Hallo,
zu dichtes Auffahren ist ja, wie man in der Fahrschule lernt, nicht erlaubt.
Wenn man nun aber dabei niemanden gefährdet, z.B. dichtes Auffahren mit einem Moped auf einen LKW, der bei einem evenutellen Auffahrunfall wahrscneinlich nicht mal den Aufprall bemerken würde, was ist das dann? Gefährdung wohl nicht. Eine Ordnungswidrigkeit? Oder ist das Windschattenfahren unter Umständen erlaubt? Fahrradfahrer dürfens ja wohl auch, und das sind auch Fahrzeuge.
Ist Windschattenfahren nur für Motorfahrzeuge verboten?
Nick
Hallo,
zu dichtes Auffahren ist ja, wie man in der Fahrschule lernt,
nicht erlaubt.
Wenn man nun aber dabei niemanden gefährdet, z.B. dichtes
Auffahren mit einem Moped auf einen LKW, der bei einem
evenutellen Auffahrunfall wahrscneinlich nicht mal den
Aufprall bemerken würde, was ist das dann? Gefährdung wohl
nicht. Eine Ordnungswidrigkeit? Oder ist das
Windschattenfahren unter Umständen erlaubt? Fahrradfahrer
dürfens ja wohl auch, und das sind auch Fahrzeuge.
Ist Windschattenfahren nur für Motorfahrzeuge verboten?
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/verke…
Was ist daran nicht zu verstehen? Zumal die StVO auch für Radfahrer gilt.
Ist Windschattenfahren nur für Motorfahrzeuge verboten?
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/verke…
Was ist daran nicht zu verstehen? Zumal die StVO auch für
Radfahrer gilt.
Erstmal danke für den Link.
Aber so wie die meisten Verordnungen oder Gesetze lässt es einen gewaltigen Interpretationsspielraum zu.
In der Fahrschule lernt man, Abstand = halbe Tachoanzeige (oder so ähnlich). Bei Fahrrädern dürfte die Reaktionszeit nicht deutlich größer sein, als bei Motorrädern.
Warum dürfen also Fahrradfahrer fast Schutzblech an Schutzblech fahren?
Nick
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Hallo,
Warum dürfen also Fahrradfahrer fast Schutzblech an
Schutzblech fahren?
Meinst du im Radrennen? Die haben (wie Autorennen auch, falls sie auf öffentlichen Straßen stattfinden) Ausnahmegenehmigungen. Die Straßen sind dann ja für den übrigen Verkehr gesperrt.
Cu Rene
Hallo,
In der Fahrschule lernt man, Abstand = halbe Tachoanzeige
(oder so ähnlich). Bei Fahrrädern dürfte die Reaktionszeit
nicht deutlich größer sein, als bei Motorrädern.
Warum dürfen also Fahrradfahrer fast Schutzblech an
Schutzblech fahren?
sie dürfen es - strengenommen - nicht. Auch für sie gilt die StVO. Aber das Problem ist hier die Nachweisbarkeit. Kein Polizist hat ein geeichtes Augenmaß, mit der er die Geschwindigkeit UND den Abstand exakt feststellen kann - und das ist für eine Verwarnung oder ein Bußgeld zwingende Voraussetzung. Im Falle eines (schwereren) Unfalls wäre aber damit zu rechnen, dass die Geschwindigkeit durch Sachverständige ermittelt wird. Bei Fahrradrennen sieht die Sache anders aus, sie rennen außerhalb der StVO.
Was man ab und zu sieht, ist das Windschattenfahren von Fahrradfahrern hinter Lkw’s, das ist saugefährlich und wird auch von der Polizei unterbunden - auch ohne Owi.
Gruss
Iru
Nein, ich meine den Familienausflug mit einer muss immer den Windschatten spenden, oder aber Möchtegernrennprofis, die sich auf Straßen statt auf Radwegen tummeln.
Oder auf der Autobahn sieht man nur bei schönem Wetter oft Motorradpulks, die sehr eng aufeinadner fahren.
Nick
Moin auch,
Oder auf der Autobahn sieht man nur bei schönem Wetter oft Motorradpulks, :die sehr eng aufeinadner fahren.
Du täuschest dich. Der verantwortungsvolle Moppedler fährt versetzt. Das sieht dann zwar von der Seite gesehen sehr dicht aus, man hat aber noch gut Platz zum Vordermann/-frau.
