Winterdienst in Mietvertrag

Hallo ihr alle,

meine Frage dreht sich um das leidige Schneeschippen im Winter:

Muss der Winterdienst eigentlich im Mietvetrag vereinbart sien? Bei uns steht nämlich nichts dazu. Kann man auch noch eine Ergänzung dazu im Nachhinein machen, wenn man sich mit dem Vermieter geeinigt hat?
Danke!

Hallo Schneeschipper,
der Winterdienst wird von der Kommune vom Grundstückseigentümer gefordert! Das ist also SEINE Bringschuld.
Absprachen darüber hinaus sind zweiseitige Willenserklärungwen zwischen Vermieter und Mieter, die so gelten, wie freiwillig vereinbart. Der Mieter kann durchaus in die Pflicht des Grundstückseigentümers/ Vermieters eintreten, was allerdings vertraglich vestgeschrieben gehört.
Ich hoffe, es hilft XDir weiter…
Einen guten Beschluss des alten Jahres und einen guten Rutsch ins 2012 wünsht
optimist37

Hallo Thunderlight,
in Baden-Württemberg ist die Kehrwoche und somit auch der Winterdienst Pflicht und muss geregelt sein. In anderen Bundesländern mag das nicht so sein. Wenn man sich außervertraglich geeinigt hat, empfehle ich dies schriftlich festzuhalten, dem Vermieter zu senden und dazu zu schreiben, dass wenn innerhalb einer Frist kein Widerspruch erfolgt, dies als vereinbart gilt.
Gruß vom Schwabe Gerd