Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Win XP home edition. Ich habe das Betriebssystem mit meinem MedionRechner mitgeliefert bekommen.
Ist es möglich(legal) diese Windows Version nun sowohl auf meinem Medion-Rechner, als auch auf meinem alten PC zu installieren? Kann ich in beiden Fällen problemlos eine Produkt-Aktivierung online durchführen?
Die ist aber nicht vertragsbestandteil und zählt somit nicht.
Die EULA wird nur (wie die AGBs) Bestandteil wenn man sie vorher einsehen kann, wie es in manchen Onlineshops für Software der Fall ist.
Kann man aber bei Windows aber nicht.
So und wer meint das man, wenn man die EULA (die man während dem Installieren zu Gesicht bekommt) nicht akzeptiert, das Recht hat die offensichtlich schon entsiegelte Software zurückgeben zu können… Pech…
§ 312d Abs 4
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
…
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software , sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind ,
… http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Ich habe hier eine XP Home-Version liegen, auf der steht auf dem Karton „Einzellizenz - Zur Installation auf einem PC“. Das sollte in diesem Fall reichen.
Bei den (oder bei vielen) OEMs steht’s nach meiner Erinnerung auf der CD selbst.