Ralph
Wenn man nun aber dabei niemanden gefährdet, z.B. dichtes
Auffahren mit einem Moped auf einen LKW, der bei einem
evenutellen Auffahrunfall wahrscneinlich nicht mal den
Aufprall bemerken würde, was ist das dann? Gefährdung wohl
nicht.
Hallo,
im o.a. Fall gefährdest du sehr wohl einen Verkehrsteilnehmer - nämlich dich selbst.
MFG Cleaner
das hört sich aber an nach fahren im verband. dann zählt der verband als ein fahrzeug. damit der charakter des verbandes nicht verloren geht, muss eng aneinander gefahren werden. pflicht ist aber, das erste und letzte fahrzeug zu kennzeichnen( blaulicht , fähnchen oä.)
fakt ist, dass das aufgrung von nichteinhalten des sicherheitsabstandes verboten ist. wenn mit 60 kmh gefahren wird, legt man nach der faustformel 18 m zurück. wenn nun 5 m hinterher gefahren wird dann zuckt man noch nicht mal wenn scharf genremst wird.
als ich noch jung und ungestühm wahr, habe ich das genau mal gemacht. bis auf der straße eine europalette lag die der lkw genau mittig nahm und ich habe mich fast gelegt. seit dem bin ich vorsichtig… im alter geworden …
hauptmann
§1 StVO Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Demnach kann man sich selbst soviel gefährden wie man lustig ist (es sei denn es gibt speziellere Regeln wie die Gurtpflicht).
Ob er den Aufprall merken würde oder nicht ist im übrigen auch unwichtig. Denn auch bei einem Aufprall von Moped auf Lkw kann es schon sein, dass ne winzig kleine Delle für 10€ entsteht, und damit wird die Gefährdung überschritten und zur Schädigung.
Des weiteren würde ich ohnehin davon abraten, dicht hinter einem Lkw ohne Sicht nach vorne herzufahren. Einfach viel zu gefährlich…
§1 StVO Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß
kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Demnach kann man sich selbst soviel gefährden wie man lustig
ist (es sei denn es gibt speziellere Regeln wie die
Gurtpflicht ).
genau diese „spezielle“ Regel ergibt sich aber aus § 4 StVO.
Gruß
S.J.
Hallo Nick,
Wenn man nun aber dabei niemanden gefährdet, z.B. dichtes
Auffahren mit einem Moped auf einen LKW, der bei einem
evenutellen Auffahrunfall wahrscneinlich nicht mal den
Aufprall bemerken würde, was ist das dann? Gefährdung wohl
nicht.
doch sehr wohl.
Wenn Du mit Deinem auffahrenden Fahrzeug aus der Spur oder plötzlich
zum „Stillstand“ kommst gefährdest Du andere (hinten oder daneben)
Verkehrsteilnehmer erheblich.
Doch dies kannst Du Dir doch selbst denken.
Man fragt sich manchmal, warum solche Fragen hier gestellt
werden.
Sucht der Fragesteller Unterhaltung im Frage-Antwortspiel ?
Daß der Fragesteller irgendwelche „Defizite“ hat wird man wohl
nur ungern unterstellen wollen.
Gruß VIKTOR
§4 dient wie ein Großteil der Verhaltensregeln in der StVO dem Schutz von anderen Personen und nicht dem Eigenschutz.
Der Schutzzweck des § 4 StVO
In dem vorgenannten Sinne ist es Aufgabe und Zielsetzung einer :Verhaltensvorschrift, die diese Beziehung zwischen zwei in :unmittelbarer örtlicher Nähe den Verkehrsraum nutzenden :Verkehrsteilnehmern regelt, dass die spezifischen :Sicherheitsinteressen des vorausfahrenden wie auch des nachfolgenden :Fahrzeugführers sowie der mitfahrenden Fahrzeuginsassen gewahrt :werden (zu einseitig auf den nachfolgenden Verkehr bezogen im :Leitsatz des OLG Köln VRS 86, 29 ff.) [4]. Ist damit die :Schutzrichtung des § 4 bereits ihrem wesentlichen Inhalt nach :umrissen, bedarf es nur einer ergänzenden Bemerkung, dass auch :andere Verkehrsteilnehmer, die mit diesem Fahrerpaar potenziell in :Berührung kommen können (z.B. übererholende oder entgegenkommende :Fahrzeugführer), durch die verschiedenen Vorschriften über den :Abstand geschützt werden sollen.
http://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitungen/Frameau…