Ich lebe schon einige Jahre in Bangkok. Nun habe ich mir einen PC gekauft. Meine Tochter hat Window7 installieren lassen, in englischer Sprache, womit ich nichts anfangen kann. Vielleicht gibt es jemand der auch hier in Bangkok wohnt und mir sagen kann wo ich hier die deutsche Version von Window7 kaufen kann.
Vielen Dank im voraus!
Viele Gruesse
Wolfgang
Hallo,
warum neu kaufen und nicht einfach von
http://windows.microsoft.com/de-DE/windows/downloads…
die Sprache runterladen?
Deutsch findest Du in der Liste unter G
GruĂź
Nostra
Bei dem englischen Windows 7 sollte ein Lizenzaufkleber mit dem Produktschlüssel bei sein. Lade Dir hier eine deutsche Windows Version runter, und brenne sie auf DVD: http://www.heidoc.net/joomla/technology-science/micr…
Mit dem vorhandenen ProduktschlĂĽssel kannst Du sie auf Deinem PC installieren.
Falls Du das deutsche Windows lieber neu kaufst, kannst Du es Dir über Amazon.de liefern lassen. Software wird weltweit verschickt. Versand kostet 9 Euro, MWSt wird ordnungsgemäß abgezogen. Der Versand muss notwendigerweise von Amazon selbst erfolgen (kein Marketplace, „gebraucht & neu“ etc.)
GruĂź,
Jan
Ganz toller Tipp
Hallo,
warum neu kaufen und nicht einfach von
http://windows.microsoft.com/de-DE/windows/downloads…
die Sprache runterladen?Deutsch findest Du in der Liste unter G
man sollte Links, die man posted auch gelesen haben. Zitat:
Wenn Sie die Ultimate Edition oder Enterprise Edition von Windows Vista oder Windows 7 ausführen, können Sie eines der 33 verfügbaren Sprachpakete über Windows Update herunterladen.
Nur dass die kein normal sterblicher Enduser einsetzt.
S.J.
Hallo,
Mit dem vorhandenen ProduktschlĂĽssel kannst Du sie auf Deinem
PC installieren.
die Betonung liegt auf können , denn dürfen tut man es nicht, denn es wäre eine unzulässige Vermischung von Lizenzbestandteilen, was laut Lizenzbedingungen von MS untersagt ist.
Dann kann man sich auch gleich eine Raubkopie besorgen.
S.J.
Dann frage ich mich, warum dieser Tipp schon dutzende Male auf http://answers.microsoft.com gegeben wurde, und selbst die HĂĽter des Grals es so durchgehen lassen.
Dann frage ich mich, warum dieser Tipp schon dutzende Male auf
http://answers.microsoft.com gegeben wurde, und selbst die
HĂĽter des Grals es so durchgehen lassen.
Nur weil die Antwort schon mehrfach gegeben wurde, ist sie deiner Meinung nach automatisch korrekt?
Interessante Auffassung…
S.J.
Meine Auffassung ist die, dass in Sachen Windows-Lizenzen das was Microsoft von sich gibt korrekter ist als das was S.J. von sich gibt.
Und wo wir schon dabei sind, wäre es denke ich angebracht, mal die EULA zu zitieren, wo sie Deiner Ansicht nach verletzt werden würde
in der eula kanns nicht stehen, die ist in deutschland relativ wertlos
Meine Auffassung ist die, dass in Sachen Windows-Lizenzen das
was Microsoft von sich gibt korrekter ist als das was S.J. von
sich gibt.
Dafür sollte man sich schon bewusst sein, dass es sich bei Antworten auf der Plattform http://answers.microsoft.com in der Regel nicht um offizielle Aussagen von Microsoft sondern vielmehr um Meinungen irgendwelcher Leute handelt. Das ist ein Forum wie wer-weiss-was, wo jeder seine Meinung äußern kann. Kannst Du mir bitte eine offizielle Quelle von MS nennen, aus der definitiv hervorgeht, dass man Lizenzkeys einer Sprache für die Installation einer anderen Sprache nutzen darf?
Und wo wir schon dabei sind, wäre es denke ich angebracht, mal
die EULA zu zitieren, wo sie Deiner Ansicht nach verletzt
werden wĂĽrde
Wenn Du meinst, dass es erforderlich wäre in einer EULA ausdrücklich zu regeln, dass derjenige, der Produkt A gekauft hat, nicht Produkt B installieren darf, überschätzt Du die EULA ein wenig. In der EULA (und auch im deutschen Recht) ist geregelt, dass man das, was man gekauft hat, nutzen darf.
Wenn man eine deutschsprachige 32 Bit Software fĂĽr einen PC gekauft hat, darf man genau diese installieren. Nicht installieren darf man automatisch die Version fĂĽr Macintosh, fĂĽr 64 Bit oder in einer anderen Sprache.
Nicht umsonst bietet MS extra Versionen an, bei denen man die Sprache wechseln kann.
S.J.
Meine Auffassung ist die, dass in Sachen Windows-Lizenzen das
was Microsoft von sich gibt korrekter ist als das was S.J. von
sich gibt.DafĂĽr sollte man sich schon bewusst sein, dass es sich bei
Antworten auf der Plattform http://answers.microsoft.com in
der Regel nicht um offizielle Aussagen von Microsoft sondern
vielmehr um Meinungen irgendwelcher Leute handelt. Das ist ein
Forum wie wer-weiss-was, wo jeder seine Meinung äußern kann.
