Moin!
Angenommen, es gäbe einen Herrn Hase, der in einem Hochaus wohnt, indem im Eingangsbereich auch viele, viele Briefkästen hingen.
Herr Häse hätte aber nun einen sehr niedrig hängenden Briefkasten (also in einer der unteren Reihen) und aus seinem Briefkasten wäre sehr oft und sehr viel Post weggenommen worden.
Nun sind in den höheren Reihen aber drei, vier Briefkästen frei geworden und Herr Hase würde gerne seinen unten hängenden Briefkasten mit einem höher hängenden Briefkasten tauschen:
Könnte ihm die Hausverwaltung dies verweigern? Wenn ja: Welches Argument / rechtliche Handhabe, auf das die Hausverwaltung sich berufen oder beziehen könnte, gibt es? Denn es gehört zwar zu jeder Wohnung ein Briefkasten, aber kein „fester“ Briefkasten, mit Hilfe dem man auf Stockwerk oder Wohnung Rückschlüsse ziehen könnte.
Irgendwann vor zig-Jahren wurden die Briefkästen sehr durcheinander vergeben, sodass die Hausverwaltung - rein theoretisch - nicht darauf verweisen könnte, dass zu jeder Wohnung ein ganz bestimmter Briefkasten gehören würde.
Mit besten Dank für Antwort,
F. F.