Liebe® Wer-weiss-was-Experte/in,
angenommen ein Vermieter würde (ohne entsprechend lautende Klausel im Mietvertrag/Betriebskosten) von den Familien mit Kleinkindern in seinem Mietshaus verlangen, dass diese auf eigene Kosten sog. Windelsäcke auf dem Wertstoffhof kaufen, um darin die Babywindeln zu sammeln und zur Entsorgung neben die Restmülltonnen zu stellen, wäre dies rechtens? Oder müsste er nicht vielmehr eine entsprechend größere Restmülltonne bereitstellen, und die Mehrkosten auf alle Mietparteien umlegen? (Schließlich stellen Windeln ja „offiziell“ „ganz normalen“ Restmüll dar & die Einführung von Windelsäcken in manchen Gemeinden soll zur finanz. Entlastung von Familien mit eigenen Mülltonnen dienen).
Viele Grüße & neugieriges Warten auf eure Meinungen
),
Andrea