Windschutzscheibe kaputt

Hi

Ich hatte heute morgen eine rund halbstündige Grundsatzdiskussion , wie gross die Beschädigung sein muss , ab wann eine Windschutzscheibe kaputt ist.

Folgender Fall :

Im Jahre 2005 wurde eine Windschutzscheibe mit einem zum damaligen Zeitpunkt neu patentierten erhitzten Glas bei der bekanntesten Firma für Windschutzscheiben repariert.
Dies Reparaturstelle fängt jetzt nach rund 8 Jahren wieder an zu reissen , ein Riss von ca 5 - 6 mm länge zieht sich Waagrecht über die Windschutzscheibe. ( ungefähr Scheibenmitte , ca 10 cm von der unteren Kante ( nicht im direkten Sichtfeld nach Vorne )

Der Techniker der sich den Schaden heute morgen angesehen hat , verweigert die Gewährleistung , der Schaden wäre nicht gross genug

Da stellte sich die Frage ob ich einmal mit dem Hammer drauf hauen sollte , oder mit 150 km/h über Pflastersteine heizen soll , oder den mal im Winter raus stellen und mit heiss Wasser übergiessen - dann ist es Gewährleistung …oder wie doof ist das denn ?

Wo ein kleiner Riss ist , ist alsbald ein grosser , oder sehe ich das falsch ?
und dann ist es Gewährleistung oder wie ?

gruss

Toni

Wie lange ist denn die Gewährleistung auf die Reparatur?

Hallo,
mit dieser Antwort des Technikers hat er doch quasi
schon beurteilt, das er das reparieren würde, aber aufgrund
des „noch“ zu kleinem Schadens, nicht will.
Egal wie groß der Schaden ist, muss er laut „Garantie“,
falls diese wirklich so lange sein sollte, auch diesen
Schaden übernehmen. Kann auch sein, lg. Garantiebedingungen,
er nur fürs Material aufkommt, und Du die Arbeitskosten
übernehmen musst.
Ich denke, das spätestens im Winter die Scheibe auf jedenfall
neu muss. Scheiben gehören ja mittlererweile zum
tragendem Teil eines Autos.

Hallo,

Ich verstehe Dich nicht.
Die Reparatur hat acht!!! Jahre lang gehalten.
Womit bist Du unzufrieden?
In der Zeit wirst Du schon ein vielfaches für Kundendienst/Reparaturen ausgegeben haben.

Was kostet die erneute Reparatur?

Gruß

Wie lange ist denn die Gewährleistung auf die Reparatur?

Hi

Laut deren Garantiebestimmungen = 30 Jahre

gruss

Toni

Guten morgen,
drück einfach mal mit dem Daumen auf die reparierte Stelle.
Sollte der Riss sich dann ausweiten, kommt er definitiv von dem alten Steinschlag.
Wenn diese bekannte Firma schon 30 Jahre Garantie drauf gibt sollte sie auch nachbessern.

Moin

Im Jahre 2005 wurde eine Windschutzscheibe mit einem zum
damaligen Zeitpunkt neu patentierten erhitzten Glas bei der
bekanntesten Firma für Windschutzscheiben repariert.
Dies Reparaturstelle fängt jetzt nach rund 8 Jahren wieder an
zu reissen , ein Riss von ca 5 - 6 mm länge zieht sich
Waagrecht über die Windschutzscheibe. ( ungefähr Scheibenmitte
, ca 10 cm von der unteren Kante ( nicht im direkten Sichtfeld
nach Vorne )

Der Techniker der sich den Schaden heute morgen angesehen hat
, verweigert die Gewährleistung , der Schaden wäre nicht gross
genug

Mal angenommen es wäre von dieser Firma, dann stünde alles was Du wissen musst hier unter 9.:

http://www.carglass.de/Allgemeine-Geschaeftsbedingun…

Also nix mit Hand anlegen, zumindest nicht an Deiner Scheibe. Was den Hals des Technikers angeht ist ein anderes Thema.

Ich denke die Sache gehört jetzt bei www ins Recht-Brett und bei Dir in die Hände eines Anwalts; die AGB zumindest dieser Firma sind doch eindeutig.

„Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die „Glass-Medic“ Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.“

Viel Erfolg

Heavyfuel

wenn es sich um die vermutete Firma handelt, wird es nur „verrechnet“ wenn man im Nicht-Haltbarkeits-Fall bei denen eine neue Scheibe kauft:

unter 9. der Garantiebedingungen:

  1. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde CARGLASS einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die „Glass Medic“ Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen (Verrechnung);

aufpassen bei den Begriffen…

Gewährleistung = gesetzlich geregelt
Garantie = freiwillig vom Händler nach dessen Bestimmungen…