Winkelzüge der ARAG

Eine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG habe ich zum nächstmöglichen Termin - Juli 2001 - vor zwei Monaten gekündigt.
Letzte Woche wollte man mich noch telefonisch zum Verbleib in der Versicherung bewegen.
Und nun ergeben sich Merkwürdigkeiten:
Am 22.01.01 bitte ich die ARAG um Rechtsbeistand wegen eines Verkehrsunfalls (leider hatte ich eine falsche Fax-Nummer gewählt); gleichzeitig habe ich meine Kfz.-Haftpflichtversicherung fernmündlich und schriftlich über den Unfall informiert.
Am 24.01.01 erhalte ich mit Poststempel
vom 23.01.01 ein Schreiben der ARAG, datiert mit
dem 22.01.01, mit welchem mir rückwirkend zum
01.01.01 die Auflösung des Vertrages mitgeteilt wird.
Heute (ich war verreist) habe der rückwirkenden Vertragsauflösung widersprochen.
Frage 1: Kann die ARAG am 22.01.01 über die Kfz.-Versicherung (VHV)über den Unfall informiert worden sein?
Frage 2: Darf die ARAG einen Vertrag rückwirkend auflösen?
MfG
Heinz

Hallo…

Frage 1: Kann die ARAG am 22.01.01 über die Kfz.-Versicherung
(VHV)über den Unfall informiert worden sein?

Eigentlich nicht… woher sollte die VHV wissen, dass du eine RS hast?
Hattest du vorher schon eine Bestätigung bekommen, zu wann der Vertrag aufgelöst werden sollte?
Aber selbst dann dürfte normalerweise keine Rückwirkende Kündigung möglich sein… es sei denn… der VR hat sich innerhalb von 2 Wochen nicht gezuckt, dann hat er die Kündigung akzeptiert und muss sie dir nur bestätigen… daher prüfe mal deine Unterlagen nochmal genau… forder ggf. den letzten Nachtrag an… dort findest du den Vertragsablauf… und nur zu dem Termin ist eine Kündigung möglich.

Frage 2: Darf die ARAG einen Vertrag rückwirkend auflösen?

Siehe oben. solltest du mit Beiträgen im Rückstand gewesen sein, ist dies eine weitere Möglichkeit.

andere Gründe fallen mir jetzt nicht ein…

Was aber nicht heißt, dass es wirklich keine weiteren mehr gibt…

In diesem sinne…

Marco :smile:

Eine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG habe ich zum
nächstmöglichen Termin - Juli 2001 - vor zwei Monaten
gekündigt.

Ich würde mir auch den Vertrag noch einmal genau ansehen, es kann eigentlich nur sein, daß die Hauptfälligkeit des Vertrages doch nicht im Juli ist, so daß die ARAG Deine Formulierung des nächstmöglichen Termines entsprechend umgesetzt hat.

Eine rückwirkende Vertragsaufhebung ist nur möglich, wenn Du es so gewünscht hast, also im beiderseitigen Einvernehmen, oder wenn deinerseits Vertragsverletzungen vorliegen, Marco hat das ja erwähnt.

Die zeitliche Überschneidung mit dem Unfall kann auch zufällig sein.

Gruß Heike