Kannst Du mir bitte eine offizielle Quelle von MS nennen, aus
der definitiv hervorgeht, dass man Lizenzkeys einer Sprache
fĂĽr die Installation einer anderen Sprache nutzen darf?
Das wird nicht von irgendwelchen Leuten dort beantwortet, sondern von MVPs, die Zugriff auf MS-Informationen haben, die „irgendwelche Leute“ eben nicht haben.
Und wo wir schon dabei sind, wäre es denke ich angebracht, mal
die EULA zu zitieren, wo sie Deiner Ansicht nach verletzt
werden würdeWenn Du meinst, dass es erforderlich wäre in einer EULA
ausdrĂĽcklich zu regeln, dass derjenige, der Produkt A gekauft
hat, nicht Produkt B installieren darf, überschätzt Du die
EULA ein wenig. In der EULA (und auch im deutschen Recht) ist
geregelt, dass man das, was man gekauft hat, nutzen darf.Wenn man eine deutschsprachige 32 Bit Software fĂĽr einen PC
gekauft hat, darf man genau diese installieren. Nicht
installieren darf man automatisch die Version fĂĽr Macintosh,
fĂĽr 64 Bit oder in einer anderen Sprache.
Auf dem COA, das der Version beiliegt, steht geschrieben, fĂĽr was diese gilt, und das ist Windows 7 Starter, Windows 7 Home Basic, Windows 7 Home Premium, Windows 7 Professional oder Windows 7 Ultimate.
Dass keine weiteren Einzelheiten beistehen, impliziert, dass es in allen anderen Parametern (Bitzahl, Sprache) frei gestellt ist, was man nutzen kann.
Vielleicht ist das nicht eindeutig, aber jedes Gericht innerhalb der EU, und in groĂźen Teilen darĂĽber hinaus, wĂĽrde im Zweifelsfall dem User das Wahlrecht zugestehen.
Nicht umsonst bietet MS extra Versionen an, bei denen man die
Sprache wechseln kann.
Wenn man ein deutsches Windows 7 mit englischem Key installiert, kann man die Sprche nicht wechseln, jedenfaclls nicht ohne Neuinstallation.
Bei Win 7 Ultimate zahlt man extra, dass man die Sprache on the Fly und userabhängig wechseln kann.
Es gab mal ein Tool, genannt Vistalizor, mit dem man diesen Funktion auch fĂĽr niedrigere Windows-Versionen nachrĂĽsten konnte.
Das Ende vom Lied: Microsoft spielte ein Update ein, das den Vistalizor erkennen konnte, und Windows in den eingeschränkten Modus fährt.
Es spricht Bände, dass MS den Vistalizor nicht erlaubt, die Aktivierung eines frendsprachigen Keys aber schon.
Und sag jetzt nicht, die können das nicht erkennen, wenn die sogar ein systemfremdes Programm erkennen können und das betroffene Windows gezielt wegen Lizenzversztoß deaktivieren.
Ich gebe es auf.
Das wird nicht von irgendwelchen Leuten dort beantwortet,
sondern von MVPs, die Zugriff auf MS-Informationen haben, die
„irgendwelche Leute“ eben nicht haben.
Bei Microsoft Answers kann sich jeder anmelden und dort Antworten verfassen. Zitat „Die Microsoft Answers-Foren richten sich an Einzelpersonen mit einem Alter von mindestens 13 Jahren.“
Hätte ich meine Antwort also auf Microsoft Answers verfasst wäre sie Deiner Logik folgend richtig, weil sie aber hier bei www steht, ist sie falsch.
Auf dem COA, das der Version beiliegt, steht geschrieben, fĂĽr
was diese gilt, und das ist Windows 7 Starter, Windows 7 Home
Basic, Windows 7 Home Premium, Windows 7 Professional oder
Windows 7 Ultimate.
In erster Linie dĂĽrfte ja gelten, was ich gekauft habe. Und wenn ich ein deutsches Windows 7 Home fĂĽr 32 Bit gekauft habe, darf ich genau das installieren.
Dass keine weiteren Einzelheiten beistehen, impliziert, dass
es in allen anderen Parametern (Bitzahl, Sprache) frei
gestellt ist, was man nutzen kann.
Diese Logik ist doch völlig abwegig.
Zudem: http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Windows-7-884542…
Zitat:
„Der mitgelieferte Produktschlüssel kann allerdings auch die jeweils andere Variante aktivieren, wer ohnehin zwei Lizenzen erwerben will, könnte also kurzerhand eine 32- und eine 64-Bit-Variante nehmen und hätte damit die freie Auswahl – doch Microsoft hält das leider für eine unzulässige „Vermischung von Lizenzbestandteilen“. Bei Voll- und Upgrade-Lizenzen sind stets beide DVDs enthalten, jedoch darf nur eine Variante installiert werden.“
Vermutlich behauptest Du nun, dass die CT keine Ahnung hätte…
Ich gebe es auf.
S.J.
Welches Windows hast Du dort eingesetzt? W7 Prof.?
GruĂź,
M.