Windows-Firewall - SQL-Server freigeben

Hallo zusammen,

ich habe auf meinem Windows 7-PC den MSSQL-Express-2005 am Laufen. Nun würde ich gerne von einem anderen PC auf die DB zugreifen. Laut Microsoft-KB müsste lediglich der Port 1433 (TCP) in der Windows-Firewall freigegeben werden.

Hab ich gemacht - geht nicht: Kein Zugriff! Bei deaktivierter Firewall gehts einwandfrei. Woran kann’s noch liegen?

Dankeschön und Grüße
(Woly)

Hallo zusammen,

ich habe auf meinem Windows 7-PC den MSSQL-Express-2005 am
Laufen. Nun würde ich gerne von einem anderen PC auf die DB
zugreifen. Laut Microsoft-KB müsste lediglich der Port 1433
(TCP) in der Windows-Firewall freigegeben werden.

Du hast also den Port freigeben , aber das Programm nicht .
Deine Firewall kontrolliert aber auch die Programme, ist es nicht zugelassen darf es garnicht erst mit dem Port agieren. Wir sind hier nicht auf dem router, dort gehts nur um ports und ips und macs.

Beim PC gehts um Programme und Ports und IP also

folge diesem
Ausnahme für SQL Server 2005 in der Windows-Firewall…

Hab ich gemacht - geht nicht: Kein Zugriff! Bei deaktivierter
Firewall gehts einwandfrei. Woran kann’s noch liegen?

Dankeschön und Grüße
(Woly)

P.S. Wenn du schon über eine Microsoft KB redest wäre es logisch und nicht „dumm wie brot“ diese auch zu verlinken , denn es gibt tausende KB seiten , schon mal daran gedacht ?

Hallo Iacta alea est,

vielen Dank - Dein Link zu KB914277 hat schließlich zum Erfolg geführt. Dass die „sqlbrowser.exe“ ebenfalls freigegeben werden muss, war in dem anderen Artikel (dessen KB-Nummer ich nicht mehr finden konnte) nicht beschrieben.

Zu Deinem PS: Du hast natürlich Recht! Hätt’ ich die KB-Nummer nochmal gefunden, hätt’ ich sie auch angegeben. Den „dumm wie brot“-Hinweis hättest Du Dir allerdings sparen können.

Aber nichts desto weniger: Du hast mir geholfen - dafür nochmal: Danke!

Gruß
(Woly)

OT^3: Angaben in Fragen

Zu Deinem PS: Du hast natürlich Recht! Hätt’ ich die KB-Nummer
nochmal gefunden, hätt’ ich sie auch angegeben. Den „dumm wie
brot“-Hinweis hättest Du Dir allerdings sparen können.

Naja, du hast eine angabe gemacht wie , ich hab aber schon die KB gelsen also dort ist es nicht zu finden. Un das ist dann dummwiebrot , weil du im ausschluss verfahren geschrieben hast.

Ich hätte also einfach nur antworten sollen in deinem Stil : Es steht aber in der KB .

Wenn dir das mehr hilft , dann ist das natürlich nicht dummwiebrot sonder „sei schlau bleib doof“ , was mein favorit ist.

aber ich wollt dir so den hinweis geben das die angabe KB , eigentlich meine KB ausschlieest.

Aber nichts desto weniger: Du hast mir geholfen - dafür
nochmal: Danke!

Gruß
(Woly)

Zufall , hätte ich dein Artikel so verstanden wie du es sagen wolltest hätt ich gedacht ok die KB hat er durch, dann weiss ich auch nicht weiter, da dort alles steht.

Im umkehrschluss würd ich ja sonst behaupten du kannst die KB nicht lesen .

also wie auch immer "du fühlst dich mit unrecht " beleidigt. Denn deine art der Frage impliziert in jedem falle eine Beleidigung.

Fazit : Es wäre besser gewesen nicht zu antworten , da kritik für zukünftige bessere Frage stellungen ja so beleidigend sind .