Hallo zusammen,
auf meiner Windschutzscheibe gibt es einige kleine
Steinschläge (keine Risse).
Einer davon durchaus im Sichtfeld (wie ist das eigentlich
definiert?), der in der
Vergangenheit vom TÜV akzeptiert worden ist.
Wie entscheidet der TÜV, ob das „durchgeht“ oder man die
Scheibe tauschen muss?
Ich denke, das liegt im Ermessen des einzelnen Prüfers, was er „übersieht“ bzw. was er für „unbedenklich“ hält.
Mir wurden von einem peniblen Exemplar schon mal die Bremsscheiben beanstandet, obwohl sie noch zulässig dick waren, einwandfrei bremsten, und obwohl die Prüfstandswerte in Ordnung waren, weil ihm „das Tragbild nicht gefallen“ hat.
Ein Anderer wollte mein Auto mal nicht plakettieren weil die Fahrgestellnummer (serienmäßig!) in ein hinter der Frontscheibe aufgenietetes Metallblech eingeschlagen war, und nicht in den Fahrzeugrahmen. Ich habe dann Jahre später erfahren, dass der Wagen die Nummer auch eingeschlagen hat, um sie abzulesen muss man allerdings den rechten Frontscheinwerfer ausbauen. Das zu wissen kann wohl kaum mein Problem sein, zumal das damals, da der Wagen grad neu am Markt war, nicht mal die örtliche Vertragswerkstatt wusste, ich habe den Tipp erst etwa 4 Jahre später in einem Internetforum bekommen.
Wieder einer wollte meinen alten 70PS Golf, auf dem serienmäßige Original-VW Winter-Räder montiert waren, nicht abnehmen. In den Fahrzeugpapieren waren vom Vorbesitzer - bei ansonsten unverändertem Fahrwerk - unwensentlich breitere Räder eingetragen worden und man hatte die Originalräder nicht „mitgenommen“, und daher durfte ich den Wagen auch nur noch mit den Breiteren vorführen. Ich musste dann perverser Weise im Winter heim fahren, die Sommerräder aufziehen (die hatten das eingetragene Maß), damit den Wagen vorführen, und dann zu Hause wieder die Winterräder anschrauben.
In meiner damaligen Heimat wurden auch genügend Insidertipps gehandelt dass man bei grenzgängigen Fällen lieber beim TÜV der Nachbarstadt einen Termin holen möge, die seien eher bereit, mal was zu übersehen, während die Prüfer meiner Heimatstadt bekannt dafür waren, einfach bürokratisch penibel alles abzulehnen was nicht 100% den Formalien oder ihrem persönlichen Geschmack entsprach.
Im Zweifelsfall fährst Du kurz vorbei und fragst den Prüfer, ob er der Meinung ist, dass die Schläge bedenklich seien, dann weißt Du vorab, was Sache ist, und kannst Dir auch gleich einen Termin geben lassen wo er prüft.
Gruss Armin