Willkürlicher Kindesentzug der Kindsmutter bassierend auf Lügen und Hörensagen

Liebe/-r Experte/-in,

Habe mit meiner Ex seit Dezember 2007 ein gemeinsames Kind.

Alles war OK, bis sich ihr Vater von ihrer Mutter trennte.

Daraufhin wohnte die Mutter meiner Ex bei uns für 1/2 Jahr.

Meine Ex hatte ein psychisches Problem durch ihre zerrüttete Familie. Es kam zu Spannungen in unserer Kleinfamilie.

Daraufhin wurde sie von ihrer Besten Freundin mit in eine Baptistische Jugendgruppe genommen, wo sie ihren, wie ihr verheißen wurde zukünftigen Ehemann kennenlernte, der ihr ein Sorgenfreies Leben garantiere. Sie müsse ihm dienen und dürfe sein Wort nicht in Zweifel stellen. (Ihre später gemachten Äußerungen)

Mir erklärte sie den Auszug aus der gemeinsamen WG mit der Begründung, laut ihrem Glauben nicht mit mir als unverheiratetes Par in ein und derselben WG leben zu dürfen.

Einigten uns daraufhin, dass sie in meine Nähe ziehe.

Ende 2009 erfuhr ich von ihr, dass sie in eine andere Stadt, in nähe ihres zukünftigen Ehemanns ziehe.

Ich sagte zu ihr, dass ich damit nicht einverstanden sei und wollte nicht, dass sie mit unserer Tochter in eine andere Stadt umziehe, da ich meine Tochter gern mehrmals die Woche besuchen kommen wolle.

Von Anfang an zeigte mir dieser seiner Ablehnung gegenüber, schließlich sei meine Ex jetzt seine Frau und die gemeinsame Tochter meiner Ex und mir jetzt seine Tochter.

Ich wurde ständig von deren Seite angelogen.

Umgänge wurden willkürlich, trotz dazugekommenen Vereinbarung vom JA verweigert und die ständigen von meiner Tochter gemachten Äußerungen meiner Tochter, sie würde von den beiden geschlagen werden und dass sie nicht mehr zur Mutter zurück wolle.

Bei jedem Umgangsbesuch meiner Tochter, im Dez. 3Jahre sagte sie, hier bleiben, nicht Mama gehen, Mama Böse, Mama schlagen, hier schlafen wollen.

Daher holte ich meine Tochter an einem SA im Oktober zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt ab und sagte zu ihm, (Mutter war wie üblich nicht anwesend), dass ich zum Kindeswohl meiner Tochter den Wunsch erfülle heute Nacht zumindest 1x nach 10Monaten auf den Tag genau bei ihrem Papa schlafen zu dürfen.

Dieser äußerte, dass dies eine Kindesentführung sei und er es an meiner Ex so weitergebe.

Meine Tochter verbrachte die Nacht von SA auf SO bei mir.

Keine Polizei, kein SEK, kein Kontrollanruf der Mutter, ob es unserer Tochter gut ginge, oder ob wir noch in der ehemals gemeinsamen WG seien, was bei einer Kindesentführung ja wohl zu erwarten gewesen wäre.

Am nächsten Tag brachte ich sie wie angekündigt zur vorher genannten Zeit zum vereinbarten Treffpunkt zurück.

Einen Tag später bekam ich von meiner Ex die Email, dass ich laut ihrem zukünftigen Ehemann gedroht habe, unsere Tochter zu entführen und sie somit im Recht sein würde, mir unsere Tochter nicht mehr herauszugeben, bis es einen gerichtlichen Entscheid dafür gebe.

Auch telefonischer Kontakt wird von ihrer Seite her regellos unterbunden.

Aus Äußerungen meiner Tochter weis ich ja, dass ich von Seiten der KM schlecht gemacht werde.

