Hi
Ich hatte heute morgen eine rund halbstündige Grundsatzdiskussion , wie gross die Beschädigung sein muss , ab wann eine Windschutzscheibe kaputt ist.
Folgender Fall :
Im Jahre 2005 wurde eine Windschutzscheibe mit einem zum damaligen Zeitpunkt neu patentierten erhitzten Glas bei der bekanntesten Firma für Windschutzscheiben repariert.
Dies Reparaturstelle fängt jetzt nach rund 8 Jahren wieder an zu reissen , ein Riss von ca 5 - 6 mm länge zieht sich Waagrecht über die Windschutzscheibe. ( ungefähr Scheibenmitte , ca 10 cm von der unteren Kante ( nicht im direkten Sichtfeld nach Vorne )
Der Techniker der sich den Schaden heute morgen angesehen hat , verweigert die Gewährleistung , der Schaden wäre nicht gross genug
Da stellte sich die Frage ob ich einmal mit dem Hammer drauf hauen sollte , oder mit 150 km/h über Pflastersteine heizen soll , oder den mal im Winter raus stellen und mit heiss Wasser übergiessen - dann ist es Gewährleistung …oder wie doof ist das denn ?
Wo ein kleiner Riss ist , ist alsbald ein grosser , oder sehe ich das falsch ?
und dann ist es Gewährleistung oder wie ?
gruss
Toni