Windiger Mieter und unklares Mietverhältnis

Hallo,

angenommen, jemand hat eine Wohnung, die er vermietet; nun hat die Mieterin wegen plötzlichen beruflichen Ortswechsels anfang November gekündigt (fristgerecht zum 28.02.17) und vorerst untervermietet (mit Einverständnis des Vermieters). Der Untermietvertrag ist befristet bis 30.11. ausgestellt. Der Untermieter entschließt sich im Laufe des Monats, die Wohnung dauerhaft zu mieten (direkt vom Eigentümer, wodurch die Mieterin dann vorzeitig aus dem Vertrag raus könnte). Der Mietvertag sollte demnach in diesen Tagen unterschieben werden (fertiggestellt und vom Mieter durchgesehen ist er schon).

Der Eigentümer erfährt nun aber von der Mieterin (mit der er in gutem Verhältnis steht), daß der Untermieter auch nach Ablauf des Monats die Miete noch nicht gezahlt hat. Er hat sogar einen Anwalt eingeschaltet, weil die Dame angeblich einen zu hohen Betrag verlangt hat (dabei hatte der Eigentümer ihr freigestellt, die Wohnung zu einem beliebigen Preis unterzuvermieten). Zudem hat der Mieter jetzt angekündigt, daß er die Miete für Dezember erst am 10./11. zahlen kann, weil er dann erst sein Gehalt bekommt (obwohl im Vertrag die Zahlung bis zum 3. Werktag vorgesehen ist). Und die Kaution (2 Monatsmieten) will er erst zahlen, nachdem er ein Gutachten hat anfertigen lassen über das, was in der Wohnung vorhanden ist (wer müsste das Gutachten eigentlich bezahlen?).

Dem Vermieter ist das suspekt und er will den Mieter daher lieber wieder loswerden. Die Frage ist, wie die Situation rechtlich aussieht? Der Untermietvertrag ist zum 30.11. ausgelaufen, der Mietvertrag mit der Mieterin besteht nach wie vor. Kann jetzt einfach geräumt werden, falls der Mieter nicht freiwillig auszieht? Wer würde sich dann des Hausfriedensbruches strafbar machen? Der Eigentümer/die Mieterin der/die die Räumung veranlaßt, oder der Untermieter, der trotz abgelaufenen Vertrages wohnen geblieben ist?

Vielen Dank für die Hilfe
Frank

wenn er noch nicht unterschreiben ist, bzw dieser noch nicht Mündlich geschlossen wurde muss man diesen nicht abschließen.

Dein Vertrag mit der lieben Mieterin besteht noch.
Offenbar lässt SIE jetzt den suspekten Mieter weiterhin bei sich wohnen.

Ja, das ist unschön. Man hat zu spät agiert.
Ich denke, jetzt ist erst die liebe Mieterin am Zug. Wäre es nicht denkbar, dass sie schleunigst die Untervermietung um einen Monat verlöängert?

Kannst Du dich auch mal klar ausdrücken ?

Sollte unterschrieben werden, heißt hat Vermieter noch nicht unterschrieben, dann ist die Sache doch klar. Man muss nicht vermieten !

Oder hat der neue Mieter den vom Vermieter unterschriebenen Vertrag bereits vorliegen und will ihn prüfen und dann selbst unterzeichnen.
Dann besteht der Vertrag doch ab Unterschrift.
Dann kommt man auch nicht mehr raus.

Das andere im Verhältnis alte Mieterin und Untermieter ist unwichtig.

Nein, es ist nichts unterschrieben (deshalb ja der Konjunktiv). Natürlich muß man nicht vermieten, aber die Frage ist doch, wie man ihn wieder rauskriegt, wenn er nicht freiwillig auszieht.

Kann man sich einfach Zugang verschaffen und die Gegenstände des Mieters in Verwahrung nehmen? Er hat ja nichts in der Hand außer einem abgelaufenen befristeten Mietvertrag.

Nein, da würdest Du Dich strafbar machen.

Lies mal: http://kanzlei-rieper.de/wenn-der-mieter-nicht-raeumt

Der Untermieter ist Untermieter, der eigentliche Mietvertrag mit der Mieterin besteht noch.
Oder wurde der alte MV schon vor der Frist am 28.02. einvernehmlich beendet?
So, wie ich es verstand, ja nicht.
Es nicht dein Mieter, nicht dein Problem.
(Zur Zeit)

Hallo,

nachdem jetzt die wesentlichen Informationen vorhanden sind, würde ich sagen: halte dich nur an deine Mieterin.
Sie muss dafür sorgen, dass die Wohnung zum Kündigungsdatum frei ist. Auch wenn ihr befreundet seid: der Untermieter ist ihr Problem.

Dein Hauptproblem sehe ich derzeit in der Neuvermietung. Wenn Du nicht sicher sein kannst, wann die Wohnung wirklich beziehbar ist, ist es schwierig, die Wohnung neu zu vermieten. Rechtlich kann man das zwar verm. machen, aber unter Freunden wäre es u.U. schon sehr unschön.
Bei so unklarer Lage zum Kündigungsdatum neu zu vermieten, könnte für die befreundete Mieterin arg teuer werden (Unterbringungskosten des neuen Mieters im Hotel etc.).

Rede mal mit ihr, mach ihr klar, dass sie da ganz schnell etwas unternehmen muss, am besten mit Anwalt.

Viel Glück, Paran