Auf meine Frage, ob sie dies der Mutter glaube, antwortete mir meine Tochter, „Die lügt.“

Dazu hat sie meine Tochter jetzt einen Monat lang in der Gewalt, ohne dass ich mich meiner Tochter gegenüber irgendwie rechtfertigen könnte.

Was kann ich tun um meine Tochter nun bald endlich wieder zu sehen.

Auch Bemühungen meinerseits, die ihre fiktiven Lügen einwandfrei widerlegen halfen nichts.

Das Jugendamt hält sich raus und möchte Ruhe einkehren lassen.

Tatsächlich kehrt Ruhe erst ein, wenn meine Tochter bei mir ist.

Beispielsweise das entgegenkommen, dass ich meine Tochter unter Aufsicht sehen dürfe.

Es geht ihr nicht um den Umgang.

Sie will mich, seitdem sie in diese Gemeinde geht und mit ihrem zukünftigen Ehemann zusammen ist aus allem raus haben.

Dazu beeinflusst er sie negativ, da er einen Minderwertigkeitskomplex zu haben scheint und es einfach nicht packt, wenn ich ihm sage, dass er sich aus Gesprächen zwischen der KM und mir raushalten soll.

Seiner Auffassung nach genieße er mehr rechte als ich.

Schließlich sei es ja nur seiner Hingabe zu verdanken, dass ich meine Tochter zumindest 1x im Monat sehen dürfe, wenn er es so wolle und es ihr gestatte mir dies zu gestatten.

Da er sich aber in seiner Männlichkeit angegriffen fühlte, bestand er darauf sie mit dieser vorgeschobenen Lüge, ich hätte geäußert mein Kind zu entführen, dass sie mir unsere Tochter nicht mehr gebe.

Habe daraufhin eine Anzeige auf der Polizei gemacht wegen Kindesentzug und Kindesentführung.

Auch einen Eilantrag vor Gericht bezüglich Umgang, sowie 3Tage später Alleiniges Sorgerecht, damit meine Tochter von diesen Menschen nicht mehr so leicht geschlagen werden kann und bis Nachts um 22.00 Uhr in die Gemeinde genommen werden kann. (Meine Tochter wurde bereits im Säuglingsalter von ihr ins Gesicht geschlagen)

Keine Argumente meinerseits halfen. Keine Drohung wie Anzeige bei der Polizei nützte.

Sie stellte ebenfalls einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht, damit der Umgang, (in ihren Augen) von ihr besser kontrolliert werden kann.

Welcher Umgang.

Den Willkürlichen von ihr auszusetzenden Umgang?
Den kontrolliert sie bereits seit 11Monaten.

Nun meine Frage.

Wie erreichen es meine Tochter und ich, dass meine Tochter endlich wieder in meiner, ihrer früheren Umgebung leben kann.

Diese Frau hat viele Zeugen die für sie das blaue vom Himmel herunter lügen würden und ich steh mit meinem Talent allein.

Hab seit ihrem Auszug ein Erinnerungsprotokoll angelegt, sowie Tagebuch über Abholung, Umgang und zurück bringen meiner Tochter geführt.

Die Übergaben von mir zu ihr verliefen immer in Aggression und einmal sogar Körperverletzung von ihr an mir. er natürlich als falscher Zeuge dabei.

Vielen Dank für die Bemühung einer Antwort im Vorraus

Nußknacker

Hallo Nußknacker,

wie mir erscheint, hat der neue Lebensgefährte deiner Ex-Frau einen massiven Einfluss auf deine Ex-Frau welchen er auch versucht gegen dich auszuspielen.

Hier sei in erster Linie angemerkt, dass er rechtlich, solange keine Adoption erfolgte zu welcher du zustimmen musst, keinerlei Berechtigung besteht sich in Entscheidung der Sorge des Kindes einzumischen. Leider kann er jedoch, verbunden durch seinen Glauben sowie den deiner Ex-Frau über diese Einfluss auf die Sorge und Entwicklung des Kindes nehmen. Dir und dem Kind gegenüber ist er in keinster Weise weisungsbefugt, was du ihm auch so nochmals in aller Deutlichkeit klar machen solltest.

