Winterdienst bei Nachbarn?

Hallo beisammen!
Hab da mal eine Frage!
Meine Nachbarn wollen im Winter für mehrere Monate in den Urlaub fahren und haben mich gefragt ob ich nicht bei Ihnen den Gehweg Räumen würde.
Da ich auf dem Dorf wohne habe ich auf meiner Seite keinen Gehweg und deshalb keine Ahnung auf was ich achten muß.
Reicht es wenn ich den weg frühmorgens und abends Räumen, bin während des Tages in der Arbeit.
Brauche ich da eine Versicherung, falls jemand stürzt, oder ist da der Besitzer Schuld?
Würde mich auf Antwort freuen

Hallo Zockerlisel,
die Gehwege und Hauszugänge müssen an Wochentagen von 07.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 19.00 Uhr geräumt sein. Also kann auch ein mehrmaliges Räumen der Wege notwendig sein. Aber Achtung in jeder Kommune können die Regelungen unterschiedlich sein. Grundlegend ist der Grundeigentümer zur Räumung verpflichtet (Verkehrswegesicherung) und auch Haftbar. Gewerbliche Dienstleister sind mit beginn der Durchführung Haftbar, so das ich denke das auch eiine Haftbarkeit für den privat Tätigen entstehen KANN, definitive Aussagen sind schwierig evtl. kann ein Anruf bei der Kommune für Klarheit sorgen.

Gruß
Patrick

Keine Ahnung… bin in Berlin und da gelten andere Regeln als auf`m Dorf…

Servus und recht herzlichen dank für die antworten ich werde das beste daraus machen.

Lg