfänger ist, kann man in der Tat nicht
auf § 241 a I BGB abstellen.
Der Empfänger ergibt sich aus der Fragestellung:
Mitarbeiter Nachname
Firmennahme Firma A
Nun gibt es in Firma A aber keinen „Mitarbeiter Nachname“. Wie muss nun die Poststelle verfahren? Verschärfend unter dem Gesichtspunkt, dass einem Kollegen in der Poststelle bekannt ist, dass ein externer Dienstleister Mitarbeiter dieses Namens beschäftigt?