Windrad Transport

Ich hätte mal steuerliche Frage. Habe 4 ha landwirtschaftliche Äcker, mache dafür bei den landwirtschaftlichen Einkünften eine Einnahme-Überschussrechnung, jetzt soll Windrad über meinem Acker transportiert werden und ich soll dafür 4000 Euro erhalten. Muss ich das als Einnahme bei den Einkünften angeben oder könnte ich wieder reinvestieren, dass ich nicht so viel versteuern muss oder könnte ich den Acker entnehmen, wie wird die Entnahme versteuert.

Hallo Leni1, zu versteuern ist die Differenz zwischen den 4000 Euro und den tatsächlichen Wiederherstellungskosten.

Und mit Fragezeichen. *Nerf*

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Servus,

die Sache mit der Entnahme vergisst Du am besten ganz schnell wieder - das würde doch bedeuten, dass Du den Acker auf Dauer nicht mehr landwirtschaftlich nutzt. Außerdem würde die eingenommene Entschädigungszahlung dadurch nicht steuerfrei.

Der ebenfalls steuerpflichtige Entnahmegewinn hängt davon ab, wann der Acker (entgeltlich) angeschafft worden ist. Wenn er schon länger als 1970 „in der Familie“ ist, ist der fiktive Buchwert, der da bei Entnahme (oder Betriebsaufgabe) anzusetzen ist, im Vergleich zum bei der Ermittlung des Entnahmegewinns anzusetzenden Verkehrswert so winzig, dass da nochmal ein richtig dicker Batzen ESt obendrauf kommt. Auch wenn er seither entgeltlich angeschafft worden ist, wird der Entnahmegewinn durch die Wertsteigerung seit Anschaffung nicht harmlos sein.

„Reinvestieren“ brauchst Du da nichts. Die Zahlung soll Dir den durch den Transport entstandenen Schaden ersetzen. Dieser Schaden wird nur oberflächlich in den mehr oder weniger tief eingegrabenen Fahrspuren bestehen und je nach Boden (was hast Du da für einen Boden?) in mehr oder weniger umfangreichen Verdichtungen auch im Porenbereich, die den Wasser- und Lufthaushalt im Boden empfindlich stören und die sich nicht mit mechanischen Mitteln (Grubber, Fräse oder so) beheben lassen.

D.h. Du wirst nicht bloß die Entschädigungszahlung erhalten, sondern fürs oberflächliche Zumachen der Fahrspuren etliches an Maschinenkosten (Diesel, Abnutzung der Grubberscharen und der Schlepperbereifung, eventuell Miete für einen Räumschild für Dreipunkt-Anbau usw.) einige Ausgaben, die unmittelbar in der Überschussrechnung stehen, und über Jahre weg Ertragsschmälerungen, die sich über die Einnahmenseite auf die künftigen Überschüsse auswirken werden. D.h. was Du für jetzt für die eingenommene Entschädigung an ESt bezahlst, musst Du wegen höherer Ausgaben gleich im Jahr der Einnahme und niedrigerer Erträge in den kommenden Jahren weniger zahlen.

Und jetzt - nach diesem weiten Bogen - kommt noch ein wichtiger Punkt: Du zahlst überhaupt nur ESt, wenn Du außer den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft noch andere Einkünfte hast. Es ist schlicht unmöglich, mit der Bewirtschaftung von 4 ha (selbst wenn das 90er Zuckerrübenböden sind) ein zu versteuerndes Einkommen zu erzielen, das über dem Grundfreibetrag liegt. Die Auswirkung der Entschädigungszahlung hängt davon ab, welche Einkünfte sonst noch da sind - es ist gut möglich, dass die steuerliche Belastung durch diese Zahlung auch ohne Berücksichtigung der höheren Betriebsausgaben und der künftig geringeren Betriebseinnahmen in der Gegend von Null liegt.

Schöne Grüße

MM

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