nachgelesen zu haben: der Gesetzgeber will von mir, dass ich
einen Virenscanner installiere? Ich glaub ja viel, aber das
Oh, da verstehst du etwas falsch. Mitnichten schreibt der
Gesetzgeber vor, dass du einen Virenscanner installieren
sollst.
Indirekt tut er das sogar. Wer online bankt und keine aktuelle AV & FW installiert hat, ist bei evtl. Schaden mithaftbar. Las ich mal wo.
Das spricht aber eher dafür, daß jeder für seinen Rechner selber verantwortlich ist. Also auch nicht davon ausgehen kann, das Anhänge geprüft sind.
Aber der Gesetzgeber regelt, wann jemand für sein
(eventuell fahrlässiges) Handeln verantwortlich ist.
Das steht ausser Frage. Und keinen Virenschutz zu haben, mag für manche User fahrlässig sein, aber nicht für alle.
glaub ich nicht. Ich glaub nicht mal, dass das Verbreiten von
Schadsoftware strafbar ist, ansonsten würden allein in
Deutschland täglich Tausende von Windows-Anwendern zur Kasse
gebeten.
Na doch, das vorsätzliche Verbreiten von Schädlingen schon.
Auch das missverstehst du. Es geht darum, dass du für
entstandene Schäden aufkommen musst, da die durch dein (!)
fahrlässiges (!) Handeln entstanden sind. Denn obwohl du dir
der Gefahr von Viren für Windows-Systeme bewusst bist, hast du
die E-Mail mit dem virenverseuchten Anhang ohne sie vorher zu
prüfen an den Empfänger verschickt:
Auch wenn ich mich wiederhole: Der Empfänger ist selber für seinen Rechner verantwortlich, muß selber prüfen, wenn er es für notwendig hält.
Du bist nach deutschem
Recht für diese fahrlässige Handlung schadenersatzpflichtig,
da du dir der Problematik bewusst warst, sie jedoch
vorsätzlich ignoriert hast.
Die Problematik besteht für Windows - User, also sollen die sich auch damit auseinandersetzen. Wenn ich eine Haustierhaarallergie hätte, könnte ich doch nicht von Tierhaltern erwarten, daß sie das wissen und keine Hunde mit in meine Wohnung bringen. Ich müßte selber drauf achten, daß Viecher draußen bleiben.
Ich formuliere deine Haltung, wie sie sich mir gegenüber
darstellt (was du weiter unten als „Windows-Crap“ bezeichnet
hast), testweise mal mit folgenden Worten:
„Warum sollte ich auf Viren prüfen, wenn der Empfänger sich
nicht schützt, ist er selbst schuld.“
Wenn ich nun ein paar Worte austausche, kommt dies dabei raus:
„Warum sollte ich bremsen, wenn der Fussgänger bei rot über
die Strasse geht, ist er selbst schuld.“
Ist diese Formulierung vielleicht eher so gewählt, dass du sie
verstehst? Wenn MUSST bremsen, um einen Unfall zu verhindern,
auch wenn du grün hast und der Fussgänger rot. Wenn du das
nicht tust, also wissentlich unterlässt, bist du schuldig –
unabhängig davon, ob dir die Ampel grün gezeigt hat oder
nicht.
Das ist eine völlig andere Situation. Natürlich darf man im Straßenverkehr sein Recht nicht gewaltsam durchsetzen, schon gar nicht gegen Schwächere. Was hat das mit Computerviren zu tun?
Was, wenn der Fußgänger das Auto nicht sah, weil er seine Brille vergaß? Muß der Autofahrer auch eine tragen, weil der FG eine braucht?
Schickst du eine virenverseuchte Mail
an den Empfänger, dem dadurch ein Schaden entsteht, obwohl du
diesen hättest verhindern können (siehe nachfolgender Absatz),
so bist du dafür haftbar.
Quelle?
Warum ist nicht der Empfänger haftbar, wenn er ungeprüft öffnet?
Wie soll ich einen Befall verhindern, wenn ich doch keine AV habe, weil ich nunmal keine brauche?
Warum? Weil du nicht mit Sicherheit wusstest, dass der
Empfänger einen entsprechenden Schutz verwendet, du dir jedoch
der Problematik bewusst bist, dies jedoch gegenüber dem
Empfängers ignoriert hast.
Wieso unterstellst Du dem Absender wissen um die Gefahr, gestehst dem Empfänger aber zu, um die Gefahr nicht zu wissen???
Übrigens ist das Verbreiten von Schadsoftware in Deutschland
tatsächlich strafbar – Stichwort: Computersabotage (§ 303b
StGB – Frage den Anwalt deines Vertrauens – Link auf
Bücherregal hinter mir spare ich mir)
Natürlich ist das starfbar. Wenn es wissentlich oder vorsätzlich geschieht. Wär ja noch schöner, wenn man Viren schreiben und verbreiten dürfte. Aber das Gesetz verlangt von niemandem, anderer Leute Rechner zu schützen.