Der Wegzug der Mutter in eine andere Stadt erfüllt nach juristischer Literatur nicht den Straftatbestand des Kindesentzuges. Sie dürfte selbst innerhalb der EU umziehen, wenn dir dadurch der Umgang nicht verwehrt bleibt. Unter Umständen, je nachdem wie die Vermögensverhältnisse sich gestalten, muss sie aber für Reisekosten aufkommen, welche zur Nutzung des Umgangsrechts für dich anfallen.

Deine „Aktion“ bzgl. der Übernachtung des Kindes bei dir ist allerdings rechtlich gesehen in der Tat ein Kindesentzug und sollte fortan tunlichst unterlassen werden um Nachteile bei zukünftigen Entscheidungen durch das Jugendamt oder das Familiengericht zu vermeiden.

Der europäische Gerichtshof hat ein einem kürzlich veröffentlichen Urteil festgestellt, dass die derzeitige gesetzliche Regelung zum Umgang- und Sorgerecht in Deutschland für Väter bei getrennt lebenden paaren so nicht tragbar ist und zu einer Änderung zu Gunsten der Väter aufgefordert. Das Bundesverfassungsgericht nahm diese Entscheidung an und verwies an den Gesetzgeber. Eine Gesetzesänderung hierzu steht aber zur Zeit leider noch aus. Für dich ist also hiermit entscheidend, dass du gegen die Beantragung des alleinigen Sorgerechts durch die Mutter Einspruch einlegst, bis es in absehbarer Zeit zu dieser Gesetzesänderung kommt, welche massive positive Veränderung zum Vorteil des Vaters enthalten muss.

Für dich bleibt es in erster Linie wichtig, eine Gefährdung des Kindeswohls zu beweisen oder dem Gericht zumindest glaubhaft darzulegen. Dies bedeutet für dich, dass du zukünftige Vorgänge, welche das Kindeswohl gefährden könnten unter Zeugen dokumentierst. Tonbandaufzeichungen sind nicht zulässig, werden aber meist doch durch das Gericht gehört, dürfen jedoch nicht als Beweismittel anerkannt werden. Vereinfacht wird dies jedoch, wenn man das Gespräch nicht mit Absicht aufgenommen hat, sondern versehentlich, indem man z.B. auf dem Handy auf einen falschen Knopf gekommen ist. Optimal zur Beweissicherung sind immer unabhängige Zeugen. Dies können sein Kinderärzte, Kindergärtner, Lehrer etc. Vielleicht besteht hier eine Möglichkeit für dich, mit diesen kontakt aufzunehmen um heraus zu finden, ob diese die Entwicklung des Kindes gefährdet sehen.

Ansonsten steht dir nach §1684 BGB ein Umgangsrecht zu. Du bist zu diesem sogar verpflichtet. Die Aussage des „neuen“ deiner Ex-Frau, es sei ihm zu verdanken dass du das Kind überhaupt siehst ist schlicht Blödsinn. Wenn keine gütliche Einigung zum Umgang möglich ist, wird dieser durch ein Gericht unter Androhung eines sehr hohen Ordnungsgeldes bei Nichteinhaltung, festgelegt. Hierzu solltest du aber anwaltschaftlichen Beistand nehmen.

Was uns in der Vergangenheit aufgefallen ist, ist die Tatsache dass Anschuldigungen und/oder Behauptungen gegenüber dem Jugendamt welche nicht belegbar sind auf Dauer sich negativ für die entsprechende Aussagende Person auswirken. Hier gilt, weniger ist mehr, solange eben nicht beweisbar oder glaubhaft darzulegen.

Ich hoffe dir weiter geholfen zu haben. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Rechtlicher Hinweis: Unsere Postings stellen keine Rechtsberatung dar und sind nicht Rechtsverbindlich!!!

Grüße
Oli
Team Kindesentzug24.com