Person A hat ein Problem,
hinter seinem Grundstück auf dem Land hat ein Betreiber einen
Windpark errichtet. Andere Leute verdienen auf seine Kosten (Lärm &
teurer Strom) viel geld (Pacht, EU Subventionen)damit.
Leider ist das internett voll von seiten unseriöser
Windkraftbefürworter und Gegner. Wo kann er sich informieren, wie man
das Windkraftproblem beseitigt oder für den Wertverlust der Immobilie
entschädigt wird? Welche Ämter müssen auskunft geben. Klagt man gegen
Betreiber oder Gemeinde. Wie kommt man Unregelmässigkeiten auf die
Spur?
Vielen Dank
Hallo
Person A hat ein Problem,
hinter seinem Grundstück auf dem Land hat ein Betreiber einen
Windpark errichtet. Andere Leute verdienen auf seine Kosten
(Lärm & teurer Strom) viel geld (Pacht, EU Subventionen)damit.
Wo kann er sich informieren,wie man das Windkraftproblem beseitigt.
für die Errichtung brauchte der Anlagenbetreiber eine Baugenhmigung. Nur ein RA für Verwaltungsrecht kann sinnvoll beurteilen, ob diese Angreifbar ist.
Ist diese nichtangreifbar, dann ist das das Pech von A. Wahrscheinlich hat A gepennt, weil dem bauantrag entweder eine Änderung des Flächennutzungsplans vorausgng, bei welcher A hätte seine Bedenken einbringen können oder der Bauantrag lag selbst aus. In vielen Gemeinden wird über die Errichtung von Windkraftparks politzisch entschieden. Da hätte A sich als Gast in den öffentlichen Gemeindevertreter und Ausschusssitzungen einbringen können.
oder für den Wertverlust der Immobilie entschädigt wird?
Wenn Baugenehmigung rechtmässig ist, gibt es keine Entschädigung. Das muss vorher geklärt werden (vgl. Flughafen Berlin-Brandenburg International)
Klagt man gegen Betreiber oder Gemeinde.
gemeinde bzw. Landkreis
Wie kommt man Unregelmässigkeiten auf die Spur?
durch Recherche.
Ciao maxet.
Hallo!
Baugenhmigung. Nur ein RA für Verwaltungsrecht kann sinnvoll
beurteilen, ob diese Angreifbar ist.
Wobei man bei einem schon in Betrieb gesetzten Windanlagenpark wohl davon ausgehen kann, dass die Baugenehmigung schon in Bestandskraft erwachsen ist, was ein Vorgehen gegen selbige fast unmöglich macht. Ich frage mich in der Tat auch, wie man als Nachbar und damit Drittbetroffener so lange zögern kann, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Als bei mir hinterm Haus auch nur eine Änderung des B-Plans anstand, weil eine Vorrangfläche für Windräder ausgewiesen werden sollte, waren schon lautstarke Proteste zu hören, bevor auch nur irgendwas in trockenen Tüchern war. Zu dem Zeitpunkt hat noch niemand daran gedacht, wirklich Windanlagen zu bauen, aber es hatten sich schon Interessenvereinigungen dagegen gebildet, die letztlich mit Erfolg einen anderen Standort verlangten - und selbst da steht bis heute noch keine Anlage.
Aber ein Rechtsanwalt, vorzugsweise ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, wird in einem Gespräch relativ schnell abklären können, ob da noch irgendwelche Chancen bestehen.
Gruß,
Florian.
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