da M$ den Support üfr Windows 95 und 98 offiziell eingestellt hat und die Produkte auch nicht mehr vertreibt, würde ich sagen dass auf diese Systeme der Begriff „Abandonware“ zutrifft?
Abandonware ist lizenzpflichtige Software die vom Hersteller nicht mehr unterstützt bzw. vertrieben wird und deren nicht-lizensierte, nicht-kommerzielle Nutzung im allgemeinen stillschweigend geduldet wird. Offiziell ist es jedoch weiterhin illegal. (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Abandonware)
auch wenn du den Artikel noch hundert Mal im Stundenrhytmus einstellst, ihn wieder löschst und ihn wieder einstellst, wird Win95 und 98 immer noch nicht zur Abandonware.
auch wenn du den Artikel noch hundert Mal im Stundenrhytmus
einstellst, ihn wieder löschst und ihn wieder einstellst, wird
Win95 und 98 immer noch nicht zur Abandonware.
Um dich beruhigen zu können, hab ich mal bei Microsoft angefragt. Sobald die Antwort da ist gibt’s ne neue FAQ zum Thema.
vom Grundprinzip KÖNNTE man zu dieser Ansicht kommen… aber datt iss nich so.
„Dummerweise“ haben die Softwareschmieden so lange die Rechte an der Produktion/Vertrieb/Komplimierung bis sie sie ganz offiziell aufgeben und/oder die Rechte nach gesetzlichen Zeiträumen „abgelaufen“ sind… und das werden wir wohl alle nicht mehr erleben.
Hatte auch mal deine Meinung. Habe mich abe eines Besseren Belehren lassen.
Nimm doch mal ein völlig anderes Produkt zum Vergleich:
Tageszeitung…
kein weiterer Vertrieb, keine Updates, kein Service mehr (Leserbriefe bezogen auf diese Ausgabe werden nach einiger zeit nicht mehr abgedruckt/beantwortet)
Trotzdem ist der ungenehmigte Abdruck und Vertrieb nicht gestattet. Es zählt das geistige Eigentum.
Wäre doch genauso wie bei dieser nicht mehr vertriebenen und unterstützen Software… oder ???
bei Abandonware hat der Rechteinhaber das Produkt ja nicht aufgegeben, aber die unlizensierte Nutzung wird quasi stillschweigend geduldet, wie bei vielen Dingen im Leben die eigentlich verboten sind: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Hi Dirk,
unlizenzierte Nutzung… *grübel*
Wenn ich die Originalsoftware habe , habe ich auch die Lizenz.
Wenn ich KEINE Originalsoftware habe, habe ich eine Kopie/Fälschung und keine Nutzungslizenz.
Da Kopien mittlerweile verboten sind, setze ich mich damit ins Unrecht.
Wo kein Kläger, da kein Richter…
Ich darf also z.B. so lange Geld drucken, bis ich erwischt werde.
Was passiert aber, wenn es rauskommt, wenn doch ein Richter auftaucht ?
Wird es als fortgesetzte Fälscherei/Raubkopiererei gesehen oder wird sich die Geld/Freiheitsstrafe nach der Anzahl der Kopien/Fälschungen richten ?
Sobald ich ohne ausdrückliche Einverständniserklärung des Rechteinhabers ein mit Kopierrechten belegtes geistiges Eigentum kopiere und die Kopien verkaufe oder unentgeltlich in Umlauf bringe, vertoße ich gegen geltendes Recht und muss mit Strafverfolgung rechnen.
„Stillschweigende Duldung“ ist ein rechtlicher Kaugummi. Man kann ihn drehen und ziehen… bis irgendwann einer ankommt und sein „Stillscheigen“ aufgibt. Dann kommt die Strafe rückwirkend.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… Falschauslegung von Gesetzen (leider) auch nicht.
Rechtlich würde ich mich mit Gesetzesauslegungen zurückhalten, wenn ich nicht selbst Fachanwalt bin und mich nachher selbst „rauspauken“ kann.
Gruß
BJ
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