Im Virenscanner des Mailservers meines Unternehmens landet
täglich eine vier- bis fünfstellige Anzahl von Schadprogrammen
- soll ich jetzt den ganzen Haufen, der uns das Zeugs zukommen
lässt, vor den Kadi schleppen? Was haben wir gelacht, ich und
der Staatsanwalt.
Ach Stefan, vielleicht möchtest du mich oder die Problematik
nicht verstehen? Okay, ich versuche es dir mittels eines
fiktiven Falles zu erklären:
Person B (Mac) erhält von Person A (Win mit Virus) ein
Word-Dokument mit einer technischen Spezifikation. Person A
ist gegenüber Person B haftbar. Person B hat keinen
Virenschutz installiert (oder er ist deaktiviert) und leitet
das Dokument an Firma C weiter. Person B ist nun gegenüber
Firma C haftbar (Fahrlässigkeit). Firma C hat nur einen
unzureichenden Virenschutz (spielt für die Haftung durch
Person B keine Rolle!), die E-Mail landet bei Mitarbeiter D.
Dieser öffnet das Word-Dokument, um die Spezifikation zu
lesen. Im Hintergrund verteilt sich der Virus weiter und
löscht alle Office-Dokumente von allen erreichbaren
Netzlaufwerken. Die Arbeit in dem Unternehmen ist für zwei
Tage unmöglich, weil erst 500 Windows-Systeme sowie 20 Server
von dem Virus befreit werden und die Dokumente aus der
Datensicherung zurückgespielt werden müssen. Die Daten des
aktuellen Tages sind, da eine nächtliche Sicherung
durchgeführt wird, verloren. Der entstandene Schaden beträgt
mehrere hunderttausend Euro.
Was Du uns hier erklären willst, ist, daß einer, der keine AV braucht, doch einen haben muß, um den Rechner desjeneigen, der AV braucht, aber nicht hat, zu schützen. Unsinn. A ist für seinen Rechner verantwortlich, nicht B.
Ich hab keine Kunden. Ich hab einen Mac, und unter anderem
auch, weil ich mich deshalb nicht mir dem ganzen Windows-Crap
befassen muss. Und jetzt soll ich mir einen Virenscanner
installieren und mich mit den Problemen derer befassen, die
sie sich selbst eingebrockt haben? Nö. Wirklich nicht.
Eben. Völliger Quatsch.
Schlage doch bitte mal die Wörter „Vorsatz“ und
„Fahrlässigkeit“ nach und lasse sie dir von dem Anwalt deines
Vertrauens erklären, welche strafrechtlichen Konsequenzen dein
Verhalten nach sich ziehen kann.
Immer noch keine Quelle gefunden?
Weitere schöne Stichwörter
für deinen Anwalt, der dir dazu einiges erklären kann sind
„Haftung durch Unterlassung“ und „Unwissenheit schützt vor
Strafe nicht“.
Meine Kommunikationspartner haben selber dafür Sorge zu
tragen. Ich bekomme im Zweifel ja nicht mal mit, dass die mir
irgendeinen Müll schicken, weil er vorher aussortiert und
stillschweigend gelöscht wird.
Dass er stillschweigend gelöscht wird, ist doch gut. Was, wenn
das mal nicht passieren sollte, beispielsweise auf Grund eines
Server-Fehlers, einer Fehlkonfiguration, eines
fehlgeschlagenen Updates oder ähnliches und dir dadurch ein
Schaden entsteht?
Ihm? Er hat einen Mac, wenn ich richtig verstanden habe.
Denn wenn ich denen eine virenverseuchte Datei (wissentlich
als auch unwissentlich) zukommen lasse, kann ich haftbar
gemacht werden, so sieht es der Gesetzgeber vor.
WO STEHT DAS?
Schön wärs. Das würde das Problem eines verseuchten Netzes
ganz schnell lösen.
Kann es sein, dass du alles in einen Topf zu werfen versuchst?
Bitte versuche doch zu verstehen, es ist wirklich ganz
einfach: Schickt dir jemand vorsätzlich oder fahrlässig
Schadsoftware, die dir einen Schaden (!) zufügt, so ist der
Absender (!) schadenersatzpflichtig (Zivilrecht).
Grundsätzlich kannst du jeden (!) Absender einer
virenverseuchten E-Mail zivilrechtlich auf Schadenersatz
verklagen – es muss nur ein nachweisbarer (!) Schaden (!)
entstanden sein.
Bye
McPringle
OMG!
Benno