Hallo,
angenommen, jemand hat eine Wohnung, die er vermietet; nun hat die Mieterin wegen plötzlichen beruflichen Ortswechsels anfang November gekündigt (fristgerecht zum 28.02.17) und vorerst untervermietet (mit Einverständnis des Vermieters). Der Untermietvertrag ist befristet bis 30.11. ausgestellt. Der Untermieter entschließt sich im Laufe des Monats, die Wohnung dauerhaft zu mieten (direkt vom Eigentümer, wodurch die Mieterin dann vorzeitig aus dem Vertrag raus könnte). Der Mietvertag sollte demnach in diesen Tagen unterschieben werden (fertiggestellt und vom Mieter durchgesehen ist er schon).
Der Eigentümer erfährt nun aber von der Mieterin (mit der er in gutem Verhältnis steht), daß der Untermieter auch nach Ablauf des Monats die Miete noch nicht gezahlt hat. Er hat sogar einen Anwalt eingeschaltet, weil die Dame angeblich einen zu hohen Betrag verlangt hat (dabei hatte der Eigentümer ihr freigestellt, die Wohnung zu einem beliebigen Preis unterzuvermieten). Zudem hat der Mieter jetzt angekündigt, daß er die Miete für Dezember erst am 10./11. zahlen kann, weil er dann erst sein Gehalt bekommt (obwohl im Vertrag die Zahlung bis zum 3. Werktag vorgesehen ist). Und die Kaution (2 Monatsmieten) will er erst zahlen, nachdem er ein Gutachten hat anfertigen lassen über das, was in der Wohnung vorhanden ist (wer müsste das Gutachten eigentlich bezahlen?).
Dem Vermieter ist das suspekt und er will den Mieter daher lieber wieder loswerden. Die Frage ist, wie die Situation rechtlich aussieht? Der Untermietvertrag ist zum 30.11. ausgelaufen, der Mietvertrag mit der Mieterin besteht nach wie vor. Kann jetzt einfach geräumt werden, falls der Mieter nicht freiwillig auszieht? Wer würde sich dann des Hausfriedensbruches strafbar machen? Der Eigentümer/die Mieterin der/die die Räumung veranlaßt, oder der Untermieter, der trotz abgelaufenen Vertrages wohnen geblieben ist?
Vielen Dank für die Hilfe
Frank