Wind schlug Tür zu, Glasscheibchen kaputt

Hallo Wissende,
wenn der Wind eine Tür zuschlägt und danach ist das kleine Glasscheibchen in der Tür defekt, zahlt das irgendeine Versicherung?
Die Haftpflicht von dem Arbeiter der sie offen ließ?
Die Versicherung die die Firma des Arbeiters hat?
Die des Hausbesitzers?
Die des Mieters?
Sonstwer?
Hintergrund, Mieter beauftragt Firma mit Transporten von Sperrmüll aus dem Hinterhof zur Straße durch den Hausflur des Erdgeschosses, dabei kam es dazu.
Danke für das Interesse
Gruß
Reinhard

Hintergrund, Mieter beauftragt Firma mit Transporten von
Sperrmüll aus dem Hinterhof zur Straße durch den Hausflur des
Erdgeschosses, dabei kam es dazu.

Was für eine Tür ist beschädigt ? Eine Tür in einer Wohnung ? Dann Haushaltsglasversicherung des Mieters. Eine Tür im Treppenhaus ? Dann Gebäudeglasversicherung des Vermieters.

Diesen Schaden der auszuführenden Firma anzulasten, halte ich für nicht unmöglich, aber für schwierig. Aber versuchen kann man es. Nicht vergessen: Die Haftpflichtversicherung bezahlt den Zeitwert, die Glasversicherung den Neuwert. Wenn eine Glasversicherung vorhanden ist, zuerst diese ansprechen.

Glasscheibe in der Tür zum Hof

Was für eine Tür ist beschädigt ? Eine Tür in einer Wohnung ?
Dann Haushaltsglasversicherung des Mieters. Eine Tür im
Treppenhaus ? Dann Gebäudeglasversicherung des Vermieters.

Hallo Nordlicht,
danke für die Info und die Nachfrage, hatte glatt vergessen zu erwähnen daß es die Tür zum Hof ist.
Danke
Reinhard

Diesen Schaden der auszuführenden Firma anzulasten, halte ich
für nicht unmöglich, aber für schwierig. Aber versuchen kann
man es. Nicht vergessen: Die Haftpflichtversicherung bezahlt
den Zeitwert, die Glasversicherung den Neuwert. Wenn eine
Glasversicherung vorhanden ist, zuerst diese ansprechen.