Winterdienst auf umzäunten Gelände

Ich habe einen Lagercontainer auf einer Anlage angemietet. Auf diesem umzäunten und nur mit PIN-Nummer zugänglichen Gelände sind noch ca. 80 weitere Container vermietet. Im Mietvertrag steht, dass es keinen Winterdienst gibt. Jedoch konnte ich schon im vorletzten Winter kaum das Eingangstor (aufgrund der Glätte) öffnen und mehrere Autos haben sich im tiefen Schnee festgefahren. Muss der Grundstückseigentümer und Vermieter also wirklich gar keinen Schnee räumen und auch nicht streuen??? Wer haftet hier für Personen- oder Sachschäden, die aufgrund der Witterung erfolgen?

Instinktiv würde ich erst mal sagen, daß der Verpächter aufgrund der Angabe im Mietvertrag raus ist. Ist aber eher eine Miet- bzw. Pachtrechtexpertenfrage…

Hallo labrador5,
auf Geländen ohne Wohnbebauung gibt es tatsächlich andere Regelungen. Diese können jedoch in jedem Kreis unterschiedlich sein. Wichtig sind die Vorgaben der Ordnungsbehörden. Oft lassen sich diese Vorgaben auch über die Stadtbetriebe erfragen.
Leider kann ich Dir hier keine genaueren Auskünfte geben.

Gruß Patrick

Hallo,zunächst haftet immer der,dem der Winterdienst auferlegt wurde,inwieweit nun die Regelung bei Ihnen besteht,sollte vom Eigentümer in Erfahrung gebracht werden.
MfG,
C.Last